In Bayern werden Polizeifahrzeuge in der Regel am Sitz des Polizeipräsidiums zugelassen (nicht in allen Fällen identisch mit der Regierungsbezirkshauptstadt), d.h. in München (PP München und PP Oberbayern), Augsburg (PP Schwaben), Regensburg (PP Niederbayern/Oberpfalz), Nürnberg (PP Mittelfranken), Bayreuth (PP Oberfranken) oder Würzburg (PP Unterfranken).
Bayern hat jedoch als einziges Bundesland eine eigene Grenzpolizeitruppe, die Bayerische Grenzpolizei. Deren Fahrzeuge sind am Sitz der Grenzpolizeiinspektionen zugelassen, haben demnach überwiegend Kennzeichen aus grenznahen Landkreisen. Ansonsten sehen sie aber genauso aus wie Fahrzeuge der Schutz- oder Verkehrspolizei, sind also nicht als Grenzpolizei gekennzeichnet.
Dann gibt es noch die Bayerische Bereitschaftspolizei mit Präsidium in Bamberg, deren Fahrzeuge sind in Bamberg zugelassen.
In anderen Bundesländern kann das natürlich ganz anders sein, da Polizei wie schon erwähnt Ländersache ist.
Für die Polizei sind bundesweit die Behördenkennzeichen mit 3 oder 7 beginnend vorgesehen.