Beiträge von scaleon


    Und noch dazu verwechselst du ständig die materielle Rechtslage mit der Frage der Darlegungs- und Beweislast im Streitfall.


    Man, man, man. Es gibt keine "materielle Rechtslage" und "Beweislast Rechtslage" -es gibt nur 1 Rechtslage. Die Beweislast kommt doch erst dann im Spiel, wenn Aussage gegen Aussage steht. Was soll auch ein ehrlicher Kunde beweisen wenn es kein "Kläger" gibt?


    Die Beweislast ist also nur ein Teil der eigentlichen und einzigen Rechtslage. Es gibt keine 2 Rechtslagen -eine für ehrliche und eine für unehrliche Kunden.:mad:


    Der Anspruch auf Erstattung des Warenpreises ist reines Zivilrecht, da zählt am Ende nur zu welchem Schluss der Richter kommt.


    So ist es und das versuche ich die ganze Zeit manchen Leuten zu erklären.



    Und wenn der Händler eine ausreichend sichere Prozesskette bei der Retourenannahme und Fotos der unbeschädigten Sendung präsentieren kann hast du als Kunde sehr schlechte Karten.


    So ist es aber das will unser [USER="209379"]skyrimimi[/USER] nicht kapieren. Er klammert sich zu sehr an den Retourschein und glaubt mit dem Ausdruck des Retourscheines geht jegliche Haftung auf den Händler über. Dabei übersieht er, dass das Paket bis zur Übergabe bei der Post unter seiner Obhut steht und er selbstverständlich & logisch dafür haftet. Das Paket kann er z.B. auf dem Weg zur Post verlieren (oder er behauptet das einfach) oder das Paket kann ihm durch Diebe entwendet werden (oder er behauptet das einfach) und somit sieht man hier sehr schön, dass ein "Versand" aus mehreren einzelnen Schritten besteht und entsprechend die Haftung wechselt. Aber das kapiert er nicht...




    Wo habe ich denn geschrieben, dass ein Retourenschein irgendwen irgendwo entlastet? :confused:


    Das machst du die ganze Zeit da du Haftung = Händler gleich setzst! Du hast auf der anderen Seite kein einziges mal Haftung & Kunde erwähnt. Und deshalb entsteht der Eindruck, dass mit dem Ausdrucken des Retourscheines die Haftung automatisch zum Händler übergeht. Ich habe dir das mehrmals versucht zu erklären, dass die Händler-Haftung erst dann anfängt wenn das Paket nicht mehr in deiner Obhut steht. Solange ist das Paket in deinem Besitz -ob du dir nun einen Retourschein drauf klebst oder nicht....:rolleyes:

    Nochmal langsam für dich.


    Ich verstehe nicht, was du MIR und DIR beweisen willst? Es bleibt dabei: Bis zur Übergabe bei der Post haftet der Kunde und im Zweifel musst du das alles nachweisen müssen. Ein reiner "Retourschein" entlastet dich nicht aus der Haftung. DARUM und nur darum geht es!



    Ich bestelle ein iPhone, es gefällt mir nicht. Ich widerrufe den Vertrag und packe das iPhone ins Paket und gebe es bei DHL. Was jetzt mit dem Iphone passiert ist alleine Sache des Verkäufers. Und wenn eine Bierdose ankommt, weil irgendjemand den Inhalt auf dem Transportweg getauscht hat, ist das aus materiell rechtlicher Sicht auch das Problem des Verkäufers.


    Du schilderst hier den Fall eines ehrlichen(!) Kunden. Nun spiel den Fall mit einem unehrlichen Kunden durch und dann wirst du merken was der feine Unterschied ist.

    Liest du überhaupt was andere schreiben?


    Liest du überhaupt was ICH schreibe?



    Nochmal, sobald die Ware verschickt wurde, d.h. an den Transportdienstleister übergeben wurde, liegt die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Ware beim Verkäufer.


    Nochmal. Der reine Transportweg war nie Gegenstand der Diskussion hier und niemand hat dies in Frage gestellt.



    Was gibt es daran nicht zu verstehen? Ich schreibe: "sobald die Ware verschickt wurde", daher macht deine Antwort "OB und WAS du im Paket reinpackst" mal so überhaupt keinen Sinn. Denn wenn die Ware verschickt wird wird wohl was im Paket sein? Scharf nachdenken! Die zuvor bestellte Ware!



    Was gibt es daran nicht zu verstehen? OB und WAS ich im Paket reinpacke bestimmt kein Zusteller oder Händler, sondern ICH ganz allein. Dass der Transportweg an sich versichert ist und ein Händler haftet, befreit mich doch nicht von meiner (Beweis) Pflicht die erhaltene Ware wieder zurückzusenden.


    DU suggerierst hier, als ob es völlig unerheblich wäre ob man die erhaltene Ware wieder zurückschickt oder nicht -haftet ja eh der Händler. Und dass man überhaupt was zurückschickt (deiner Interpretation nach) sei nur ein Zeichen des guten Willens -da man ja eh für nichts haftet und für nichts belangt werden kann.


    Und im Übrigen kann ein Paket sehr wohl mit einer Bierdose oder so (wegen des Gewichtes) verschickt werden. Das hat ein Spanier über Monate mit Amazon gemacht, google mal danach....




    Es geht hier doch überhaupt nicht um das "ob" und "was" im Paket ist.


    Doch! Es geht hier ausschließlich "ob" und "was" im Paket war -sonst würde ja der Händler nicht mit diesen Textbausteinen den KUNDEN anschreiben.

    § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB. Man muss aber im Zweifel nachweisen können, die Ware losgeschickt zu haben.


    ....ist lediglich das "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen". Keine Ahnung woher ihr hier eine "Ich muss rein gar nichts beweisen" -Rechtsprechung herleitet? Und was hat ein Widerruf überhaupt mit dem Inhalt eines Päckchens zu tun?


    Im Zweifel muss doch sowieso jede Seite Beweise erbringen und wenn man sich nicht einigt -gehts zum Gericht. Und ein Gericht wird letztendlich eher einen gewerblichen Online-Händler glauben als einem Verbraucher, der schwört das Iphone losgeschickt zu haben und seine Freundin sogar dabei war....:D


    Kannte das bisher nur von CoBa / Deutsche Bank / Postbank so. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Verhalten bei negativem Kontostand ändert, sofern man dann Geld am Automaten bekommt.


    Doch, doch. Vor Jahren war das zumindest bei der Deutschen Bank so, dass man z. B. bei Nullkontostand zwingend ins Minus rückwirkend rutschte - auch wenn die Wertstellung erst 2 Tage später erfolgte. D. h. : Hat man am 1. Eines Monats Null Euro auf dem Konto und zieht z. B. 100€ >am 2.des Monats kommt Gehalt ala 2.000€ rein> am 3.des Monats ist alles wertgestellt und man sah 1.900€ auf dem Kontoauszug >und am Ende des Quartals sah man auch die Dispozinsen für die 100€.