Beiträge von little-endian

    Hi PC2-651,


    nach deinem Posting habe ich wieder Hoffnung; erfrischend themabezogen. :)


    Die von dir angefuehrten Punkte sind in der Tat ein Argument, eben keine Erreichbarkeit von aussen zu ermoeglichen. Vor allem auf mobilen Geraeten duerfte man wohl auch eher selten Server betreiben und der Traffic wuerde selbst bei installierter Firewall berechnet, da er ja erstmal zum Endgeraet gelangt und erst dort ausgewertet wird.


    Mir ging es eher um die Tarife, die als "DSL-Ersatz" propagiert werden. Da hier dann auch eine DSL-aehnliche Nutzung naheliegend ist, erscheint es fuer mich unverstaendlich, dass solche Einschraenkungen dennoch ueblich sind.


    Sehr verwunderlich finde ich hier auch die meisten Reaktionen. Dort scheint meine Forderung nach uneingeschraenkter Erreichbarkeit von aussen auf voelliges Unverstaendnis zu stossen. Nun ueberlegt euch doch mal, bei eurem ach so tollen "DSL 16000 Internet Paket" inkl. unzaehliger Flatrates waere es nicht moeglich, 'nen FTP- oder Mail-Server zu betreiben. Ich will nicht wissen, wie breit das in saemtlichen Foren getreten wuerde.


    Verlangt man jedoch gleiches bei einem Zugang ueber Mobilfunk, wird man schier hingestellt, als sei man voellig uebergeschnappt. Nun ja ...

    Re: Re: Rechtliche Beurteilung zur Blockade eingehender Verbindungen


    Zitat

    Original geschrieben von wgot
    Nö, was dem Server fehlt ist nicht der Zugang zum Internet, sondern ein Zugang aus dem Internet zum Server.


    Grundgedanke des Internets ist eigentlich gerade, dass ein Rechner nicht nur Zugang "zum" Internet hat, sondern Teil davon ist. Dies schliesst eine Erreichbarkeit von aussen meines Erachtens mit ein. Aus diesem Grunde sind die Mitbegruender ja auch nicht gerade erpicht darauf, NAT weiterhin als Notloesung fuer knapp werdende IP-Adressen im Einsatz zu sehen.


    Zitat

    Original geschrieben von wgot Wie stehtst Du eigentlich zu der Einschränkung, daß man bei den meisten Internetzugängen (auch drahtgebunden) keine statische IP bekommt, meistens nicht einmal gegen Aufpreis?


    Per se voellig in Ordnung, da fuer die Dauer der Internetsitzung alles uneingeschraenkt erreichbar und somit moeglich ist. Die Erreichbarkeit unter immer derselben Adresse ist dagegen wenn man so will Luxus, der gerne extra verguetet werden darf, wenn's denn jemand unbedingt braucht.

    Der 'Prophet' im eigenen Lande


    Okay, wie ich sehe geht das Thema hier wohl eindeutig in die falsche Richtung, da die meisten von euch leider statt einer objektiven Beurteilung der Sachlage eher geneigt sind, das Ganze ins laecherliche zu ziehen. Letzteres ist natuerlich zum einen schlichtweg bequemer, als sich differenziert auseinanderzusetzen und andererseits liefert die faktische Verzerrung von Tatsachen zusaetzlichen Naehrboden. Dazu im Einzelnen mehr:


    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Also entweder habe ich im Grundgesetz den Passus mit einem Grundrecht auf einen freien Internetzugang überlesen, oder einige scheinen mal wieder was schlechtes geraucht zu haben :D


    Danke fuer die Blumen. ;)


    Abgesehen davon, dass Internetzugaenge in dieser Form abgesehen vom Recht auf Informationsbeschaffung wohl kaum Grundrecht beruehren, geht es eher um den "Passus", das geliefert zu bekommen, was vertraglich entweder explizit erwaehnt oder nach "Treu und Glauben" zugesichert wurde.


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    Original geschrieben von diger Wo steht z.B. bei Vodafone in den Vertragsbedingungen, das man einen "freien" Internetzugang bekommt? Im Gegenteil, da steht doch sogar drin, das bestimmte Dienste eingeschränkt, bzw. gesperrt sind, bzw. jederzeit gesperrt oder eingeschränkt werden können.


    Deine Verdrehung des Rechtsverstaendnisses entspraeche der Auflage an einen Verdaechtigen, seine Unschuld beweisen zu muessen, um unbeschadet davonzukommen. Gerade die Unterlassung, Einschraenkungen bezueglich der Erreichbarkeit zu erwaehnen, legt einen uneingeschraenkten Internetzugang nahe. Sofern Dinge wie VoIP, IM, etc. vor Vertragsabschluss bekannt gegeben werden, ist dies freilich ebenso zulaessig.


