Beiträge von fantomas

    Die Strafbarkeit des Widerstands setzt voraus, dass die Amtshandlung (hier: das Betreten der Wohnung) rechtmäßig ist (wobei das in der Rechtsprechung unterschiedlich ausgelegt wird). Ob das in deinem Fall gegeben ist, kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen.


    Der Beweis, dass die Amtshandlung unrechtmäßig war, scheint mir die einzige Möglichkeit, aus der Sache ungeschoren rauszukommen. Es erscheint allerdings höchst fraglich, ob dieser Nachweis erfolgreich geführt werden kann, vor allem weil den Polizisten die Rechtswidrigkeit auch bewusst gewesen sein müsste, was sie natürlich niemals zugeben werden. Wenn sie sich darauf berufen, dass sie in Annahme der Rechtmäßigkeit die Wohnung wegen Gefahr in Verzug betreten wollten -und das werden sie selbstverständlich-, dann wirds für dich schwierig.

    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    japp, zb. ist hier an der Kreuzug ein Netto-Markt, über den man die Rote ampel (als rechtsabbieger) umfahren könnte, da steht auch gern die Polizei und winkt raus wenn man einfach nur über den parklplatz fährt

    Das würde aber -meines Erachtens- einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, denn hier wird die Krezung und somit der geschützte Bereich gar nicht berührt, vorausgesetzt die Ausfahrt liegt deutlich außerhalb der Kreuzung.

    Nein, denn die Einfahrt in den durch die Ampel geschützten Bereich ist -auch auf "Umwegen"- nicht erlaubt, da gibt es einige Urteile dazu.


    Wird z.B. in München, Arnulfstr. Ecke Landshuter Allee, gern gemacht und entsprechend gern geahndet.


    Such mal nach "Ampel" und "geschützter Bereich".