Der Euronotruf ist die EU-weite Notrufnummer 112. Sie gilt in fast allen Ländern der EU sowie auf Island, in Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Allein Bulgarien hat die Einführung der 112 Anfang 2008 noch nicht abgeschlossen.
In Deutschland ist der Euronotruf gesetzlich in § 108 Telekommunikationsgesetz geregelt.
Unter dieser Rufnummer ist eine Leitstelle zu erreichen, die je nach Notfall die zuständigen Organisationen wie Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert.
Neben dem Euronotruf sind die lokalen Notrufnummern meist weiterhin gültig.
Die Einführung des Euronotrufs wurde 1991 von der EU-Kommission beschlossen.
Bei einem Mobiltelefon ist der Euronotruf immer ohne eingelegte SIM-Karte, Eingabe des PIN-Codes oder Aufhebung der Tastensperre wählbar. Hat das Mobiltelefon keinen Empfang im Netz der eigenen SIM-Karte wird automatisch über ein fremdes Netz vermittelt. Ein solcher Notruf hat im Mobilfunknetz Priorität, nötigenfalls wird eine andere Verbindung getrennt.[1] Diese Priorisierung gilt in Deutschland nicht für die Polizeirufnummer 110.
Die EU-Verordnung legt weiterhin fest, dass die Leitstelle automatisch Informationen über den Standort des Anrufers angezeigt bekommen soll. :confused:
Dies funktioniert bislang nicht in Italien, Litauen, den Niederlanden, Polen, Rumänien und der Slowakei. Ferner ist eine solche Ortung technisch bedingt fehlerbehaftet (siehe z.B. GSM-Ortung). Eine genaue Ortsangabe beim Notruf ist daher weiterhin unverzichtbar.
Ein mutwilliger Missbrauch des Notrufs ist in den meisten Ländern strafbar, vgl. Missbrauch.f