Beiträge von scaleon


    Übrigens noch ein Pluspunkt für Sparda im Vgl. zu VoBa: Hebt man bei Santander oder Targo am Automaten was ab, wird das erst am nächsten Tag oder später wertstellungsmässig verbucht.


    Das ist bei der Norisbank auch so. Auf Arbeit habe ich nur eine Commerzbank in der Nähe wo ich Geld ziehe und die Wertstellung ist immer mind. 2 Tage später. Wenn ich also Freitag Abend Geld ziehe, wird das erst am Dienstag verbucht und erscheint auf Kontoauszug.


    Viel interessanter wäre ob sie im Minus auch so zeitversetzt verbuchen?

    Meiner Meinung nach wird ein Gericht eher auf die unwägbarkeiten der Paketdienstmitarbeiter pochen als zu glauben der Kunde hätte nur die Hälfte der Ware zurück geschickt.


    Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Das Gericht wird in erster Linie die Plausibilität prüfen - handelt es sich um 20€-Ware oder um 500€-Ware? Woher konnte der Postbote wissen was für ein Schnapper sich im Paket befindet? Es hätte was völlig belangloses drin sein können. Wieso nimmt er nur einen Artikel und riskiert damit dass beim schliessen des Päckchens seine DNA im inneren verbleibt. Das klingt jetzt alles sehr nach Krimi, aber steht ein Mitarbeiter im Fokus geht es dann ganz schnell : Anzeige und alles nimmt seinen Lauf.


    Aber die eigene Familie nicht immer. Blut ist dicker als Wasser. Ein unbeteiligter Dritter wäre besser, z.B. der Chef oder der Postmitarbeiter am Schalter.


    Jo, ein unbeteiligter Dritter ist immer besser -ein Polizist oder Notar der zufällig dabei war wäre dann Spitze. Was ich damit sagen will ist, das man solche "unbeteiligte Dritte" bzw. Idealkonstelationen schlicht nicht hat, wenn es sich um Familienbetriebe handelt. Nichtsdestotrotz ist selbst ein naher Verwandter des Händlers gewichtiger vor Gericht als ein windiger Kunde der z.B. seine Freundin/Ehefrau als Zeugin präsentiert....



    Bilder haben tatsächlich keinen Wert (ich kann Dinge ins Paket legen, fotografieren und die Dinge anschließend wieder herausnehmen)., das selbe gilt fürs Wiegen mit einer eigenen Waage (erst das Paket wiegen, und dann das Produkt durch gleichschwere Kieselsteine ersetzen).


    So hat doch ein Spanier Amazon abgezogen, war überall in der Presse.



    Das BGB ist in dieser Hinsicht eindeutig auf Seiten des Kunden,


    Und wie kommst du drauf? BGB heißt ja nichts anderes als Zivilrecht und wie überall im Zivilrecht muß der, der was behauptet dies auch beweisen können. D.h. der Händler sagt er habe im Beisein eines Kollegen das Päckchen geöffnet und 1 Artikel fehlte. Das ist absolut plausibel und glaubwürdig und Erfahrungswerte der Gerichte zeigen sicherlich, dass Händler in der Regel SO nicht betrügen, d.h. dass sie ein Artikel angeblich gar nicht bekommen haben. Vielmehr ziehen sie wegen Gebrauchtspuren Geld ab (wenn sie denn betrügen wollen) als dass sie auf Gut Glück Kunden vor Gericht zerren, wo sie keine Garantie haben was am Ende noch rauskommt...


    Dafür ist die Ausgangssituation des Kunden genau andersrum: Er behält kostenlos die wertvolle Ware, lehnt sich zurück und wartet was man ihm nachweisen kann. Im schlimmsten Fall pokert er auf eine gütliche Einigung ala 30-40% und zack macht er immer noch einen sehr guten Schnitt.

    Denke Fotos / Video koennten sogar als Indiz fuer einen Betrugsversucht gewertet werden, weil denke die wenigsten Leute machen Foto / Video von Retourensendungen.


