Zitat
Original geschrieben von Sunny forgot pw
Mit Google wäre das Geplauder halb leer.
Ich finde auch, daß du Recht hast. :top:
Zum Thema. Also grundsätzlich (sagt auch mein Anwalt ständig) muß man ggf. vor Gericht alles beweisen können. D.h. ein Zeuge würde schon ausreichen um zu beweisen, daß man email, fax usw. abgeschickt hat. So, nun kommt aber die Gegenseite und sagt "habe ich nicht bekommen", muß das aber ggf. auch beweisen können. Und mit beweisen meine ich sämtliche technisch zur Verfügung stehende Hilfsmittel und nicht etwa ein Praktikant, der alles abnickt.
Zu der -ach so sicheren- Schriftform oder Textform oder wie auch immer mit Einschreiben und Rückschein sei gesagt, daß dieser Nachweis eng juristisch gesehen auch nichts aussagt, denn da drin hätte auch ein leeres Blatt sein können oder auch ein willkürlich verfasster Text.
Wie ein Gericht letztendlich entscheiden wird ist sehr subjektiv, finde aber daß du gute Chancen hast. Insbesondere dann, wenn dadurch ein Stichtag entscheidend wäre und durch die "Schriftform" nur auf Zeit gespielt wurde, damit die Gegenseite richtig Kasse macht... 
P.S. Ich finde das ganze Kündigungs-Gerummel im Verbraucherrecht ohnehin schikanös. Wenn der Kunde nicht mehr will, dann will er eben nicht... 