    Zitat

    Original geschrieben von diger Das ist doch genau so wieder ein Thread, wie die Leute, die meinen das Sie ein Grundrecht auf Schnäppchen bei eBay haben :rolleyes:


    Ich glaube kaum, dass derartige Leute solche Themen derart grundlegend eroertert wissen moechten. Der Begriff "Grundrecht" scheint dir zu gefallen, was?


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    Original geschrieben von diger Es gibt kein anrecht auf einen freien Internetzugang, nirgendwo. Man geht ein Vertragsverhältnis mit entsprechenden Konditionen ein. Und wenn dieser Vertrag nicht erfüllt wird, hat man u.u. das Recht auf eine vorzeitige Auflösung des Vertrages.


    Wie interessant. Ich entsinne mich noch ganz gut, welch Welle der Empoerung Arcor durch die Blockade einer gewissen Website ausgeloest hatte. Da war keinen Tag spaeter von Klage auf Leistungserbringung, Sonderkuendigungsrecht und Zensur die Rede. Wie amuesant ist doch das "zweierlei Mass", das hier zur Anwendung kommt.


    Zitat

    Original geschrieben von diger Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann man sogar Schadensersatzforderungen stellen. Aber das wird bei einer Privatperson wohl nur schwer nachzuweisen sein ("Herr Richter, dadurch das ich meine Raupkopien nicht anbieten konnte, sind mir 50,- EUR durch die Lappen gegangen..." :D ).


    Leider laeuft auch dieses Argument vollstaendig am eigentlichen Thema vorbei, wobei anzumerken ist, dass es wahrlich traurig ist, dass die Unterhaltungsindustrie es offenbar geschafft hat, ihre Aequivalenz "Filesharing-Nutzung = Verbreitung urheberrechtlich geschuetzten Materials" selbst bis hierher durchzudruecken.


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    Original geschrieben von diger Und wenn man doch schon vorher weiß, das gewisse Dinge nicht angeboten werden, bzw. bestimmte beschränken existieren, dann kann man da nix einklagen. Du hast nicht mal anrecht auf einen eingeschränkten Internetzugang, sondern bist der Gnade der entsprechenden Provider ausgeliefert.


    Sorry, sachlich ebenso falsch. Hierzu liefere ich gerne ein Gegenbeispiel: Sofern sich der geneigte Interessent einer Base UMTS Internet-Flatrate ein wenig vorher informiert, kann er mittlerweile prima nachlesen, dass Base Kunden kuendigt, die einer schammigen, da nicht naeher genannten Grenze nach zu viel Traffic generieren. Nun koennte ich trotz diesem Wissen einen Vertrag mit Base abschliessen und - sofern sich die AGB nicht entsprechend geaendert haben, bei einhergehender Kuendigung auf Erfuellung des Vertrages klagen. Die Bekanntheit eines Missstandes kann selbigem wohl kaum zum Recht verhelfen. :rolleyes:


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    Original geschrieben von Thomas4711 Hallo,


    Kurz gesagt, ich sehe 0% Chance, weil dich keiner zwingt, die Zugänge zu nutzen und im Zuge der Voratsdatenspeicher mit wirkung am 1.1.09 wird das sowie Geschichte sein. Dann werden all Zugänge per Firewall und Proxy abgesichert sein, da irgentwoher die Daten kommen müssen und da wird noch mehr Limitierung gemacht, auch was die Bandbreiten betrifft.


    Ich fasse deinen Beitrag mal als Satire auf, denn das kaum kaum ernst gemeint sein, nicht wahr?


    Falls wider Erwarten doch nicht, nachfolgend doch noch einige Worte dazu:


    Bis zum 1.1.09 wird das Bundesverfassungsgericht mit ein wenig Rueckgrat entgegen allen Pfuschs auf EU-Ebene dem ganzen Unsinn ein Ende bereitet haben, so dass das ganze Kasperltheater mit kuerzerer Spielzeit auskommen werden muss. Davon mal ganz abgesehen glaubst du hoffentlich selbst nicht, dass sich auch nur ein Proxy-Betreiber um die laecherlichen Richtlinien aus Europa scheren wird. Der Schuh wird genau umgekehrt daraus: Es trifft die Unbedarften, waehrend die Leute, die wirklich groesseres Vorhaben, sich ohnehin "gern haben" lassen.


    Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Also meine Internetzugänge sind vollwertig, die können alles was ich will. Und wer mehr will soll sich halt nen VPN Tunnel in die Schweiz bohren...
    Achso, mein Base Zugang kann kein VPN und debitel bietet den IPSEC-AP gar nicht an. Skandal oder?


    Von welchen Zugaengen sprichst du? Dass mir auch NAT oder Firewall a la Vodafone kaum Probleme bereiten, habe ich bereits beschrieben. Es geht ganz hypothetisch ums Prinzip, auch wenn das hier anscheinend schwer verdaulich zu sein scheint.


