Beiträge von scaleon

    Ich glaube, daß es letztenendlich um Rosinenpickerei seitens der Anbieter geht... ;)



    Das ist eine Art maximaler Gewinn mit minimalen Aufwand. Niemand redet über die Margen der Anbieter in Großstädten, wo man ganze Straßenzügen mit Kabel verlegt und danach 100.000-de anschließt. Niemand redet über Knebelverträge, die in der heutigen mobilen Welt Existenzen zerstören, Menschen in den finanziellen Ruin treiben oder vertraglich Kunden bevormunden, wie die nächsten 2 Jahren zu planen sind.

    Zitat

    Original geschrieben von Händy-Män
    Wer wie ich in der aktuellen Werbung vom 20.07.09 die genauen Typenbezeichnungen des 32" LG LCD TV sucht:


    ...apropos suchen...



    Ich frage mich langsam wie lange das mit der real.- "trickserei" so weitergehen kann. Entweder sind im Prospekt sehr groß die Ratenzahlungen (die man zuerst für den Preis hält) hervorgehoben, oder wie im aktuellen Prospekt schlicht "LG LCD-TV 32" angegeben.:flop:


    Im Übrigen schaue ich mir die TV-Angebote bei real.- erst gar nicht an, da sie eh immer was zu verstecken haben... :flop:

    Auflegen = Vertrag ?



    ...dann hätten die sich doch die komplette Bandansage sparen können. :D



    Ob die selbst mit der "1" was anfangen können bezweifle ich sehr stark. Denn du müsstest erst mal ein Vertrag haben, um ihn dann verlängern zu können. Das ganze ist eine Luftnummer. Vergiss es. ;)

    Hier ein FAQ Stiftung Warentest:


    Zitat:


    "Kann ich nicht einfach gleich Geld zurückverlangen?


    -Nein, erst darf der Händler die Nachbesserung versuchen. Sie können zwischen Umtausch und Reparatur entscheiden. Die gewählte Alternative muss dem Händler aber zumutbar sein. Bei teurer Ware wird der Händler darauf bestehen, sie zu reparieren. Mehr als zwei Versuche hat er für die Reparatur aber üblicherweise nicht. Wenn klar ist, dass Sie dringend auf die Ware angewiesen sind, sollten Sie schon nach einem gescheiterten Versuch einen Schlussstrich ziehen: Sie können vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Holen Sie dann besser zuvor bei einer Verbraucherzentrale Rat ein."


    http://www.test.de/themen/steu…/1333057/1333057/1333677/


    und


    http://www.test.de/themen/steu…lamation/1678983/1678983/

    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Scaleon, jetzt werd ich langsam "sauer". So lernresitent kann man doch nicht sein. :rolleyes:


    Zitat Mieterverein:


    "Außerdem können - und sollten - MieterInnen gleichzeitig eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Das macht zwar unter Umständen eine unfreundlichen Eindruck, ist aber sehr wichtig."


    http://www.mieterverein-bochum.de/index.php?id=348



    P.S. Ich gebe hier keine Ratschläge, wonach man den geringsten Widerstand wählen soll, sondern solche, die wohlüberlegt und wasserdicht sind. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    Wir wollten jedenfalls jetzt erstmal den Dauerauftrag zurückziehen, damit nicht die volle Summe überwiesen wird. Dann erstmal ein freundliches Gespräch suchen und dann halt das Schreiben-


    ...das ist aber die falsche Reihenfolge ;)



    1. das freundliche Gespräch


    2. Das Schreiben mit der Wortwahl "...sollte bis xy.2009 der Mängel nicht beseitigt werden, behalte ich mir das Recht einer Mietminderung vor"


    3. Erst jetzt Dauerauftrag zurückziehen und unter "Verwendungszweck" das Datum vom Schreiben im Punkt 2.) angeben.



    :top:

    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Scaleon. Einfach "nö" zu sagen und damit Leute zu verunsichern, ohne es begründen zu können, ist nicht so der Hammer - insbesondere nachdem Dir jemand widersprochen hat. Natürlich muss man einen auftretenden Mangel (im Normalfall) melden - hat nie jemand bestritten - aber dass eine Mietminderung eine Fristsetzung vorussetzt, ist einfach Quatsch. Ums mal am Gesetz festzumachen:


    Ich will hier niemand verunsichern, geschweige denn, hier Rechtsberatung machen.



    Ich spreche hier nur aus eigener Erfahrung (Gericht,Anwalt Prozeß) und eine hervorgegangene Fristsetzung. Daß man eine Frist setzen muß ist ja mehr als logisch. Man kann als Mieter nicht ein Mangel haben und an dessen schnellstmögliche Beseitigung nicht interessiert sein. Eine Fristsetzung ist eben so ein Druckmittel. Ein Mangel, der nur zum Zwecke der Mitminderung da bleiben soll- gibts nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911


    Verstehe ich das nun richtig ! Es wäre nun ein Problem die Miete zu mindern (also die vom letzten Monat - die sowieso schon bezahlt ist). Da wir ihn ja nicht in Kenntniss gesetzt haben.


    Ja. Denn es kommt auf die Form an. Rein rechtlich gesehen, muß man den Mangel melden sobald man davon Kenntnis hatte und nicht wann er tatsächlich entstanden ist. Das ihr die Miete schon bezahlt habt, ist eine Art Stillschweigen. Abgesehen davon, mindert man die Miete immer im Voraus und "Unter Vorbehalt" auf dem Überweisungauftrag bzw. Verwendungszweck, damit man jegliche juristische Willkür seitens des Vermieters auffangen kann.


    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    Und zweitens :


    Dem Vermieter nun unverzüglich ein Schreiben zu kommen zu lassen- da ja nun seit Mie. die Instandsetzungsarbeiten angefangen haben.


    Ja, denn man kann so nie was falsch machen und ist "gerüstet" für später.

    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Nö, die Miete "ist" mit Eintritt der Gebrauchstauglichkeit gemindert. Das war früher mal anders, ist aber durch Mietrechtsreform und Klarstellung des BGH seit Jahren überholt. Natürlich kann ich nicht lange mindern, wenn ich dem Vermieter gar nichts vom Schaden verrate und ihm so nicht die Möglichkeit gebe, zu reparieren. ;) So isses hier aber ja nicht.


    Nö, ein Mangel der Mietsache muß immer und unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden (schriftlich am besten) mit einer Fristsetzung. Wie soll man auch sonst Anspüche ableiten können und diese ggf. vor Gericht durchsetzen wollen?