Beiträge von scaleon

    Re: Was ist besser - dauerhaft heizen oder nur bei Bedarf


    Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Ist es wirtschaftlich sinnvoller


    a) dauerhaft bei kleiner Stufe (1-2) einer Heizung zu heizen


    Ja.



    Denn das alles ist schon längst nachgewiesen und erst letzte Woche gabs ein Beitrag im TV. Die Sache ist eigentlich ganz einfach: Heizt du nur bei Bedarf z.B. jeden Abend 3-4 Std. verbrauchts du die meiste Energie um die Wände, Möbel usw zu erwärmen, bevor überhaupt die Luft dran kommt.

    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Um mal auf den Telekomsektor zurückzukommen.


    Ja, gerne! ;)


    Was hat denn nicht alles o2 abgezogen nur um abzuzocken -0180-Nr, Anruf-SMS, zuletzt die Genion -Geschichte. War es auch nicht o2, die Power-User bzw. telefonierer gekündigt haben? Flatrate sei Flatrate nur bis man daran was verdient, ansonsten will man von solchen Unwörter wie Flatrate nichts wissen. Oder die automatische Verlängerung von Verträgen -nirgends als solches im BGB vorzufinden. Oder die Netzabdeckung -sprich zahlen auch wenn keine Leistung zur Verfügung steht. Oder Omis ohne PC's aber mit 100er Leitung. Oder der Kartenpfand. Oder die Kündigung per SMS. Oder die ganzen Roaming-Geschichten. Oder die CallbyCall Nummern im Festnetz.


    Oder die DSL Anbieter? Bis zu 16.000 und dann nur 1000? Für den gleichen Preis? Oder seit Tagen kein Internet, Gebühr läuft aber weiter. Oder umziehen, keine Leistung mehr erhalten, aber dennoch weiterzahlen.


    Und du willst ausgerechnet über den TK-Markt als Vorreiter von Treu und Glaube hier reden? :D



    P.S. Wenn ich der Zukunft leben würde, und jemand erzählt mir diese Geschichten -würde ich glatt schwören, daß das das Mittelalter war. Verstehst du? ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Und überleg mal, wer überhaupt noch längerfristige Verträge abschließen würde (die ja oft eine Mischkalkulation darstellen), wenn man damit rechnen müßte, daß das Vertragsverhältnis mit dem Tod des anderen ändert.


    Naja, aber 99% der längerfristigen Verträge sind Knebelverträge von denen nur einer profitiert -das Unternehmen. Der Kunde würde auch kürzere Verträge nehmen, bloß die Gesetze sind auf Unternehmen zugeschitten und die nehmen nun wirklich alles mit. Abgesehen davon, vergleichst du hier Äpfel mit Birnen. Ein Unternehmen, das Pleite geht muß nicht mal zwingend liefern, geschweige denn weitere Ansprüche des Kunden befriedigen bzw. von dem Nachfolger erfüllen müssen. Wie oft haben wir insolvente Firmen, die am nächsten Tag auf den Namen der Freundin (!) laufen und nicht greifbar sind und der echter-elch fragt mich ernsthaft, ob es mir nicht peinlich sei. Peinlich wäre es mir nur dann, wenn man solche und andere Betrüger vor Kindern auf dem Marktplatz hängen würde..


    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Du bezeichnest das ganze zwar als Schweinerei, aber was ist die Alternative ?


    Die Alternative wäre zum unternehmerischen Risikos zurück zu kehren. Es kann nicht angehen, daß Unternehmen auch von den Erben die Verträge erfüllt sehen wollen, aber Kunden nach einer Insolvenz nicht mal die bezahlte Ware bekommen.

    Zitat

    Original geschrieben von echter-elch
    Werteverfall? Ist Dir das nicht peinlich? Das BGB gibt es mit Änderungen seit 1896 und den § 1922 auch.



    Nö. Die Todesstrafe gibt es noch viel länger und das hat niemanden in der EU abgehalten sie abzuschaffen. ;)



    Und wenn du hier schon das Jahr 1896 rausholst um selbsicher zu wirken, dann sag mir mal bitte welche Abo-Verträge bzw. Schuldnerverträge im Jahre 1896 der Gesetzgeber wohl im Auge hatte? :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Also bei manchen Beiträgen hier kann man sich nur wundern .....


    Ich auch! Mit welcher Selbstverständlichkeit hier die sog. "Vertragsfreiheit" auf ganze Generationen übertragen werden soll (Erben könnten ja auch sterben) zeugt von einer gestörten Rechtsauffassung. Müssen denn Erben auch ins Gefängnis, wenn der Verstorbene inhaftiert war? :confused:



    Das was du und andere hier als Naturgesetz sehen wollen ist schlicht FDP-Nachgeschmack einer Wirtschaftspolitik, die nur Unternehmen schützen soll -auch wenn das pietätlos ist und dem Grundgedanken der sog. "Vertragsfreiheit" widerspricht.


    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Was ist denn der Unterschied zwischen "sonstigen" Schulden und Verbraucherverträgen ?


    Schulden sind z.B. anfallende oder ausstehende Kosten eines Grundstücks mit Haus z.B. wo der Erbe die freie Wahl hätte die Immobilie zu verkaufen, zu vermieten oder selbst zu nutzen. Verbraucherverträge sind z.B. ein Abo für die "Gala" oder "Playboy", Handyvertrag mit 24 Monaten und Flatrate, Fitnessstudio, VDSL 50 usw. Also alles Verträge, die man selbst nie abgeschlossen hätte ( es sei denn doch und hat dann alles doppelt) und die man auch nicht zu Geld machen kann.


    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Es ist ja nicht so, daß der/die Erben nur zu zahlen haben, sie dürfen natürlich auch die Leistungen der abgeschlossenen Verträge nutzen, sei es die Zeitungen, die der Verstorbene aboniert hat, lesen, oder den Mobilfunkvertrag benutzen.


    Wie großzügig! Aber schon mal nachgedacht, daß das, was ein Verstorbener so gehabt hat andere auch haben? Und überhaupt, welchen Sinn würden dann Verträge machen, wenn irgendwo die ganze Verwandschaft auf der einen Seite als Vertragspartner stünde und auf der anderen einen einzigen insolvenzkompatiblen Geschäftsführer? :confused:



    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Es wird ja keiner gezwungen das Erbe anzunehmen, und zudem gibt es ja noch die Beschränkung der Haftung auf das Nachlassvermögen, so daß der Erbe bei entsprechender Erklärung auf keinen Fall Minus macht.


    Das ist ja die Doppelmoral bei der ganzen Geschichte! Einerseits kein Minus machen dürfen, aber anderseits Verträge übernehmen müssen. Wie jetzt? Den letzten beißen die Hunde oder was -ihr lieben Rechtsexperten....:confused:




    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Wie würdest Du Dir das denn vorstellen ?


    Wie schon oben bei den Verbraucherverträgen erläutert. Stirbt ein Kunde, muß das Unternehmen auf die restlichen Gebühren verzichten. Dafür müssen die aber auch nicht liefern... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Vielleicht reicht erstmal das:
    http://www.welt.de/finanzen/ve…t-wenn-jemand-stirbt.html


    Also doch eine Schweinerei. :flop:



    Daß es aber dennoch Leute gibt, die sowas auch nocht gutheißen -zeigt nur den Verfall dieser Gesellschaftsordnung. Viel schlimmer ist aber, daß sowas politiisch auch noch gefördert wird in dem man zwischen Verbraucherverträgen und sonstigen Schulden nicht unterscheiden will.