    Was meinst du mit "kann kein VPN"? Woran scheitert's denn? :p


    In diesem Beitrag abschliessend an die Allgemeinheit


    Ich hatte eigentlich nicht vor, um meine eigene Auffassung hier "ringen" zu muessen sondern eher auf konstruktive Betrachtung der Sachlage gehofft wie die moegliche Rechtsauffassung der Gerichte, Diskussion ueber die Definition eines Internetzugangs als solchen, etc.


    Kritische Meinungen sind mir demnach auch hoechst willkommen nur moechte ich - und das wirklich gaenzlich, ohne arrogant wirken zu wollen - qualifiziertere Beitrage als diese hier erwarten. Diese sind derart pauschal, zum Teil sachlich vollkommen falsch und am Thema vorbei, dass einem schwindlig wird. :flop:


    In diesem Sinne nach dem netten Spiel eine geruhsame Nacht. :)

    Nikita66


    Es ist richtig, dass einige - gemessen an der Anzahl an MasterCard-Vertragspartnern insgesamt eher wenige - die Advanzia Kreditkarte nicht akzeptieren. Vermutlich, weil die Herkunft des Kartenausstellers und -Inhabers nicht übereinstimmt, doch da lässt sich mangels vernünftiger Auskünfte nur spekulieren.


    Meines Erachtens ist das jedoch genauso unzulässig wie Mindestbeträge oder Zusatzgebühren bei Zahlungen oder anderer Unfug (Terminal urplötzlich leider defekt, Kellnerin ohnmächtig ob des Kartendesigns ;) , etc.).

    yal: Ich würde sagen, klassischer Fall von Themaverfehlung. Setzen, sechs. ;)


    @cware: Schön, daß doch noch jemand das eigentliche Thema aufgreift. Vielen Dank.


    @<all>


    Leute, es dürfte doch wohl klar sein, daß ich kaum vorhabe, in den nächsten Tagen gegen Vodafone vor Gericht zu ziehen. Ich glaube, da zahle ich lieber 'nen Zehner im Monat mehr und nutzte den alten APN von T-Mobile, so ich denn eingehende Verbindungen unterwegs unbedingt zu meinem Lebensglück benötige.


    Dieser Thread wurde bewusst provokant eröffnet, da ich meine, dass es nicht in Ordnung ist, eingeschränkte Zugänge als vollwertig zu verkaufen. Die Nutzung von IM wird ja auch oft erwähnt. Warum nicht auch das NAT/Firewall-Gehampel?

    Hi sibik,


    danke fuer deine Antwort, wenn auch etwas flappsig formuliert. :-P


    Ich darf dich hier jedoch mit Verlaub korrigieren - du darfst annehmen, dass ich dank durchaus vorhandener Ratio kaum einen Thread eigens hierfuer aufgemacht haette, wenn die Sache tatsaechlich so einfach waere.


    Erstens habe ich derzeit keinen entsprechenden Vertrag laufen (die Moobicent-Oddysee habe ich bereits hinter mir) und zweitens erklaert man sich mit dieser Besonderheit mangels Erwaehnung in den AGB gerade nicht einverstanden.


    In der Hoffnung auf weitere, differenziertere Beitraege wuensche ich noch einen schoenen Abend.

    Hallo zusammen,


    zwar werden die Internetzugaenge ueber UMTS immer erschwinglicher, doch mangelt es meines Wissens allen (bis auf eine Ausnahme*) an der Zuweisung einer oeffentlichen IP-Adresse ohne kuenstliche Einschraenkungen.


    So verwenden quasi alle offiziellen APN der Anbieter entweder NAT oder im Falle Vodafones zwar oeffentliche IP-Adressen, die jedoch durch eine Firewall wieder "zugemauert" werden.


    Das erschwert den Betrieb von Servern oder die Verwendung von Filesharing erheblich.


    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei dieser Nutzung per se im legale Unterfangen handelt, sind sie meines Erachtens Teil eines vollwertigen Internetzugangs.


    Alle Anbieter werben mit einem mobilen Internetzugang und erwaehnen - wenn ueberhaupt (man denke an das Trauerspiel Moobicent) - gerade einmal eine Trafficbegrenzung. Kein Wort davon, dass die Zugaenge mangels eingehender Verbindungen faktisch kastriert sind.


    Mich wuerde eure rechtliche Beurteilung interessieren. Bestuende nicht die Moeglichkeit, die Erbringung eines uneingeschraenkten Zugangs oder Bereitstellung eines entsprechenden APN gerichtlich zu erzwingen?


    little-endian


    * Der "alte" APN internet.t-d1.de ermoeglich im Netz von T-Mobile offenbar (noch) einen vollwertigen Zugang zum Internet. Fraglich sind langfristig Abrechung der Nutzung sowie Dauer der Verfuegbarkeit.