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bei eplus reicht es einmal die #-Taste nach Beginn der Ansage zu drücken. ![]()
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Hi,
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Hi,
ich habe gestern auch noch mal nachgefragt, da ich auch nichts mehr gehört hatte, die Mailbox von dem Vertrag aber schon seit ein paar Tagen eingerichtet ist. Heute kam die Antwort, dass alle Karten diese Woche raus gehen. Lassen wir uns überrraschen
.
Viele Grüße
Ray
Hi,
mir bekannt ist das Programm "Tipp Top 5.0" von Data Becker. Damit kann man das 10-Finger-System ganz gut übern.
Viel Spaß
Ray
Re: 6310i Tastatur
ZitatOriginal geschrieben von fkweb Ist das normal?
Normal ist das normalerweise nicht, aber bei Nokia keine Seltenheit :mad: . Hatte ich auch schon, wirst Du wohl mit Leben müssen. Kannte das hauptsächlich vom 6210.
Hi,
Du solltest Dich auf jeden Fall mal erkundigen, ob in Deiner Stadt eine "Zweitwohnsitzsteuer" erhoben wird oder geplant ist. In Köln sollte das auch eingeführt werden, ist aber erst mal wieder vertagt worden. Das wäre schon ein Argument gegen einen Zweitwohnsitz in der besagten Stadt.
Viele Grüße
Ray
ZitatOriginal geschrieben von Primetime
Oder liegt es vielleicht daran, dass Arcor SMTP-Auth. braucht und das T39m dies noch nicht kann?
Das würde ich so sehen. Wenn kein SMTP-after-POP möglich ist, wird das wohl nicht klappen.
Kleiner Tipp:
Bei Karstadt gibts die Mastercard kostenlos. Gehört zum "Happy Digits" Programm.
Hi,
ich weiss ja nicht bei welchem Netzbetreiber oder Provider Du abschliessen möchtest, möchte aber kurz erwähnen, dass ich damit bei E-Plus und bei T-Mobile kein Problem habe.
Bei beiden bin ich mit meinem Zweitwohnsitz gemeldet. Hatte bei der Antragsstellung aber explizit auf die Ausweiskopie (wo mein Erstwohnsitz vermerkt ist) geschrieben, dass ich 2 Wohnsitze habe.
Viele Grüße
Ray
ZitatOriginal geschrieben von Chevygnon
Edit: Der Einwurf mit dem Paragraphen ist durchaus interessant, nur geht es ja nicht um das Urlaubsentgelt, eher um den Urlaub an sich.
ZitatOriginal geschrieben von Andrea_E
Wenn ein Arbeitnehmer im Februar seinen ganzen Urlaub nimmt und dann so kündigt (oder gekündigt wird), daß er vor Jahresende ausscheidet, dann muß er seinen zu viel genommen Urlaub in Geld zurückzahlen. Das Gehalt wird dann auf Tage umgerechnet und die zu viel genommen Tage werden dann in Geld berechnet.
Hi,
der Arbeitnehmer bekommt während seines Urlaubes weiter das Gehalt, deswegen ist das auch Urlaubsentgelt. Dem gegenüber steht der unbezahlte Urlaub. Aus diesem Grunde kann der Arbeitgeber auch kein Geld zurück verlangen.
Aber ich habe eine Personalreferentin gefragt, die folgende Auskunft gibt:
Zitatkommt darauf an, was im Tarifvertrag steht. Eigentlich darf der Urlaub nicht mehr abgezogen werden - dafür muß er aber eine
Bescheinigung für den neuen Arbeitgeber ausstellen, indem hervorgeht, daß der Mitarbeiter keinen Urlaubsanspruch mehr hat.
Wir ziehen immer den Urlaub ab, der zuviel genommen wurde.
ZitatOriginal geschrieben von ITSE Die einzigste Frage die sich mir noch stellt ist: Warum kann dann ein Arbeitnehmer im Februar den ganzen Jahresurlaub nehmen und dann im August kündigen? Dann hat er wohl den Urlaub unrechtmässig genommen??
Ich denke da trifft dann dieser Absatz des zitierten Paragraphen zu:
Zitat(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm
zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht
zurückgefordert werden.