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Wow, 4 Banken, davon 2 Onlinebanken, die das eh nicht haben und Bekanntenkreis. Rund 1.800 Banken stehen noch zur Verfügung, nach denen du googeln kannst.
Tja immerhin. Das googeln bei wieviel Banken Entgelte gezahlt werden überlasse ich lieber dir. Ich nehm eh die, die auf so eine Idee nie kommen würden...:p
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Mit Provinz meinte ich Miltenberg, da von dort eine Preisliste weiter oben gepostet wurde. Ich war bzw. bin noch bei folgenden Banken: Deutsche Bank, Norisbank, Sparkasse und Comdirect. In keiner dieser Banken habe ich ein solches Entgelt gehabt und auch in meinem Bekanntenkreis habe von so etwas noch nie was gehört.
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Nach deiner Argumentation müsste Bank D ihrem Kunden C die Leistungen kostenfrei anbieten, da Bank B ihrem Kunden A schon etwas für eine Leistung in Rechnung gestellt hat.
Ja, kommt hin.:)
Die ganzen Urteile gegen die Banken beruhen ja nun mal darauf, was nämlich hinten rauskommt und nicht wie sich das im einzelnen zusammensetzt. Wie gesagt -ich bin skeptisch.
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Ich würde jetzt mal schätzen, dass es seit mindestens 50 Jahren Buchungspostenentgelte gibt.
Also dass damit auch Gehaltseingänge kostenpflichtig wären -war mir bisher nicht bekannt. Und dass eine Kaff-Filiale irgendwo in der Provinz so eine Nummer abziehen kann wo die Leute ohnehin nicht wissen wohin mit dem ganzen Geld und sie sich dieses Kontomodell nur wegen der 5€-Ersparnis (aus Prinzip) angeschafft haben -tja, wo kein Kläger auch kein Richter. Sollte "sowas" aber flächendeckend und bundesweit Schule machen -so wird sich sicherlich die eine oder andere Verbraucherzentrale finden, die dagegen klagt. Abgesehen davon reden wir schließlich die ganze Zeit darüber, ob sowas auch mit der neuen SEPA-Echtzeitüberweisung einher gehen könnte. Und da denke ich wäre das ein Novum, da man ja auch gleichzeitig die Überweiser belastet.
Das ist überhaupt nicht gewagt. Das ist eben der Stil in dem Urteile formuliert werden. Und wenn vor dem BGH die weitreichendere Regelung für alle (nicht fehlerhaften) Buchungsposten standhält, dann erst Recht diejenige für "Gutschriften einlösen...", da diese entsprechend ein "weniger" darstellt.
Anders ausgedrückt, wenn Kosten für alle Buchungsposten möglich sind, dann auch für "Gutschriften", da diese nur eine Teilmenge "aller Buchungsposten" darstellen.
Ich bin skeptisch. Nimmt man die jetzige (ungünstige Praxis) mit den Entgelten, so müssen derzeit wenigstens die Überweiser in der Regel nichts zahlen. Argument war ja wahrscheinlich bis jetzt, dass man ein günstiges Giro bekam und dafür für einzelne Transaktionen selber aufkommen mußte. Wenn aber jetzt durch das neue SEPA zwingend alle Gebühren entrichten -wäre es doch naheliegend zu hinterfragen wieso nun beide Parteien für die gleiche Sache aufkommen sollen?
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Der BGH hat eben nicht die Buchungskosten an sich für nichtig geklärt, sondern nur die Buchungskosten für "fehlerhafte Buchungen".
Ja, das ist mir schon klar aber es wurde eben nur dieser eine Punkt angegriffen. Würde man einen Punkt Namens "Gutschrift einlösen -0,35€" angreifen -hätten wir auch dafür ein Urteil. Dass du schlussfolgerst das Buchungskosten ala "Gutschriften einlösen" legal sein könnten ist sehr gewagt. Denn DAS alles hier wurde bereits gekippt und das stand ebenso 0815 in den AGBs...:cool:
https://www.focus.de/finanzen/…-bezahlen_id_7582344.html
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Ja, ich bin zufrieden! 
Nichtsdestotrotz ist das wohl nicht abschließend geklärt, denn der BGH hat in einem vergleichbaren Fall pauschale "Buchungskosten" als nichtig erklärt. Die Eingangs von mir und Barts geäußerten Bedenken, dass nämlich solche Kosten vor Gericht Bestand haben werden -sind somit eben noch nicht geklärt.

http://juris.bundesgerichtshof…ktuell&nr=70032&linked=pm
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Die genannte Haspa (Hamburger Sparkasse) sitzt in Hamburg.
Bei der genannten Haspa steht in den AGBs nichts von eigehenden Überweisungen:

Ich kann jetzt echt nicht etliche AGBs deutscher Banken durchwühlen nur um EURE These zu stützen. Macht doch mal endlich Nägel mit Köpfen und zeigt auch mal eine Preisliste wo das drin steht.:(
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Das Haspa-Konto hatte ich genannt.
Außerdem Paycenter Onlinekonto (http://www.onlinekonto.de ), wobei es dort monatlich 5 freie eingehende Überweisungen gibt.
Wirecard Prepaid-Trio.
Naja, wenn ich schon OHNE Schufa lese...Was soll denn das noch werden? So ein halli-galli Konto mit einer Prepaid KK, 1 Kaffeemaschine und einen 5% Tankgutschein von einer Bank irgendwo in der Karibik mit Gerichtsstand ebenfalls in der Karibik -wird man wohl finden wo man für eingehende Überweisungen was zahlt. Aber wie sieht es mit einer deutschen Bank mit Gerichtsstand in Deutschland aus?
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Mit dem Lesen hast du es wohl nicht so :p Da kann ich leider nicht helfen.
Ein Kontoname mit entsprechender Preisliste wäre völlig ausreichend.
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Du hast nur die Hälfte meines vorherigen Postings zitiert. Warum wohl? 
Weil du die erstbeste Preisliste aus dem Internet nimmst um zu beeindrucken. Das ist kleingeistig. 