Beiträge von SiN

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn eine Reparatur auf der Grundlage der gesetzlichen Gewährleistung passiert, dann verlängert sich diese Gewährleistung für die Reparatur ab dem Zeitpunkt des Rückerhalts des Gerätes um wiederum zwei Jahre.


    Das stimmt so nicht.. Wenn du in der Gewährleistungszeit ein Gerät zur Rep bringst, verlängert sich die Garantie um gar keine Zeit. Es gab mal Ausnahmefälle, in der sich die Zeit um die Zeit der Reparatur verlängerte, sonst aber verlängert sich nichts. Wäre zwar schön, ist aber nicht, denn dann könnte man in der Theorie sein Gerät nach knapp 2 Jahren zur Rep bringen und hätte dannach wieder 2 Jahre Garantie?!??!?!

    Hm, solange deine Zusicherung nirgendwo schriftlich auftaucht, ist es so, das du keine Garantie geben mußt. Wenn aber irgendwo geschrieben steht, du übernimmst für 2 Wochen die Garantie, dann kommst du um die 2 Wochen nicht rum, aber ich würde mir allerdings von ihm schriftlich bestätigen lassen, das er das Radio nicht falsch angeschlossen etc. hat. Dann damit ab zum Händler und durchchecken lassen. Falls die feststellen, das der Schaden von ihm verursacht wurde, das Geld behalten und ihn unterrichten...

    Du wirst doch sicherlich einen Link zu deiner Auktion anbieten können, oder ;)... dort wird es ja im Klartext stehen, wenn da stand -2 Wochen Funktionsgarantei oder wie auch immer, dann sind 2 Wochen 2 Wochen- , und nichts anderes ;)

    Da muß ich mich fragen, was für ein Notebook ihr besitzt, das es so warm wird?!?!?!


    Habt ihr alle eine ThoshibaHeizung mit 2GHz? Oder andere Notebooks mit 2 GHz Desktop CPUs??


    Habe mit meinem mobile CPU KErn absolut keine Probleme, was nicht heissen soll, das das Ding nicht warm wird, aber solche Probleme kann ich nicht bestätigen..