Man müsste evtl. auch noch prüfen, ob das Betreten der Wohnung zwecks Beseitigung der Lärmquelle durch das länderspezifische Polizeiaufgabengesetz erlaubt war. (Stichwort Gefahrenabwehr)
Beiträge von fantomas
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Die Strafbarkeit des Widerstands setzt voraus, dass die Amtshandlung (hier: das Betreten der Wohnung) rechtmäßig ist (wobei das in der Rechtsprechung unterschiedlich ausgelegt wird). Ob das in deinem Fall gegeben ist, kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen.
Der Beweis, dass die Amtshandlung unrechtmäßig war, scheint mir die einzige Möglichkeit, aus der Sache ungeschoren rauszukommen. Es erscheint allerdings höchst fraglich, ob dieser Nachweis erfolgreich geführt werden kann, vor allem weil den Polizisten die Rechtswidrigkeit auch bewusst gewesen sein müsste, was sie natürlich niemals zugeben werden. Wenn sie sich darauf berufen, dass sie in Annahme der Rechtmäßigkeit die Wohnung wegen Gefahr in Verzug betreten wollten -und das werden sie selbstverständlich-, dann wirds für dich schwierig.
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Das Spiel ist leider nicht mehr online - gibt es das evtl. noch irgendwo anders oder als Offline-Version?
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Ist denn das Kartenpfand überhaupt belastet worden? Du erwähnst nur die Portierungsgebühr, die hat damit nichts zu tun, die wird nicht erstattet.
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Z.B. SpeakOut von 7Eleven. http://www.speakout7eleven.ca
Ist allerdings nur mit Telefon erhältlich (das billigste, Nokia 1661, kostet 59 CAD)
Dementsprechend gibts wohl auch keine MicroSIM, aber 7Eleven hat sicher auch Scheren im Angebot.
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Ja, denn in Österreich sind SIM-Karten nicht registrierungspflichtig. Man erhält sie problemlos ohne persönliche Angaben.
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Empfehle die yesss-Datenkarte von Hofer (ALDI) mit 1 GB für 9,90 €.
Weiß nicht ob es in Großarl einen Hofer gibt, auf jeden Fall aber in Bischofshofen und Bad Hofgastein. -
Zitat
Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
Dieser Thread wäre nicht passend gewesen, um sich da anzuhängen?
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=355265Nein, denn es geht ja nicht ausschließlich um Telefondienst, sondern auch um Postbearbeitung bzw. -weiterleitung.
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Zitat
Original geschrieben von Roadrunner0778
japp, zb. ist hier an der Kreuzug ein Netto-Markt, über den man die Rote ampel (als rechtsabbieger) umfahren könnte, da steht auch gern die Polizei und winkt raus wenn man einfach nur über den parklplatz fährtDas würde aber -meines Erachtens- einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, denn hier wird die Krezung und somit der geschützte Bereich gar nicht berührt, vorausgesetzt die Ausfahrt liegt deutlich außerhalb der Kreuzung.
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Nein, denn die Einfahrt in den durch die Ampel geschützten Bereich ist -auch auf "Umwegen"- nicht erlaubt, da gibt es einige Urteile dazu.
Wird z.B. in München, Arnulfstr. Ecke Landshuter Allee, gern gemacht und entsprechend gern geahndet.
Such mal nach "Ampel" und "geschützter Bereich".