Beiträge von fantomas

    In Bayern werden Polizeifahrzeuge in der Regel am Sitz des Polizeipräsidiums zugelassen (nicht in allen Fällen identisch mit der Regierungsbezirkshauptstadt), d.h. in München (PP München und PP Oberbayern), Augsburg (PP Schwaben), Regensburg (PP Niederbayern/Oberpfalz), Nürnberg (PP Mittelfranken), Bayreuth (PP Oberfranken) oder Würzburg (PP Unterfranken).


    Bayern hat jedoch als einziges Bundesland eine eigene Grenzpolizeitruppe, die Bayerische Grenzpolizei. Deren Fahrzeuge sind am Sitz der Grenzpolizeiinspektionen zugelassen, haben demnach überwiegend Kennzeichen aus grenznahen Landkreisen. Ansonsten sehen sie aber genauso aus wie Fahrzeuge der Schutz- oder Verkehrspolizei, sind also nicht als Grenzpolizei gekennzeichnet.


    Dann gibt es noch die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Präsidium in Bamberg, deren Fahrzeuge sind in Bamberg zugelassen.


    In anderen Bundesländern kann das natürlich ganz anders sein, da Polizei wie schon erwähnt Ländersache ist.


    Für die Polizei sind bundesweit die Behördenkennzeichen mit 3 oder 7 beginnend vorgesehen.

    Die Doppelkarte muss auf jeden Fall auf den zukünftigen Halter ausgestellt sein. Jedoch kann der Versicherungsnehmer durchaus jemand anderer sein, das interessiert die Zulassungsbehörde nicht.
    Du musst also bei deiner Versicherung angeben, dass der Halter nicht der Versicherungsnehmer ist und eine Doppelkarte entsprechend ausstellen lassen. Dies machen jedoch nicht alle Versicherungen, einen Anspruch darauf gibt es nicht.

    Zitat

    Sie duerfen u.a. Personen ohne Grund fuer bis zu 3 Tage in einem Militaergefaengniss festhalten, der Plozei ist dies nur 24 Std. erlaubt



    Das ist so nicht ganz richtig. Die Polizei muss einen vorläufig Festgenommenen spätestens am Ende des auf die Festnahme folgenden Tages wieder freilassen, sofern der Richter keinen Haftbefehl ausstellt. Im Klartext kann das eine Festsetzung bis knapp 48 Stunden bedeuten:
    Beispiel: Festnahme in der Nacht von Sonntag auf Montag um 00.15 h, späteste Freilassung wäre dann Dienstag 24.00 h, in diesem Fall sind das 47 Stunden 45 Minuten.
    Nicht umsonst erfolgen Festnahmen in kniffligen Fällen, wo die Polizei noch etwas Zeit zum Ermitteln braucht, gerne kurz nach Mitternacht.

    Es gibt einige Webseiten, von denen man Bilder nicht speichern kann, z.B. weil sie mit Javascript und/oder php angezeigt werden. Gibt es eine Möglichkeit, diese Bilder trotzdem zu speichern (außer mit Screenshots)? Im Cache habe ich schon gesucht, da sind sie nicht.

    Ich lasse von Zeit zu Zeit AdAware über meinen PC laufen und meist werden Dateien von Gator und Ezula gefunden. Was machen diese Programme genau und wo fängt man die sich ein? Kann ich für die Zukunft verhindern, dass sich sowas einnistet?


    Ausserdem nistet sich der RealPlayer immer wieder im Autostart der Registry ein und will eine Internetverbindung aufbauen. Wenn ich ihn aus der Registry entferne, ist er nach kurzer Zeit wieder da (Wahrscheinlich wenn er zwischendurch mal zum Abspielen von Videos verwendet wurde).
    Kann man das verhindern?

    Ich habe vor ca. 6 Wochen bei ebay eine Schweiz-Vignette ersteigert, da ich für ein Wochenende in die Schweiz musste. 12 Euro waren zwar ein stolzer Preis für eine Restlaufzeit von 4 Monaten, aber immer noch besser als eine neue Vignette für 27 Euro.
    Nach meiner Fahrt, eine gute Woche später, wollte ich die Vignette wieder verkaufen und rechnete mir einen Verkaufserlös von 8-10 Euro aus - Pustekuchen. Schlappe 4 Euro sprangen heraus, und das im dritten Anlauf!
    Na gut, dachte ich mir, der Preis verfällt natürlich von Tag zu Tag, da das Ablaufdatum unwiderruflich näher rückt.
    Jetzt ergab es sich, dass ich spontan noch mal in die Schweiz muss - okay, werde ich halt bei ebay wieder eine Vignette für 4 Euro ersteigern.
    Ich traute meinen Augen nicht, unter 10 Euro war beim besten Willen nichts zu machen.
    Mache ich da irgendwas falsch, oder warum schwankt ein Artikel im Preis so stark?

