Also: Beim ebay-Händler "dreamcover" gibt es derzeit nur die BL-5C Akkus in 850mAh.
Also kein Erfolg.
Wer eine zuverlässige (und originale) Quelle für den 1.020er Akku kennt, bitte für alle hier mitteilen. Danke. ![]()
MTT ![]()
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Also: Beim ebay-Händler "dreamcover" gibt es derzeit nur die BL-5C Akkus in 850mAh.
Also kein Erfolg.
Wer eine zuverlässige (und originale) Quelle für den 1.020er Akku kennt, bitte für alle hier mitteilen. Danke. ![]()
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Ich mache ihm mit meinem SGH-E700 (2004) gern einen Studentenvertrag mit Sascha als Vermittler. ![]()
MTT ![]()
ZitatOriginal geschrieben von ArtIst.Max
Bezieht sich das auch auf das Hören lauter Musik? Ist das auch Persönlichkeitsentfaltung, wenn ich meine Stereoanlage sehr laut aufdrehe (ausgenommen in den üblichen Nacht- und Ruhezeiten)?
Nein. Das ist auch tagsüber Ruhestörung.
Bei Instrumenten wird es nur deshalb geduldet, da diese "bauartbedingt" nicht leiser können. Bei sehr lauten Instrumenten ist ja auch nur 1h zulässig.
Deine Musik kann aber auch "normal" gehört werden -
da sind die Urteile meiner Recherche nach eindeutig. Sprich: Brav bleiben. ![]()
MTT ![]()
Es ist wirklich erstaunlich,
aber O2 läßt momentan ja nun wirklich überhaupt kein Fettnäpfchen aus, um negative PR zu erzeugen.
Was passiert als nächstes? Das Netz wird zwischen 2 und 4 Uhr morgens zu Wartungszwecken abgeschaltet bis März 2009? ![]()
Mein Focus ist heute gekommen - sollte er plötzlich nicht mehr kommen, kann O2 nach Bestätigung der PresseUnion über die Anordnung mit einem Einschreiben und Konsequenzen rechnen.
MTT ![]()
Soweit man mir von zwei verschiedenen Mitarbeitern mitgeteilt hat,
bezieht sich die Änderung auch auf die Standard-Umleitungen (bedingte RULs), die in Deutschland standardmäßig aktiv sind.
Sprich: Wer nicht alle Sprachanrufe VOR Urlaubsbeginn (vgl. e-plus Kleingedrucktes) auf die Mailbox umleitet oder die Mailbox gleich abschaltet, rennt in die Kostenfalle.
Ich finde es recht dreist, so eine Änderung über die Hintertür einzuführen, aber große Telefon-Informations-Portale werden sicher keine gute PR für E-Plus machen. ![]()
MTT ![]()
Hallo TTler,
ich hoffe, das ist jetzt kein alter Hut, aber ich habe soeben von E-Plus direkt erfahren, dass seit 01.10.2007 die Regelung für Anrufe im Ausland anders erfolgt - nämlich, dass Gespräche wohl dennoch (aber kostenpflichtig) auf der deutschen Mailbox landen.
Sprich: Die bedingte Rufumleitung auf die Mailbox in Deutschland (nach 30sec) gilt auch im Ausland, wenn sie vom Kunden nicht vorher explizit gelöscht bzw. die Mailbox VOR Urlaubsantritt deaktiviert wird.
Diese automatisch deaktivierte Rufumleitung im Ausland war m.E. ja immer die spezielle (und kundenfreundliche!) Besonderheit bei E-Plus.
Angeblich soll(t)en die Kunden bereits informiert worden sein - bei mir war es jedenfalls (noch) nicht der Fall.
Hat man das Gerät im Ausland also an und der Anrufer landet auf der Mailbox, zahlt man kräftig.
Das ist doch wirklich neu (und leicht unverschämt), oder? :confused: :mad:
EDIT:
Die Aussagen auf der E-Plus Website sind offensichtlich absichtlich so formuliert, daß man mehrmals lesen muß, bevor man sie versteht.
So z.B.: "Bitte beachten Sie: Eine kostenlose Rufumleitung während Ihres Auslandsaufenthaltes erfolgt nur dann, wenn das Handy ausgeschaltet ist, oder wenn Sie die Rufumleitungsoption „alle Sprachanrufe umleiten“ bereits vor Reiseantritt aktiviert haben. Bei allen anderen aktivierten Rufumleitungen zahlen Sie für ankommende Gespräche im Ausland gemäß E-Plus Tarif und für den umgeleiteten Anruf den Tarif des ausländischen Roaming-Partners, da die Rufumleitung erst im Netz des Roaming-Partners erfolgen kann."
Heißt: Wenn ich nicht schon in Deutschland einstelle, dass alle Anrufe auf die Mailbox umgeleitet werden sollen, zahle ich ab sofort kräftig drauf - für die doppelte Umleitung ins Ausland und zurück auf die Mailbox, die daraus resultiert, dass die bedingte Umleitung aus Deutschland im Ausland nicht mehr automatisch deaktiviert ist.
Sprich: Kostenfalle Ausland jetzt auch bei E-Plus. :mad:
MTT ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Charlie_D
Gabs da aber nicht darüber hinaus gewisse Lärmpegel, die eingehalten werden müssen?
Kann das Spielen eines Musikinstruments nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden (z.B. Akkordeon), muss es zeitlich auf etwa eineinhalb Stunden täglich unter Beachtung der üblichen Ruhezeiten begrenzt werden.
