Beiträge von scaleon


    Nö. Tut nicht, und das obwohl ich allen anderen Apps den Netzzugriff per "Firewall ohne root" (sehr gute App, wirklich zu empfehlen, wenn man länger Spass am Highspeed-Traffic haben will, nicht nur mit Netzclub) verboten, und damit den üblichen Android-Hintergrundtraffic abgeschaltet habe.


    Und wofür sind die 64 kBit/s dann noch gut? Geht surfen überhaupt noch oder reicht es gerade mal für Emails?

    Ich bin mit meiner zu Testzwecken besorgten Netzclub-SIM auch inzwischen in der Drosselung gelandet, und es geht einfach so mit reduzierter Geschwindigkeit weiter.



    Und wie ist es so? Können bunte Seiten wie bild.de noch einigermaßen flott geöffnet werden?



    Was ich bisweilen vermisse ist eine Info, wie lange der aktuellen 4 Wochen noch gehen, also wann es die nächsten 200 MB gibt.


    Also als ich Ende Januar auf den 200MB-Tarif umgestellt habe, kam eine SMS dass mein Basic 2.0 bis zum 26.02.2019 gilt. Ich nehme an, dass ich dann am 26.02. eine neue SMS bekomme mit der neuen Verlängerung.

    Finanztip.de aber auch die Verbraucherzentralen hätten mal einen richtigen Insolvenz-Experten heranziehen müssen um die wichtigsten Fragen der Verbraucher verbindlich zu beantworten. Diese Formulierungen wie "sollten", "könnten" sind wischi-waschi -hätte ich auch geben können obwohl ich Null Ahnung von Insolvenzrecht habe. Am schlimmsten sind jedoch Behörden wie die Bundesnetzagentur die bei solchen Situationen erst recht in die Offensive gehen müßten -sie sich aber verkrochen haben...

    Also ich würde es riskieren und das Geld zurückbuchen, obwohl es dafür rechtlich nicht mal ansatzweise eine Rechtsgrundlage gäbe. Was die bei Finanztip.de schreiben ist schön und gut, aber Stichtage bei Insolvenzen sind nun mal dazu da um einen Strich zu ziehen und damit klare finanzielle Verhältnisse zu schaffen. Wenn jeder rückwirkend für sonstwas verrechnen kann, dann ist da ja ein Selbstbedienung und kein Insolvenzverfahren.


    Nichtsdestotrotz empfinde ich es als Verbraucher eine Sauerei.


    da wäre ich dann mal gespannt wie ein richter entscheidet wenn (so wie bei mir) ein kunde noch ca. 400€ zu kriegen hätte und er sich über den umweg lastschrift-rückgabe davon lediglich 130€ geholt hat.


    Lass mal den Richter erst mal beiseite -soweit ist es nicht. Da du zuviel bezahlt hast, würde ich es an deiner Stelle riskieren und das Geld zurück buchen. Denn worauf sollte sich der Insolvenzverwalter berufen? Er muss ja ein Minus in deinem Konto erkennen um das Geld dann einzufordern. Wenn aber alles ausgeglichen und sogar ein Plus vorzufinden ist -ist es dann schwer irgendwelche Forderungen durchzusetzen. Denn -so gesehen- pumpst du ja nur in die Insolvenzmasse -obwohl du jetzt schon ein Guthaben hast.


    Eine andere Frage wäre dann aber vor Gericht, warum du erst nach der Insolvenz von deinem Guthaben erfahren haben willst? Das sieht jetzt aber danach aus (auch für das Gericht), dass du nach der Insolvenz alles mögliche verrechnen willst um deinen Schaden gering zu halten. Das ist zwar menschlich verständlich, aber Insolvenzen sind kein Wunschkonzert -da gibt es halt Regel, Fristen und Stichtage.


    Dass Otto Hermes gegründet hat, hat andere Gründe als den, dass Otto die Versandkosten von 5,90€ auf 0 drücken möchte.


    Ja, welche denn? Und dass die Kosten auf 0 gedrückt werden sollen habe ich nie behauptet -es sind aber definitiv keine 5,90€ und auch keine 5,80€ und auch keine 5,70€ usw und wir können so weitergehen bis es irgendwann "Betriebsgeheimnis" heißt. Du kannst dich jetzt auf den Kopf stellen -aber kein Unternehmen gründet eine eigene Logistik wenn kein Sparpotential zu erwarten wäre. Amazon versucht sich mit Amazon Logistik nicht von ungefähr auch als Logistikunternehmen.



    Otto berechnet in dem Fall den Versand separat, und der andere hat die Kosten in den Produktpreis eingepreist. Du und nur Du zahlst in jedem Fall die Versandkosten.


    Du kapierst das immer noch nicht. Otto ist bereits der teuerste in den Preisvergleichen zzgl. Versand, während die anderen 10-30% günstiger sind. MIT Versand.

    Du hattest gemeckert, weil Otto beim Kauf eines 1000€-Artikels 5,90€ Verpackung/Versandkosten berechnet. Nur deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass die Kosten für seriöse Verpackung und Versand eines 1000€-Artikels höher sind als der Preis des billigsten Hermes-Päckchens für 3,70€ oder so.


    Es ging mir nicht darum ob 5,90€ oder 3,70€ fällig wären. Es ging mir vielmehr darum dass:


    1) Otto ohnehin (mit Ausnahme von Aktionen) die höchsten Preise hat und ob es da klug wäre noch irgendwelche Kosten drauf zu packen?
    2) Als Eigentum von Otto ist Hermes selbstverständlich ein Teil jeder Mischkalkulation.
    3) Nicht nur bei Amazon, sondern auch bei unzähligen Händlern ist irgendwann Schluss mit den Versandkosten ab einem bestimmten Geldbetrag. Und die Händler zahlen bestimmt nicht aus eigener Tasche, weil ihnen die Versandkosten dann zu peinlich werden...



    Ob Hermes zu 100% zu Otto gehört oder nicht, macht die Kosten erstmal nicht geringer.


    Aber Hallo! Neustes Beispiel von gestern: Die Deutsche Post will die Briefmarke auf 90 Cent erhöhen. Nun rate mal (als gestandener BWL-Professor) welcher Paketdienst damit subventioniert wird? :cool:

    Du meinst, ob die Lastschrift-einziehende Bank dem Widerruf einer Lastschrift durch den Kunden widersprechen kann? MIr ist nichts derartiges bekannt.


    Er meint wahrscheinlich, ob die noch BEV bzw. der Insolvenzverwalter widersprechen kann. Das würde man aber nicht über Widerspruch machen, sondern schlicht über das Mahnverfahren.



    Für den hier vorliegenden Insolvenzfall mag es aber Sonderregelungen geben.


    Das ist Quatsch. Dann müßte es ja für jede Insolvenz Sonderregelungen geben -angefangen bei Schlecker z.B. über Air Berlin über Germania Air bis BEV. Und von den täglichen unzähligen 0815-Insolvenzen mal ganz zu schweigen -denn überall wo es eine Insolvenz gibt, gibt es Gläubiger auf der anderen Seite.