Beiträge von fantomas

    Folgendes selbst erlebte Beispiel ist etwas offtopic, aber es legt die Vermutung nahe, dass das Wohl der Firmenkasse schon manchmal über das Wohl der Passagiere gestellt wird:


    LTU-Flug von New York nach Düsseldorf, mit Zwischenlandung in München, wo grob geschätzt ein Drittel der Passagiere aussteigen wollte.


    Kurz vor München die Ansage, dass man wegen Nebels nicht landen könne und Warteschleifen fliegen müsse. Nach einer Alibi-Schleife dann die Ansage, dass sich die Verhältnisse in absehbarer Zeit nicht bessern werden und man deshalb direkt nach Düsseldorf fliegen muss.


    In DUS dann 6 Stunden Aufenthalt, bis eine halbleere Maschine nach Zypern flog, die in München ohnehin noch Passagiere aufnehmen wollte. Nach einer schlaflosen Nacht im Flugzeug ist sowas richtig angenehm. Das Verlassen des Transitbereichs wurde uns auch noch untersagt, sonst hätte man mit 6 Stunden noch was anfangen können.


    Neblig war es in München zwar wirklich, komischerweise war die LTU aber die einzige Maschine an dem Tag, die nicht gelandet ist.


    Als "Entschädigung" gabs in DUS einen Essensgutschein über 5 Euro, das kam LTU sicher billiger als die Landegebühren in München und der zusätzliche Sprit.

    Frage an die Piloten hier im Forum:


    Laut einem Zeitungsbericht ist vor einigen Tagen eine Lufthansa-Maschine (genauer gesagt: Augsburg Airways im Auftrag der LH) wegen einem defekten Bugfahrwerk kurz vor Florenz umgedreht und am Ausgangsflughafen München notgelandet. Angeblich war mit diesem Defekt eine Notlandung in Italien nicht möglich.
    Das kann doch eigentlich nicht sein, oder was machen denn italienische Piloten bei so einem Defekt? Zumindest der Großflughafen Mailand-Malpensa dürfte doch technisch sicher nicht schlechter ausgerüstet sein als München (Landebahnlänge?).


    Oder war es einfach nur billiger, den Defekt am Heimatflughafen zu reparieren?


    Für die Passagiere ist sowas ja ziemlich ärgerlich, zum unvermeidbaren Schrecken kommt noch der (vielleicht vermeidbare) Zeitverlust.

    Was ist mit der Garantie des Herstellers? Die müsste doch unabhängig von der SIM-Karte sein.


    Im übrigen könnte ich mir vorstellen, dass QVC sich einfach auf dubiose Weise einen Teil der Reklamationen vom Hals halten will. Die wissen genau, dass viele Prepaidkarten im Müll landen und das Handy anderweitig genutzt wird.
    Ergebnis: Kunde hat die Karte nicht mehr und kann seinen Anspruch nicht geltend machen oder verzichtet auf seinen Anspruch, um die Rufnummer nicht zu verlieren. (ähnlich wie bei der Garantieleistung, die von der Einsendung der Originalverpackung abhängig gemacht wird, wer hebt die schon auf?)

    Bei einer freiwilligen Garantie mag das vielleicht noch rechtmäßig sein, bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung kann ich mir das nicht vorstellen.


    Selbst wenn als Ersatz nur ein komplettes Bundle geliefert werden könnte, so macht die Rücksendung der SIM-Karte keinen Sinn, man könnte sie auch einfach deaktivieren.

    Auf eine solche Frage in einem etwas anders gelagerten Fall habe ich auch von befreundeten Juristen keine brauchbare Antwort erhalten, es kommt wohl selten vor, dass jemand die Kosten bei der Staatskasse einfordern will.
    Ein Freund, der als Handwerker eine von der Polizei aufgebrochene Tür repariert hat, hat seine Kosten von der Polizei (nach mehreren Monaten) bezahlt bekommen, was aber über die tatsächliche Schuldsituation nichts aussagen muss.


    Der Tenor geht jedoch dahin, dass die Polizei nur dann Ersatz leisten muss, wenn sie nicht rechtmäßig gehandelt hat.
    In strafrechtlichen Angelegenheiten ist das Öffnen einer Wohnung rechtmäßig, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt oder Gefahr in Verzug ist sowie die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.


    Unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr hat die Polizei jedoch erheblich weiterreichende Befugnisse, das ist genau das, was sich Schäuble derzeit gerne zu Nutzen macht. Mit den länderspezifischen Polizeigesetzen werden vielfach die vom Gesetzgeber der Staatsmacht bewusst gesetzten Grenzen unterlaufen.


