Auch wenn ich mich unbeliebt machen sollte:
Es ist für mich nicht einzusehen, jemanden zu bestrafen, weil er auf einer unlimitierten (!) Autobahn auf der ganz linken Spur mit 220 km/h unterwegs war und auf ein anderes Fahrzeug auflief (dichtes Auffahren / Nötigen ist lt. Reportage nicht nachgewiesen).
Wenn dann diese Fahranfängerin unbegründet auf der linken Spur unterwegs ist und zudem unbegründet / vor Schreck das Lenkrad verreißt, kann ich nicht den daran im Grunde unschuldigen, herannahenden Fahrer dafür veranwortlich machen.
Wofür er bestraft werden kann und soll, wäre unterlassende Hilfeleistung / ggf. Unfallflucht, wenn er den Unfall bemerkt haben sollte.
Was unsere Justiz dort abgeliefert hat, war eine Farce und dazu geeignet, das Rachebedürfnis der Bevölkerung zu stillen.
Aber nicht, um Gerechtigkeit zu sprechen... :flop:
Der Begriff "Im Namen des Volkes" bekommt da eine ganz neue Bedeutung... 
MTT 