(LG Kleve, DWW 1992, 26)
Das sehen auch andere Gerichte (leider) so. Nur bei extrem lauten Instrumenten darf auf 1h gekürzt werden.
Zitat
Sogesehen könnte da ja dann auch drunterfallen dass ich mich mit meiner 5 köpfingen Heavy-Metall Combo 2-2,5 Stunde bei mir in der Wohnung künstlerisch entfalten will.
Mehr als private Nutzung ist nicht zulässig; das dürfte bei einer Band wohl nicht mehr gegeben sein.
Spielst Du dagegen allein auf Heavy-Metal-Lautstärken-Niveau, trifft auch wieder das Urteil hier zu:
Nur in Ausnahmefällen (z.B. besonders geräuschintensive Instrumente, Hausmusik in Gruppen) ist eine weitere Reduzierung auf ca. 1 Stunde tägliches Musizieren zulässig.
(OLG Frankfurt/M., WuM 1984, 303)
Eines ist natürlich auch klar: 10 Gerichte entscheiden 10x anders. Dennoch ist die Rechtssprechung (gerade in Deutschland!
) in dem Bereich sich schon relativ einig. ![]()
MTT ![]()
Ja, sicherlich.
Bei einem Klavier kann man zumindest nicht erwarten, dass woanders geübt wird, weil das Instrument nun einmal immobil ist.
Bei "normalen" Instrumenten könnte man allerdings schon erwarten, dass in einem separaten Raum (Keller, Probenraum, Vereinsraum...) geübt wird.
Wahrscheinlich würden bei meinem Glück dann rund um mich herum Leute mit Klavier wohnen, aber das ist dann Murphy's Law. ![]()
MTT ![]()
Ich freue mich auch nicht, dass dem so ist.
Ich persönlich finde, dass es für alles eine Grenze gibt - und die hier juristisch definierte ist mir definitiv zu weit.
Wenn ich ein lautes Instrument spielen möchte, muß ich mir auch Gedanken darüber machen, wo ich damit spiele / übe.
Es kann nicht sein, dass künftig die Allgemeinheit, sprich: meine Mitmieter, darunter leiden müssen, dass ich unbedingt Trompete spielen muss. Dann muss eben auch ein Probenraum/Kellerraum o.ä. gefunden werden.
Neben dem Risiko, dass plötzlich Menschen mit 5 oder mehr Kindern neben/über einem einziehen (nein, bitte keine Diskussion über Kinderfreundlichkeit und -Akzeptanz), besteht auch das allgemeine Risiko, dass der neue Nachbar gern laute Musik macht (und das auch noch täglich 2h legal darf).
MTT ![]()
Es ist erlaubt, und zwar je nach Gericht zwischen 2 und 2,5 Stunden im Mittel.
Ich habe selbst einen Orgelspieler in der Wohnung unter mir
und kann als Betroffener ein Lied davon (aber nicht dazu!
) singen.
Als Nachbar kannst Du im Grunde gar nichts machen,
solange er sich an die erlaubte Dauer und die allgemeinen Ruhezeiten hält.
Auch Trompeter, Alpenhornspieler etc. etc. haben ein Recht darauf, in ihrer Wohnung zu üben, gleichwohl es laut ist.
EDIT: Auch der Vermieter darf das nicht wirksam unterbinden, da es zur allgemeinen Persönlichkeitsentfaltung gehört. ![]()
EDIT II: Einige Urteile (Quelle: hr-online.de)
Dem Mieter ist es auch in einem hellhörigen Mietwohnhaus gestattet, unter Beachtung der täglichen und nächtlichen Ruhezeiten bis zu 90 Minuten pro Tag Klavier zu spielen, selbst wenn er etwa 30 Minuten hiervon auf tägliche Fingerübungen verwenden will.
(AG Frankfurt/M.,WuM 1997, 430)
Unter Einhaltung der Ruhezeiten gehört Klavierspiel bis zu 2 Stunden pro Tag zum vertragsgemäßen Gebrauch.
(AG Düsseldorf, DWW 1988, 357)
Es gehört bei Einhaltung der Ruhezeiten zum vertragsgemäßen Gebrauch der gemieteten Wohnung, etwa 1 1/2 bis 2 Stunden täglich zu musizieren.
(OLG Frankfurt/M.,WuM 1984, 303)
Nur in Ausnahmefällen (z.B. besonders geräuschintensive Instrumente, Hausmusik in Gruppen) ist eine weitere Reduzierung auf ca. 1 Stunde tägliches Musizieren zulässig.
(OLG Frankfurt/M., WuM 1984, 303)
Ein völliges Verbot, in der Mietwohnung zu musizieren, ist unwirksam. Allenfalls zu Beginn eines Mietverhältnisses ist eine entsprechende vertragliche Einzelabrede möglich.
(OLG München, WuM 1988, 299)
Der Mieter hat auch bei ausdrücklicher Gestattung der Musikausübung im Mietvertrag die üblichen Ruhezeiten einzuhalten.
(LG Frankfurt/M.,WuM 1990, 287)
Kann das Spielen eines Musikinstruments nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden (z.B. Akkordeon), muss es zeitlich auf etwa eineinhalb Stunden täglich unter Beachtung der üblichen Ruhezeiten begrenzt werden.
(LG Kleve, DWW 1992, 26)
Auch Übungszeiten eines Schlagzeugspielers müssen in zumutbarem Rahmen von anderen Bewohnern oder Nachbarn ertragen werden, sie sind aber streng zu begrenzen (45 min täglich im Sommerhalbjahr; 90 min pro Tag im Winterhalbjahr).
(LG Nürnberg-Fürth,WuM 1992, 253)
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