    Sehe ich auch so. Wer sich so akribisch vorbereitet & ausgerechnet das teuerste im Paket fehlt -da schnallt sich jemand an.



    Allerdings wedern Retourenpakete an Markenshops wohl oefter mal gerne von Paketdiensten gepluendert.


    Sehe ich auch so. Wobei man aber sagen muss -ob nun unehrliche Kunden oder plünderte Paketboten: Das kann man nur 1x machen und dann ist man auf dem Radar.


    P.S. Bei den Paketboten (egal ob DHL, Hermes usw) handelt es sich in letzter Zeit oft um Flüchtlinge (?), die meist überhaupt kein Deutsch verstehen und denen der Job so ziemlich egal scheint. Als ich mich bei meinem DHL-Flüchtlings-Paketboten beschweren wollte dass er nicht klingelt sondern gleich in die Postfiliale abliefert (ala so wird's gemacht bei uns), sagte er mir selbstherrlich im gebrochenen Deutsch dass sinngemäß soooo viele Boten bei DHL gesucht werden und somit jede Beschwerde ein Witz wäre....





    Es stellt sich das Problem im Konsumgüterkauf überhaupt nicht. Wenn der TE das Rücksendeetikett von Nike nutzt und die Ware ordnungsgemäß verpackt und eingeliefert hat, hat der Händler das Problem.



    Naja, so einfach ist es dann doch nicht! Jeder noch so halbschlaue Händler wird seine Prozesse so organisieren, dass ankommende Päckchen (beweissicher) auf Vollständigkeit überprüft werden. Wer das nicht macht -ist dumm.



    Sondern der Händler, dass der TE die Uhr NICHT eingepackt und versandt hat. Das wird im Regelfall schwer bis unmöglich.


    Auch hier liegst du falsch. Wenn der Händler also vor Gericht zieht und behauptet, dass ein "langjähriger" Mitarbeiter das Paket zum Überprüfen geöffnet hat, fehlende Artikel feststellt und noch einen zweiten Mitarbeiter heranzieht bzw. seinem Vorgesetzten meldet -dann hat ein Kunde Null Chance!! Das ist einfach so und das wird kein Gericht anders sehen, weil Interessenkonflikte nichts anderes vermuten ließen?


    Was hätte denn ein Händler davon, einen bereits geöffneten Artikel (also nun B-Ware) zu entwenden, den Kunden des Betruges zu bezichtigen und ihn vor Gericht zerren zu wollen? Allein um 500, 1000 oder gar 2000€ abzuzocken?


    Was hätte aber ein Kunde auf der anderen Seite, wenn er ein unvollständiges Paket verschickt? Er hätte somit einen hochpreisigen Artikel kostenlos und mit relativ wenig Aufwand abgeschossen.


    Diese Interessenlagen muss man sich immer vor Augen führen damit man den Wald vor lauter Bäume immer noch sieht.


    Ggfs. gibt’s natürlich ne Vier Augen Regelung nach dem Motto: wenn etwas anders als erwartet ist dann hol jemand dazu.


    Ja. So oder so ähnlich stelle ich mir das auch vor. Auf jeden Fall muss es vor Gericht verwertbar sein, d.h. es darf nicht ein Lager fernab der Firma sein wo ohnehin nur 2 Angestellte arbeiten und der eine davon an dem Tag krank war. Es müssen also genug Leute in der Nähe sein, die mal kurz ein Päckchen in Augenschein nehmen. Weil wie schon gesagt geht es nicht nur Betrug festzustellen, sondern auch ggf. vor Gericht durch Zeugen usw zu beweisen.



    Die Sache mit der Kamera ist immer mehr im kommen. Allerdings vornehmlich im Versandprozess wo man ggfs. einfach dem Kunden ein Bild des für ihn gepackten Paketes kurz vor dem zukleben in die Versandbestätigung einfügt


    So kenne ich das zwar nicht, aber was ich mir vorstellen könnte wäre etwas was nur bei größeren Versandhändlern mit der entsprechenden Logistik funktionieren würde. Und zwar könnte das eine Kamera sein, die nur die Arbeitsfläche umfasst, keine Gesichter zu sehen sind und das Ankommen des Pakets (Fließband, Palette usw) vor dem Öffnen festhält.


