Beiträge von scaleon

    Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    mal ne frage: wirkt das zeug ohne Alu bei euch?


    Nein! Habe vieles ausprobiert (auch Deo-Kristalle) und alles ohne Aluminium und Alkohol ist für die Katz. Da kann man sich die Deos auch gleich sparen wenn nach 16-17 Stunden noch einigermaßen frisch duften will.

    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Leider offenbar nicht bundesweit verfügbar, so auch nicht hier bei uns in 33xxx.


    Tja, leider sind nicht alle Anbieter bundesweit -deshalb immer die PLZ Abfrage.


    Und ansonsten wie findest du das Angebot? 6,70 GG und 0,26Cent finde ich absolut in Ordnung und würde man die 100€ aus der Homepage in den Suchmaschinen aufnehmen -würden die mit Abstand auf Platz 1 landen..


    Und was MIR persönlich immer ganz wichtig ist: Große und serìöse Anbieter. So wechsle ich hin und her und für die Sicherheit verzichte ich auf z.B. 50€ mehr bei den Exoten. :cool:

    So Leute, ich bin zur Gasag (Strom) gewechselt. Im Moment finde ich machen die das beste Angebot weil:


    -bis zu 150€ Boni (bis 4.000kwh habe ich den Rechner getestet jedoch spuckt er nur 100€ aus)
    -ein Traditionsunternehmen, verkauft nun auch Strom. Sehr seriös, keine Tricksereien also.
    -der 100€ Bonus wird ausschließlich auf der Homepage gewährt, in Suchmaschinen erscheinen lediglich 75€
    -nur 6,70€ GG und 0,2628 Cent/kwh
    -Ökostrom
    -die übliche Preisgarantie ohne EEG; Steuern und MwSt. Also auch hier Sicherheit.
    -durch die niedrige GG pro Monat günstiger de facto als andere Anbieter mit 130€ Boni derzeit
    -zusätzlich noch 20€ als Prämie im Programm "Kunden werben Kunden", jeweils für beide Parteien.


    Ich könnte also jemand werben, da dafür nur meine Werber-ID für den Neukunden benötigt wird. Beide würden dann jeweils zusätzlich noch 20€ auf die Jahresabrechnung bekommen. Da ich meine Werber-ID hier nicht veröffentlichen will -können mich Interessenten per PN kontaktieren.


    Ich möchte auch die Links nicht veröffentlichen, da die nicht wissen sollen von wo man weitergeleitet wird, deshalb nur Bilder. :cool:



    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    ich meine ich habe das nur ganz selten mal gesehen.
    Bei den meisten Einträgen in den Portalen steht bei den Angeboten, wenn eine entsprechende Erhöhung bevorsteht, schon etwas dabei wie "enthält bereits die EEG-Umlage 2017".
    Wenn nicht, dann hilft nur Nachfragen oder einen anderen Anbieter wählen.


    Ja, so kenne ich das eigentlich auch -aber viele Leute bestellen auch direkt beim Anbieter weil es dort ggf. mehr Boni gibt. Wenn dort auf der Seite das nicht aufgeführt bzw. verschleiert kommuniziert wird -dann ist man in der Vertrag-ist-Vertrag Falle.

    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Was aber ein Trick der Anbieter sein kann, wenn eine Erhöhung der staatlichen Abgaben bereits ansteht, er diese aber noch nicht in seinen Preisen ausweist und er damit quasi noch mit dem alten Preis wirbt.


    Darauf wollte ich doch hinaus! :)


    Wenn ein Anbieter bevorstehende EEG-Erhöhung nicht im Gesamtpreis nennt und somit er womöglich weiter vorne bei Vergleichsportalen landet -ist das unlauterer Wettbewerb.

    Also ich bin auch der Meinung dass staatlich festgesetzte Abgaben nicht im Einflußbereich des Anbieters sind. Anderseits aber wird jegliches Sonderkündigungsrecht innerhalb eines befristeten Vertrages ausgehebelt in dem man etliche Erhöhungen Dritter einseitig dem Verbraucher zu Lasten schiebt. Ich denke darauf ziel das Urteil ab.


    Denn auch in anderen Verbraucherverträgen kommt es sogar zu überraschenden Preiserhöhungen durch Dritte, wie z.B. Euro-Dollar-Kurs, Zinsen bei Festgeld, neue Steuern, Gebühren, MwSt usw usw. Es wäre also unverhältnismäßig nur die schwächere Seite des Vertrages zu belasten und anderseits nur mit sicheren Gewinnen zu kalkulieren.


    Ferner denke ich, dass ausgerechnet auf dem Strommarkt solche staatliche Abgaben nicht über Nacht kommen und jeden Anbieter in der Regel bekannt sein müßten. Wenn jemand also bewußt kommende Erhöhungen verschweigt um besser im Preis auszusehen, dann kann ich verstehen wieso das Gericht auf "Preisgarantie" pocht. Denn zum Preis gehören nun mal auch die staatlichen Abgaben.

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Bring dir in den meisten Fällen ja eh nichts, da die Boni in der Regel nur nach einjähriger Belieferung bezahlt werden.


    Zum einen habe ich bisher alle meine Boni zum Anfang der Laufzeit bekommen und zum anderen wäre sicherlich das Versagen der Boni wegen erhöhter Preis ein noch größer Skandal als jetzt schon. Denn dann wären Verträge völlig sinnlos, wenn der Anbieter über eine erfundene Preiserhöhung sich an nichts mehr halten müßte. Die Folge wäre ein Chaos auf dem Strommarkt, da jeder Anbieter mit hoher Boni locken würde um im nächsten Monat die Preise zu vervierfachen und keine Boni auszahlen zu müssen.


    Rechtlich wie in der Praxis -völlig absurd!

    +++Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhung der EEG+++


    Bisher war es doch immer so, dass Preisgarantien stets "Strompreiserhöhungen wegen Steuern, Abgaben und Umlagen" ausgeschlossen haben. Nun Urteilt das BGH: Es bestehe sehr wohl ein Sonderkündigungsrecht!!!


    Was meint ihr, ist das nun allgemein verbindlich -also für sämtliche Anbieter?


    https://www.verbraucherzentrale.de/stromio-gmbh