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Original geschrieben von 42606820
Dann kommt auch keiner raus und liest am 31.12 oder so den Zähler ab.
Ganz bestimmt nicht! Mein Hausmeister liest je nach Urlaubsbrückentage in dieser "zwischen den Jahren-Woche" ab -es kann mal der 23-24.12 sein aber auch der 27-28.12 sein jedoch noch nie der 31.12. Probleme habe ich mit den Angaben bisher noch nie gehabt -im Gegenteil, sie wurden 1:1 in der Abrechnung übernommen und ich konnte mir schon vorher exakt! ausrechnen wie hoch die Endabrechnung ausfallen würde.
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Original geschrieben von Thomas201
Muss ich den Zählerstand tatsächlich selbst melden oder kommen die da nicht irgendwie selbst ran? Bei meinem letzten Wechsel (mit 1 Woche Grundversorger dazwischen) hat das irgendwie automatisch geklappt.
Also außer den Grundversorger kommt kein anderer Anbieter ran. Wechsle auch jedes Jahr und muss immer selbst ablesen -auch ein abgesperrter Raum der nur durch den Hausmeister aufgemacht wird. Anderseits denke ich aber, dass selbst wenn man selber abliest der alte und der neue Anbieter irgenwie die Daten austauschen -ansonsten würde sich bei Falschangaben eine Menge Verbrauch anstauen denn man so oder so zahlen muss. Ich denke auch, dass wenn der Grundversorger abgelesen hat diese Daten irgendwo mit der Stromzählernummer für andere Stromanbieter einsehbar macht.
P.S. Aber wenn du nicht rein kannst, kannst du eban nicht. Keiner kann doch von dir erwarten dass du die Tür einschlägst...
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Original geschrieben von Pankoweit
Es gibt vielerlei Gründe, warum eine Bank ein Konto kündigen kann
...aber keinen plausiblen um ein "dauerhaft kostenloses" Konto zu kündigen. Immer vorausgesetzt der Kunde hat sich nichts zu schulden kommen lassen. Abgesehn davon, wie oft kündigt denn eine Bank von sich aus -wenn es nie Probleme gab? Ich kenne keine einzige! Insofern steht hier eine Art Betrug im Raum, denn man ködert Leute mit Konditionen die man gar nicht einhalten kann und will.
P.S. Man könnte viele Beispiele aus dem Alltag nehmen die ähnlich gelagert sind, z.B. die Glücksspirale. Da wird auch mit "ein Leben lang" -Rente geworben. Würden Gerichte also bei der Postbank weich werden, käme eine Lawine auf sie zu mit dem Ergebnis dass es am Ende vielleicht die gesetzliche Rente nicht mehr gibt.... 
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Ich sehe das anders als Louvain. Welchen Sinn sollen Befristungen aber auch unbefristete Konten/Verträge usw haben, wenn sie mit einer Frist von 2 Monaten jederzeit gekündigt werden können? "Dauerhaft kostenlos" wird wohl jeder Jurist so verstehen, dass die Bank von sich aus (!) niemals kündigen wird. Und warum sollte eine Klage keinen Erfolg haben? Die Kunden haben sich eben für diese Bank entschieden weil das Konto "dauerhaft kostenlos" ist und nicht nur etwa nur "kostenlos" wie bei anderen Banken.
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Original geschrieben von Jannis71
Wurde doch, zumindest einem Kunden, so schriftlich bestätigt.
Mir selbst damals leider nur mündlich.
Mündlich ist immer gut.... 
Was den einen Kunden angeht -kann man sicherlich darauf pochen, aber verbindlich und wasserdicht für Gerichte ist das wahrlich nicht. 
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Original geschrieben von Jannis71
Aber auch wenn man nicht widerspricht gilt die alte Vertragslaufzeit weiter, denn es handelt sich ja nicht um einen neuen Vertrag den man dann bekommt sondern um den alten 
Tja, das ist hier die Frage: Ob es diese gewünschte und erhoffte Vertragslaufzeit überhaupt gab....
P.S. Ich bin zwar total dagegen was die Postbank macht obwohl ich nicht mal Kunde dort bin, aber anderseits muss ich ehrlicherweise zugeben dass "ohne Bedingungen" nicht automatisch "dauerhaft kostenlos" bedeutet. Dauerhaft kostenlos dagegen bedeutet aber defintiv, dass später keine Bedingungen bezüglich "dauerhaft" und "kostenlos" gestellt werden können. So sehe ich das! 
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Re: Re: Re: Postbank Buhl
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Original geschrieben von Jannis71
Die PB hat bisher keine Kündigung des aktuellen Kontos ausgesprochen.
Es ist aber überall leider so üblich, dass wenn ein Abieter (ob Bank oder Internetanbieter) was an den AGBs ändert -der Kunde vor der Wahl steht: Alles schlucken oder er wird eben fristgerecht gekündigt wenn er nicht einverstanden ist. Um eine Kündigung herbei zu führen, müßte man also vorher widersprechen denn nochmals -leider- gilt auch hier wie üblich die passive Zustimmung als Zustimmung. Man müßte anders gesagt aktiv werden damit die Bank mit Kündigung kommt.
P.S. Weiter oben hatte ich natürlich eine fristgerechte Kündigung gemeint und nicht etwa eine fristlose. Mein Fehler. :o
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Re: Postbank Buhl
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Original geschrieben von Specht77
Die Angabe "dauerhaft" ist meines Erachtens nicht erforderlich, denn es wurde keine Laufzeit oder sonstige Bedingung für die Geltung der Sondervereinbarung festgelegt; folglich muß sie
die gesamte Vertragslaufzeit gelten.
...und da diese gesamte Vertragslaufzeit folglich einem Anfang und ein Ende hat -gelte hier die fristlose Kündigung. Bei "dauerhaft" dagegen werden die meisten Juristen "unendlich" verstehen bzw. ein Leben lang. "Ohne Bedingungen" verstehe ich und wohl die meisten Juristen, dass man für das Konto keine Kriterien erfüllen muss -ein zugesicherter Zeitraum ist hier jedoch nicht erkennbar.
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Original geschrieben von blacksun
ich meine mich dunkel daran zu erinnern dass es da schon Gerichtsurteile zu diesem Thema gibt.
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Ein anderer ähnlicher Trick war (ist?) noch dass Vertragslaufzeit und Lieferzeit nicht identisch waren.
Da begann die Vertragslaufzeit vor der Belieferung.
Ja, genau! Jetzt erinnere ich mich auch flüchtig... 
Man muss deshalb denke ich bei den etablierten (und deren Töchter natürlich) bleiben und dann gibt's auch weniger Ärger. Ich mache das seit einiger Jahren so, dass ich zwischen 4 (von den bekannten) hin -und her wechsle und es gab bisher nie Probleme.
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Original geschrieben von kahoho
die den letzten Bonus nicht mit der Schlußrechnung bekommen hätten.
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Auch meine diesbezügliche Frage bei der Hotline brachte das gleiche Ergebnis.
Der Anspruch besteht nach 365 Tagen, auch wenn der Vertrag dann schon gekündigt ist.
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Naja, wenn das so ist dann laß dir das noch einmal per Email bestätigen und schlag zu. 