Beiträge von puntigamer

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    Original geschrieben von Timba69
    Geht es dir um Rache, weil DU die "Auktion" nicht gelesen und geboten hast? Du hast bis jetzt einen rechtsgültigen Kaufvertrag.


    Oder um was geht es?


    Rache ist hier mit Sicherheit das unangebrachteste Wort. Mir geht es einfach darum, dass ich einfach anders handel. Wenn mir jemand erklärt, dass er sich vertan hat und sogar noch die Differenz erstatten will, nehm ich die AUktion zurück und stell es nochmal ein. Aus und fertig. Und der darauffolgende Mailverkehr hat dem dann noch die Krone aufgesetzt.


    Rational gesehen kann ich das wirklich nicht nicht erklären ... ich wll jetzt hier nur einfach nicht nachgiebig sein, weil mir der Typ einfach mittlerweile gegen den Strich geht und vor arroganz strozt ... ich denke damit können wir das hier beenden, da wir da sicherlich nicht auf einen Nenner kommen. Manchmal sind Menschen einfach trotzig, und das bin ich jetzt hier :P

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nur zur Klärung, du hast aber die Auktion regulär geboten, warst aber bloß deshalb von den Mängeln überrascht, weil DU sie dir in der Mobilansicht nicht druchgelesen hast. Richtig?


    Was wäre denn jetzt bei einer Abholung anders gewesen?


    Ich gebe dir Recht, und weiß, dass das möglicherweise wacklig ist.
    Ich gehe aber schon davon aus, dass ich mich hätte "breitschlagen" lassen das Teil mitzunehmen bzw. im Zweifel gar nicht genau angesehen hätte. Ich kann natürlich jetzt im nachhinein nicht hundertprozentig sagen, wie ich möglicherweise gehandelt hätte.


    Ich will hier mal eins klarstellen: Ich weiß das ich hier möglicherweise eine eher schwache Rechtsposition habe. Aber wenn ihr den Mailverkehr sehen würdet, könntet ihr meine Lage vielleicht irgendwie verstehen. Ich habe hier einfach keine Lust nachzugeben, weil das ein absoluter ... und aroganter ... ist, dem ich einfach nicht so leicht Recht geben will. Wenn ich am Ende mehr bezahlen muss, dann ist es eben so und ist auch schon eingeplant. Manche Menschen müssen auch einfach mal auf die Fresse fliegen. Flieg ich diesmal ... dann ist es halt so.

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    Original geschrieben von murmelchen
    Dann stellt sich noch die Frage ob Abholung überhaupt angeboten wurde.
    Mir stellt sich auch immer noch die Frage warum man nicht auf die mails der VKs zum Abbruch der Transaktion reagiert.
    Immerhin war es ja gewünscht die Transaktion abzubrechen. :confused:


    Barzahlung bei Abholung wurde explizit angeboten.


    Ich hatte nur gewünscht die Transaktion abzubrechen, der Verkäufer hat einen Fall eröffnet. Der Fall wurde ohne zutun meinerseits oder des Verkäufers automatisch geschlossen. In diesem Fall habe ich keine Möglichkeit dem Abbruch zuzustimmen, da der Verkäufer auf Zahlung des Kaufpreises bestand.

    Vielen Dank für die Antwort, allerdings hilft mir das nicht sehr viel weiter.


    murmelchen: Es ist schon klar, dass ich grundsätzlich von einem Privataccount gekauft habe und ich ggf. beweisen muss, dass es sich dennoch um einen gewerblichen Account handelt. Für mich ist die Bitte um Überweisung auf eine Firmenbankverbindung "Beweis" genug. Allerdings bin ich hier kein Jurist und kann das schlecht einschätzen, bzw. divergieren hier doch das ein oder andere mal der gesunde Menschenverstand von der Rechtssituation.

    Hallo Community,


    ich hab jetzt irgendwie auch mal ein eBay Problem, was ich mir selbst zuschreiben muss, und wo ich so gut wie möglich rauskommen will, aber nicht auf mein gutes Recht verzichten will, weil ich jetzt einfach auch stur bin und soviel nicht vorhandenen Kooperationswillen einfach nicht verstehen kann.


