Unter http://www.apple.com/legal/warranty/ steht unter den österreichischen Garantiebedingungen:
Zitat(i) Ablieferung. Sie können Ihr Apple-Produkt in einem Apple Store oder bei einem AASP, der Garantieleistungen bei Ablieferung anbietet, abliefern. Die Garantieleistung wird entweder vor Ort erbracht, oder der Apple Store oder ein AASP wird Ihr Apple-Produkt an einen Apple Reparaturservice („ARS“) schicken, der die Garantieleistung erbringt. Wenn Sie über den Abschluss der Garantieleistung informiert wurden, werden Sie umgehend das Apple-Produkt vom Apple Store oder dem AASP zurückerhalten, oder das Apple-Produkt wird direkt vom ARS an Sie geschickt.
Und aufgrund der zumindest europaweiten Garantie durch Apple, dürfte es meines Erachtens kein Problem sein, mit nem A-Iphone in einem D-Applestore aufzutauchen ![]()
Wobei
ZitatWICHTIGE BESCHRÄNKUNG DER GARANTIELEISTUNG FÜR iPHONE UND iPAD
Apple kann gegebenenfalls die Garantieleistung für das iPhone und iPad auf das Land beschränken, in dem Apple oder sein autorisierter Vertriebspartner das Apple-Produkt ursprünglich verkauft hatten.
natürlich auch noch eine Tür offen lassen würde ...