    Pontiac GTO (bekannter als der im Film gezeigte 67 er war allerdings das 68er-Modell, siehe hier ) war Ende der 60er/Anfang der 70er in USA das Kultauto schlechthin, mit seinem Erscheinen war der Muscle-Car geboren. Das gemeine Fußvolk unter den Möchtegern-Sportwagenfahrern fuhr Chevrolet Camaro oder Ford Mustang, wer sich es leisten konnte, fuhr GTO. Im GM-Konzern stand Chevy für das Volksauto und Pontiac für die sportliche Linie. Zwar hatte der Wagen mit einem Sportauto nicht viel zu tun, hatte zwar irrsinnig Power (360 SAE-PS, ca. 300 DIN-PS aus 6,5 Litern Hubraum), lag aber auf der Straße wie ein Schluck Wasser in der Kurve. Kein Wunder bei Starrachse und Blattfedern. Als das Auto zum begehrten Oldtimer wurde und die Preise stiegen, tauchten sogar Fälschungen auf, mit Pontiac-Accesoires umgebaute Camaros, die von der Karosserie her baugleich waren.

    Erkundige dich auf jeden Fall vorher bei TÜV/DEKRA, ob dein gewünschtes Modell mit der entsprechenden Motorisierung (!) in Deutschland bereits ein Abgasgutachten besitzt, ein Abgaseinzelgutachten ist sehr, sehr teuer.
    Ansonsten ist die Einzelabnahme kein großes Problem, wenn das Modell in Deutschland auch verkauft wird/wurde. Bei Modellen, die es in Deutschland nie gegeben hat, finden pingelige TÜV-Prüfer manchmal Stolperschwellen wie z.B. nicht bauartgenehmigte Sicherheitsgurte, Lichter, usw.
    Kann mittels Ausnahmegenehmigung in der Regel alles bereinigt werden, kostet aber ggf. Zeit, Nerven und Geld.
    Der Einfuhrzoll beträgt 10% (auf Kaufpreis+Transportkosten bis deutsche Grenze). Auf die Summe aus Warenwert und Zoll kommt dann noch 16% Einfuhrumsatzsteuer.

    Die Formulare gibt es fast überall auch zum Download.
    Du benötigst den Mantelbogen sowie die Anlage N


    Eigentlich sind die Vordrucke bis auf minimale Unterschiede in allen Bundesländern gleich.


    Du kannst dir aber auch unter http://bffweb1.bff-online.de/cgi-bin/gemfai.exe dein zuständiges Finanzamt oder ein anderes Finanzamt in deinem Bundesland suchen, wo es Formulare zum Download gibt. Nicht alle haben jedoch schon Formulare für 2002, da muss man evtl. etwas suchen.


    Je nachdem, wie pingelig dein Sachbearbeiter ist, gibt es zu beachten, dass die Vordrucke theoretisch entsprechend den amtlichen Vordrucken gestaltet sein müssen, d.h. Vorder- und Rückseite bedruckt, Mantelbogen z.B. mit Tesa verbunden. Ich hefte die Blätter aber einfach so zusammen, wurde noch nie beanstandet.


    Edit. Auf http://www.amtsvordrucke.de gibt es auch vieles zum Download.

    Selbstverständlich muss der Verstoß im Zweifelsfall bewiesen werden, als Beweis wird dann die Zeugenaussage des Polizisten herangezogen.


    Ich hatte so einen Fall schon zweimal - nach meinem Eispruch wurde die Sache jeweils eingestellt.
    Sollte die Angelegenheit aber tatsächlich ans Gericht abgegeben werden, so erhältst du eine Ladung zur Verhandlung. Der Polizist wird als Zeuge geladen werden, du wiederum solltest deinen Freund (den Fahrer) als Entlastungszeugen benennen, somit gibt es nun 2 Zeugen, die unterschiedlich aussagen.
    Normalerweise schenken Amtsrichter zwar Polizisten mehr Glauben als "Normalbürgern", aber du kannst die Aussage des Polizisten versuchen zu entkräften:


    -Kann er sich nach so langer Zeit wirklich an diesen konkreten Einzelfall erinnern?
    -Woran glaubte er erkannt zu haben, dass du nicht angeschnallt warst? (in meinem Fall stand z.B. im Bussgeldbescheid "Gurtschloss hing sichtbar am Türholm - das Dumme ist nur, dass der BMW, den ich damals fuhr, gar keinen Türholm hatte, sondern das Gurtschloss an der Fahrerlehne hinter den Rücken des Fahrers gewesen wäre, wenn ich nicht angeschnallt gewesen wäre)
    -Wie stand die Sonne und in welche Richtung blickte der Zeuge? Wie waren die Lichtverhältnisse? Könnte er sich evtl. wegen Dämmerung oder Sonnenstand getäuscht haben?
    -Hattest du evtl. dunkle Kleidung an, so dass der Gurt über deiner Kleidung nicht erkennbar war? Kann sich der Polizist erinnern, ob du dunkle oder helle Kleidung anhattest?


    Dein Freund jedoch saß neben dir und kann sicher besser beruteilen, ob du angeschnallt warst oder nicht.