    Man könnte natürlich auch Postfilialen in die Sache einbeziehen in dem das Päckchen geöffnet vorgelegt wird, der Mitarbeiter zuerst ein Foto macht und dieses digital an der Sendungsverfolgung anhängt. Ich meine Post-ID im Namen Dritter macht ja die Post auch, warum nicht Päckchen beglaubigen? Das wäre doch im Interesse vieler Händler die mit mittel- bzw. hochpreisigen Waren handeln.Ein kleiner Aufschlag zum Retourschein tut nicht weh und zahlt sich im Endeffekt aus.


    Es ist letztlich davon abhängig wie ein Unternehmen nach außen auftritt => ob man es darauf ankommen lässt (viele Kunden finden nämlich die fehlenden Teile später eben doch noch) oder ob man kulant ist und immer mehr Leute heranzüchtet die solche Kulanz ausnutzen.


    Man muss immer bedenken, dass Online-Shops und erst recht weltbekannte Händler eine Reklamation nicht aus Spaß machen -zumal sie sich rechtlich absichern müssen (ala Beweise, 4 Augen etc) und auf der anderen Seite sie nicht wissen können mit was für einen Kunden sie es zu tun haben. Dieser Kunde könnte z.B. ein paranoider Rechtsanwalt sein, der seine Retouren stets von seinen Mitarbeitern in der Kanzlei verschicken läßt und sich irgendwelche Kontrollmechanismen ausgedacht hat. Jemand -einfach so- auf Verdacht dem Betrug zu bezichtigen -das macht sicherlich kein Händler, egal ob groß oder klein. Da muss es also Anhaltspunkte geben...


    Auf der anderen Seite wollen sich Händler sicherlich auch davor absichern, dass die eigenen Mitarbeiter nicht klauen und es den Kunden anheften. Kameras auf Dauer wären wohl nach unserem Rechtsverständnis keine Option und insofern denke ich dass da mind. 2 dabei sind beim Öffnen und sortieren.



    Zeugen dabei zu haben ist auf jeden Fall eine sinnvolle Sache. Manche lassen auch die Videokamera nebenher laufen.


    Zeugen haben in der Tat den größten Stellenwert vor Gericht. Die Sache ist nur die: Der Empfänger wird im Zweifel auch irgendwelche Zeugen aus dem Hut herzaubern.

    doch genauso muss der Empfänger auch erst einmal beweisen dass die fotografierte Ware nicht mehr im Karton ist beim Empfang, was dieser im Zweifel auch nur mittels Foto- oder Videobeweis machen kann.


    Naja, Fotos beweisen rein gar nichts -weder für die eine Seite, noch für die andere. Ich denke mal dass größere Online-Shops jeweils 2 Mitarbeiter beim öffnen dabei haben ( zumal da ja nicht 1 Päckchen die Woche kommt oder so) und von daher Personal ohnehin dort nötig wäre. Bei Familienbetrieben usw. kann ich mir vorstellen, dass da nur einer aufmacht aber stets ein zweiter unter Eid aussagen würde.



    Dann steht letztlich Aussage gegen Aussage. Solche Situationen werden vor Gericht für Gewöhnlich zugunsten des Verbrauchers entschieden.


    Naja, kommt drauf an wie plausibel die Geschichte ist. In diesem Fall hier fehlt das 600€-Ding, aber das 50€-Ding ist noch da. Wäre es umgekehrt -sicherlich keine Frage. Abgesehen davon ist Klarna bzw.auf Rechnung & teuren Sachen immer verdächtig. Von außen sieht das natürlich nach einen Coup aus.


    Vielleicht hat sich aber auch der Postbote/Shopbetreiber bereichert -denn über solche Fälle wurde in den letzten Wochen viel berichtet.