    Folgender Sachverhalt: Ich habe Mitte Februar ein iphone 5s via eBay gekauft. Der Ort des Verkäufers lag auf dem Heimweg aus baden-würtemberg, sodass eigentlich optimal war und der Preis war überraschend gut. Ich kontaktierte am Samstag Mittag den Verkäufer, ob es möglich sei, das iphone am Sonntag abzuholen (Abholung sowie Überweisung war angeboten). Darauf erhielt ich keine Reaktion. Als ich dann ohne iPhone die 500km zu hause war und erstmals am Laptop war, war mir auch klar, warum der Preis relativ niedrig war. Das iphone hatte, alles beschriebene, deutliche Gebrauchsspuren, die ich in der mobilen ebay Version einfach überlesen hatte. Da das iPhone ein Geschenk sein sollte, konnte ich damit nichts anfangen. Ich bat den Verkäufer, ob wir die Transaktion abbrechen könnten, weil es einfach ein Versehen war. Ich bat ihm ebenfalls an, dass wenn er es neu einstellte, ich ihm die mögliche Differenz zum neuen VK erstatten würde. Er blieb stur und beharrte auf die Gültigkeit des Kaufvertrages, womit er grundsätzlich recht hat, da er das iphone unter einem Privataccount verkauft hat. Problematisch fand ich allerdings, dass er mir zu Beginn eine Bankverbindung einer Firma geschickt hat, und erst auf meinen Hinweis bzw. meine Überraschung, dass es doch vielleicht doch ein gewerblicher Kauf war, bei dem ich ein reguläres Rücktrittsrecht habe von dem ich dann vorsorglich Gebrauch machte, schickte er mir seine private Bankverbindung.
    Jedenfalls hat der Verkäufer letzten Donnerstag die Transaktion abgebrochen (die vorhergehenden ebaymails kamen alle an, wurden aber von mir ignoriert) in der ja ausdrücklich steht, dass ich den Artikel nicht mehr bezahlen brauche, ich allerdings einen Vermerk eines nicht bezahlten Artikels bekomme (das kann ich verschmerzen). Heute kündigte er, ohne Fristsetzung an, dass ich Post von seinem Anwalt bekomme.


    Es stellen sich für mich folgende Fragen bzw. das Fazit sieht für mich so aus: Ich habe einen wirksamen Kaufvertrag mit einem Privatmann geschlossen, für den ich kein Rücktrittsrecht habe. Die gewerbliche Bankverbindung spricht dafür, dass es doch ein gewerblicher Verkauf war. Hält sowas in einem Rechtsstreit (á la "das Senden der gewerbliche Bankverbindung war ein versehen" ...)? Ist das Einschalten eines Anwalts ohne Fristsetzung (gelten die ebaymails als Fristsetzung) möglich und gerechtfertigt? Ich meine nein, soweit mein Klammereinschub nicht mit ja beantwortet werden muss. Ich wollte den Artikel abholen und ich gehe davon aus, dass ich mich damals hätte breitschlagen lassen das iPhone eben mitzunehmen, allerdings hat der VK nicht reagiert. Bringt das was als Argument? Bedeutet der Abbruch der Transaktion über ebay nicht, dass er auf seinen Anspruch verzichtet hat (er wollte natürlich primär die gebühren zurück) oder ist das getrennt zu beurteilen (im Übrigen ist das sowieso dreist, hier den Anspruch durchsetzen zu wollen und auf der anderen Seite die Transaktion abzubrechen)?


    Ich habe keine Rechtsschutz und will hier nicht, dass die Kosten unnötig explodieren, soweit meine Chancen sehr schlecht stehen. ich will aber auch bei diesem typ nicht nachgeben, weil ich meiner Meinung nach genügend Angebote gemacht habe, die er aus seiner Sturheit alle abgelehnt hat.


    Vielen Dank schon mal ... :)

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
      knickepitten:


    Die Rechnung hat einen Fehler: Dem FA 10k€ Abschreibung aufs Auge drücken wird angesichts eines realen Wertverlustes von 2k€ nicht klappen. So doof sind die nicht ;-).


    Seh ich nicht so, Autos werden regelmäßig mit sechs Jahren abgeschrieben, zwei davon sind schon abgelaufen, also bleibt mit Kauf eine RND von vier Jahren. Ist schon ok. Aber die Rechnung ist insgesamt sehr lustig und hingebogen. Erstens ist die Laufleistung lächerlich niedrig (7.500 km pro Jahr), der Restwert lächerlich hoch und die sonstigen Kosten lächerlich hoch (bei einem übertriebenen Verbrauch von 10l/100km wäre das ein Benzinverbrauch von 1.500 l á 1,50 €/l (mal Super angenommen), also EUR 2.250. Da bleiben dann pro Jahr fast EUR 2.500 für sonstige Kosten ... bei dieser Laufleistung kostet die Versicherung mit entsprechender Fahrpraxis und SFK vielleicht 500 €. Selbst wenn die Reparaturkosten jährlich mit EUR 2.000 angemessen sind, ist die Rostlaube mit dem reparaturaufwand keine EUR 18.000 mehr wert).


    Ich fahre auch relativ oft mit meinem Privat-PKW dienstlich, und es rentiert sich schon, ...

    30€ Amazon Gutschein (2 á 15€) für 28€.
    Bezahlung per Überweisung (DKB, comdirect). Versand direkt nach Geldeingang.
    Stehe mehrfach in der Vertrauensliste, 100%-iges ebayprofil vorhanden.