Das kann ich Dir beantworten:
Neben freiwilligen Zusatzleistungen, die die Kasse gewähren kann (von sinnvollen Dingen wie Akupunktur
bis zur Bachblütentherapie
), gibt es eine breite Grauzone an Leistungen, die nicht per se im Leistungskatalog der GKV verankert sind.
Diese Leistungen (z.B. bestimmte Operationen oder Therapien, etwa bei Krebs etc.) muß der Versicherte individuell bei seiner Kasse beantragen. Und hier gibt es enorme (!) Unterschiede. Manche Kassen lehnen prinzipiell erst einmal alles ab, manche Kassen entscheiden nur über den MDK (med. Dienst der Krankenkassen), manche aber auch individuell im Einzelfall im Rahmen ihrer eigenen Entscheidungs- und Kulanzrahmen.
Hierbei kann sich der Versicherte natürlich auf bereits erfolgte Gerichtsurteile in ähnlichen/gleich gelagerten Fällen berufen, die Kasse muß sich allerdings nicht daran halten, sondern kann den Versicherten auf den Rechtsweg verweisen, was jahrelange Sozialgerichtsverfahren zur Folge haben kann (wobei es Kalkül einiger Krankenkassen ist, zu hoffen, dass sich das Problem auf "biologische Weise" von selbst erledigt
).
Und hier soll niemand sagen, daß er nicht einmal in die Lage kommen kann/wird, so etwas zu beantragen.
Ich habe meine extrem negativen Erfahrungen mit der Barmer in dieser Hinsicht bereits gemacht und habe mir geschworen, nur noch bei einer Krankenkasse versichert zu sein, die nachweisbar in Einzelfällen fair und kulant entscheidet und sich nicht hinter dem MDK oder einer angeblichen Rechtslage versteckt, die nicht existiert.
Merke: Nicht der billigste Beitragssatz ist das entscheidende Kriterium, sondern die Leistungsbereitschaft der Kasse im (ggf. nicht leistungskatalog-gedeckten) Ernstfall.
Hier ist intensive Recherche nötig, um sich ansatzweise eine Meinung über das Leistungsverhalten einer Kasse bilden zu können. Dabei ist günstig nicht gleich "generell ablehnend", teuer nicht "generell zustimmend". Das wäre auch zu einfach.
MTT ![]()