    Im vorliegenden Fall wird sich die Polizei daher im Zweifelsfall auf Gefahrenabwehr berufen, da unter strafrechtlichen Aspekten (Ermittlung des Ruhestörers, um die Tat zu ahnden) eine Verhältnismäßigkeit wohl kaum gegeben wäre (nach meiner laienhaften Meinung). Hier wird man vermutlich argumentieren, dass die Beseitigung des rechtswidrigen Zustands in angemessener Zeit anders nicht möglich gewesen wäre.


    Daher wird hier sehr wahrscheinlich keine Ersatzpflicht gegeben sein, noch dazu wo der Verursacher des rechtswidrigen Zustands ja feststeht. Wenn die Polizei fies ist, könnten sie dir ggf. noch die Kosten des Einsatzes berechnen.
    Sollte gegen dich ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein, müsstest du über Akteneinsicht eigentlich an den Anzeigeerstatter kommen. Das nützt dir allerdings nichts, da er ja nicht rechtswidrig gehandelt hat. Außer, du willst dich bei passender Gelegenheit revanchieren.

    Das Problem hatte ich auch, nachdem meine Sunsim-Karte 8 Monate nicht aktiv war. Dachte, es liegt daran, dass kein Guthaben drauf war und habe 15 € aufgeladen. Einbuchen ging aber immer noch nicht.
    Ein Anruf bei der Hotline hat das Problem gelöst, der Mitarbeiter wusste zwar nicht weiter, hat aber dann wohl die Technik informiert, kurze Zeit später ging es.
    Angenehmer Nebeneffekt: Auf einmal waren 30 € Guthaben drauf. Ob das Kulanz war oder ein technischer Fehler, weiß ich nicht.

    Zitat

    Ergänzung: Soweit ich informiert bin (ich habe es selbst versucht!) ist eine direkte RUL in der Vermittlungsstelle die über CbC geht nicht möglich, sondern nur direkt über T-Com.

    Das ist definitiv nicht generell richtig. Ich habe zu Zeiten, da mein Festnetzanschluss noch bei T-Com war, immer CbC-Vorwahlen für die Weiterleitung benutzt.
    Ich habe allerdings mal gelesen, dass dies evtl. vom Hersteller der Vermittlungstechnik abhängt und ggf. nicht überall möglich ist.

    Natürlich dürfen Bauarbeiter nicht einfach so Schilder aufstellen, auch wenn das insbesondere bei kleinen Baustellen schon mal gemacht wird (machen wir gelegentlich auch).


    Korrekterweise muss eine Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (in geschlossenen Ortschaften in der Regel die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei Staats- oder Bundesstraßen die Straßenbauämter) beantragt werden. Nur dann, und wenn sie rechtzeitig (meist 72 Stunden vor Inkrafttreten) aufgestellt wurden, haben die Schilder auch rechtliche Bindungswirkung für andere Verkehrsteilnehmer, z.B. wegen Abschleppen usw.


    Die Genehmigung ist natürlich nicht umsonst und kostet Gebühren. (für ein Haltverbot je nach Umfang und Dauer ca.30 €)


    Wird darüber hinaus öffentlicher Verkehrsgrund zu anderen Zwecken als dem Straßenverkehr (d.h. Fahren und Abstellen von Fahrzeugen) benutzt, können auch noch Sondernutzungsgebühren berechnet werden (Beispiele: Lagerung von Baumaterial, Abfallcontainern, Aufstellen von Gerüsten, Hebebühnen, Autokränen usw.)

    Erfahrungsbericht Cellion


    Die Karte kam rechtzeitig vor dem Abflug an und buchte sich in USA ins AT&T-Netz ein. Roaming in anderen Netzen (T-Mobile) war nicht möglich.
    Der große Nachteil ist, dass abgehende Auslandsanrufe über eine Callthrough-Lösung realisiert werden, was auf der Homepage nirgends erwähnt ist. Ich habe zwar die Rechnung noch nicht, vermute aber, dass bereits die Anwahl zur Einwahlnummer kostenpflichtig ist und somit die Rufaufbauzeit mitberechnet wird, auch bei Besetzt oder Nichtmelden.
    Die Gesprächsqualität vom Handy zu einem deutschen Handy war grauenhaft und mit starker Verzögerung, eigentlich nicht zu gebrauchen.
    Die Callthrough-Nummer funktioniert auch vom Festnetz, dort ohne Einwahlkosten, da 800er Nummer. Vom Festnetz aus war die Gesprächsqualität in Ordnung, aber auch mit starker Verzögerung, so dass Telefonieren keinen wirklichen Spaß macht.
    Callthrough sollte normalerweise über SIM-Toolkit funktionieren, das klappte bei mir nicht. Die auf der SIM gespeicherte Einwahlnummer war aber nicht identisch mit den zwei auf der Calling-Card angegebenen Nummern. Die Einwahl musste also manuell vorgenommen werden.


    Inlandsgespräche gingen ohne Callthrough und waren demnach von der Gesprächsqualität normal, ebenso wie eingehende Anrufe.