Beiträge von Miramal

    Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Hallo Miramal,


    du musst das erhaltene Geld als negative Werbungskosten angeben. Dagegen sind die tatsächlichen Werbungskosten abziehbar. Die Mehreinnahmen stellen im Endeffekt eine zusätzliche Einnahmen ein, welche versteuert werden muss.


    Übrigens ist es nicht korrekt von deinem AG, dir zuviel zu erstatten. Das wird ihm auch der nächste Sozialversicherungsprüfer sagen. Denn bei dem von dir genannten Vorgang bleibt die Sozialversicherung bisher auf der Strecke...


    Erstmal danke für eure Antworten, also hatte ich mehr oder weniger den richtigen Riecher gehabt dass da irgendetwas nicht passt.


    Zum Glück arbeite ich bei dem Laden nicht mehr -.-


    Mal gucken, was da noch kommt :o

    Hallo zusammen,


    ich habe eine allgemeine Frage zur Steuererklärung um genau zu sein zum Thema FKZ (Fahrtkostenzuschuss)


    - Weg zur Arbeit 55KM für eine einfache Fahrt.
    - Der FKZ taucht nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auf.
    - Ausgehend von 0,3 x 220 x 55 kann ich absetzen ~ 3600€
    - Für den Weg zur Arbeit wurden mir täglich 30€ bezahlt (6600€ - 220 Tage angesetzt)


    Bei Wiso gibt es nur einen Punkt unter "Weg zur Arbeit", wo man obige Situation eintragen kann.


    1. steuerfreier Fahrtkostenersatz (lt. Lohnsteuerbescheinigung) -> nicht zutreffend
    2. pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen (lt. Lohnsteuerbescheinigung) -> nicht zutreffend
    3. übrige steuerfreie Erstattungen oder Zuschüsse -> wohl richtig für meine Situation


    Nun übersteigen meine Erstattungen die tatsächlichen Kosten, die ich absetzen kann (3600 <> 6600). Ich finde nicht allzu viele INformationen im INternet darüber, aber ist es nicht so dass man nicht mehr FKZ bekommen kann als die Kosten, die man absetzen kann?


    Das WISO zumindest gibt zumindest keine Steuerrückzahlung an, wenn ich die Daten so eingebe.


    Vlt kann mir jemand eine Taschenlampe leihen, damt hier Licht ins Dunkel kommt ^^

    Danke für den Link :top:


    Zitat

    Seit Januar 2011 ist der Sozialversicherungsausweis in der früheren Form entfallen. Stattdessen erhält jeder Arbeitnehmer lediglich ein Schreiben seines Rentenversicherungsträgers, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.

    Hallo zusammen,


    bisher habe ich noch keinen Arbeitgeberwechsel hinter mir, aber mit dem 01.10.2011 fang ich eine Anstellung bei anderen Firma an.


    Fristgerecht wurde zum 30.09 gekündigt, der neue Vertrag unterschrieben sowie 90% aller benötigen Unterlagen für den ersten Arbeitstag besorgt (die letzten 10% sind am ersten Arbeitstag kein Muss).


    Alles soweit ok, was mir aber ganz sauer augestoßen ist, war die Tatsache dass mir heute ca nur 50% meines Nettos überwiesen wurde mit dem Hinweis "Gehaltsabschlag". Auch wurde mir mein FKZ für den Monat August nicht gezahlt ...


    Ich habe natürlich probiert jemanden zu erreichen ... bei der Lohnstelle war heute niemand zu erreichen und auch der Vertreter war nicht zu erreichen, mein direkter Vorgesetzter meinte es sei normal, und hat etwas mit meinem Ausscheiden aus der Firma zu tun - die Differenzsumme sollte dann im Laufe der nächsten Woche überwiesen werden.


    Nicht dass ich von einem Monatslohn abhängig wäre, aber irgendwie kommt mir das komisch vor ... und da ist meiner erster (und hoffentlich letzter) Arbeitgeberwechsel ist habe ich diesbezüglich keine Erfahrung. Ist das normal? Verlier ich möglicherweise meine Ansprüche auf austehendes Gehalt, wenn ich mein Vertrag heute Nacht ausläuft?


    Gruß