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Mir wurde neulich gesagt, dass für die Verbindung vom DSL-Modem zum PC (Netzwerkkarte) ein vieradriges Kabel genügt, ich dachte immer, es wären 8 Adern erforderlich.
Ist das richtig und wenn ja, welche Klemmen muss ich belegen?
Ich möchte einen DSL-Anschluss in ein Zimmer legen, in das bereits ein vieradriges Telefonkabel führt, das nicht genutzt wird. Dieses Kabel ist allerdings ungeschirmt, ist das ein Problem?
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Der Doktortitel wird in Deutschland als Namensbestandteil geführt. Aus einem "Müller" wird demnach nach der Promotion ein "Dr. Müller" und so wird es auch in alle amtlichen Papiere (Ausweis etc.) eingetragen, und zwar ohne den Zusatz der Fachrichtung. Personenstandsrechtlich gehört der Titel also zum Namen, also darf auch ein Arzt, der kein Doktor der Medizin ist, sich so bezeichnen, wenn er halt irgendein Doktor ist.
Allerdings könnte ich mir vorstelle, dass nach dem Standesrecht der Ärzte der Zusatz der fachfremden Richtung gefordert wird, so lange es um "Werbung" für die eigene Praxis geht (Praxisschilder, Branchenbucheinträge usw.) Z.B. müssen Absolventen ausländischer Universitäten teilweise den Zusatz erwähnen, wo sie den Doktortitel erworben haben (z.B." Dr.med. Univ. Budapest" sieht man häufig)
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Ich benutze eine t-email (ehemals T-Motion) email-Adresse, wegen der kostenlosen SMS-Benachrichtigung. Auf meiner eigenen Domain eingehende emails leite ich dorthin um, um per SMS benachrichtigt zu werden, ausgehende emails gehen jedoch von meiner Domain weg.
Nun bekomme ich seit einiger Zeit einen Haufen Spam direkt auf die t-email-Adresse (also nicht über die Umleitung), obwohl ich die t-email-Adresse niemals und niemandem bekanntgegeben habe.
Das spricht doch dafür, dass t-email die Adressen weiterverkauft, oder sehe ich das falsch? Kann ich dagegen vorgehen? Einen Vertrag mit t-email habe ich ja nicht, da der Dienst kostenlos ist.
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Mit dem Datenschutz ist es vereinbar, klares Ja! Du stimmst übrigens (siehe AGB) einer solchen Datenübertragung eindeutig zu...
Das mag sein, aber wenn sich jemand anderer unter meinem Namen anmeldet, habe ich nicht zugestimmt..
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Warum sollte man einen Artikel nicht mit demselben Ebaynamen weiterverkaufen, mit dem er ersteigert wurde? Das erscheint mir unlogisch.
Es braucht ja nicht jeder zu sehen, dass ich den Artikel xy für 50 Euro ersteigert habe und jetzt für 75 Euro verkaufen will, sonst heisst es gleich wieder Abzocker usw., manche Leute schreiben so was auch in die Bewertung.
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Was nützt die Verschlüsselung, wenn der Eingebende selber das Ergebnis sehen kann?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Die angegebene Person steht in der Schufa -> Adresse stimmt -> Anmeldung kann fortgesetzt werden
2. Die angegebene Person steht nicht in der Schufa -> Adresse kann auf diese Weise nicht überprüft werden -> Anmeldung kann nur mit T-Online- oder AOL-email-Adresse oder Codezusendung per Post fortgesetzt werden.
Aber ich kann eine beliebige Person, deren Anschrift und Geb.datum ich kenne, angeben und sehe am Ergebnis, ob sie in der Schufa steht oder nicht.
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Ich wollte mich neulich bei ebay unter einem zusätzlichen Mitgliedsnamen anmelden (um Artikel zu verkaufen, die ich mit meinem ersten Mitgliedsnamen ersteigert habe).
Dabei fiel mir auf, dass die jetzt wohl eine Schufa-Abfrage durchführen, wobei es angeblich nur um die Überprüfung der Adresse, nicht um Kreditwürdigkeit geht.
Das bedeutet aber, dass jeder, der meinen Namen, meine Adresse und mein Geburtsdatum kennt, eine Schufa-Abfrage über mich einleiten kann, indem er sich unter meinem Namen bei ebay anzumelden versucht.
Zwar erfährt er auf diese Weise nicht, was die Schufa konkret über mich gespeichert hat, aber er sieht am Ergebnis, ob ich in der Schufa stehe oder nicht.
Ist so etwas mit dem Datenschutz überhaupt vereinbar?
EDIT: Ebay scheint die Schufa-Abfrage wieder eingestellt zu haben-vielleicht war ihnen das selber nicht ganz geheuer.
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Um die Kennzeichenkunde noch zu komplettieren:
XX-1XX(X)(X) = Landesbehörde, Feuerwehr
XX-2XX(X)(X) = Stadtverwaltung, Städtische Einrichtungen
XX-3XX(X)(X) / XX-7XX(X)(X) = Polizeiliche Behörden
So zumindest in Ba-Wü.
Der Stefan
Alles anzeigen
1 : Obere und mittlere Bundes- und Landesbehörden
2: Untere Verwaltungsbehörden (Städte, Kreise, Gemeinden, Finanzämter, Feuerwehr usw.)
(Ausnahmen sind möglich- so hat der Feuerwehrhäuptling in München das Kennzeichen M-112)
3 und 7: Polizei
4,5 und 6: andere Behörden (wenig in Gebrauch)
8: ehemals THW (jetzt: THW-xxxx)
9 : Konsulate
04: Kurzzeitkennzeichen
06: rote Kennzeichen zur ständigen Verwendung (Händler, Werkstätten usw.)
07: rote Kennzeichen zur Verwendung an mehreren Oldtimern
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Zitat
Ja, und der Bundesgrentzschutz hat BG
Richtig, aber ich spreche von der
Bayerischen Grenzpolizei , die mit dem Bundesgrenzschutz nichts zu tun hat.
In Bayern ist die Grenzkontrolle und Grenzsicherung Aufgabe der Bayerischen Grenzpolizei und nicht des Bundesgrenzschutzes.
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Zitat
Bei uns in "TIR" haben die Fahrzeuge immer noch "R - ...."
Eben, weil Tirschenreuth zum PP Niederbayern/Oberpfalz gehört.
Fahrzeuge der Grenzpolizeiinspektion Waldsassen müssten allerdings "TIR" haben.