Ich glaube, der wird nach erfolgter Rep etc. draufgeklebt. Bei Auslieferung habe ich noch keinen Aufkleber gesehen, aber es muß irgendwo so einen Hinweis geben, der dem NSC dann sagt, ob das Gerät schon mal geöffnet war oder nicht
Beiträge von SiN
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Beim i wurde wurden ja einige Sachen geändert.... größtenteils Hardwaremäßig
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Original geschrieben von crooks
Wenn die Verlängerung am Telefon erfolgte, sehe ich dort keine Probleme.Er schrieb ja oben
ZitatIch habe am 01.08.02 im Vodafone-Shop Köln ein S45i in Verbindung mit einer Vertragsverlängerung gekauft.
Damit greift dieses Gesetz nicht.
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Mit rechtlichen Schritten möchte ich bzw. meine Mutter eigentlich nicht drohen, es muß ja auch anders gehen, und dann hoffen wir mal, das das Fernabgesetz greift, denn es muß ja immer noch was unterschrieben werden... mal schauen, ob ich nicht morgen da mal anrufe und/oder einen Brief schreibe...
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Original geschrieben von holledauer66
Sagt mal: Was sagt ihr den Nokia-Serviceleuten, wenn ihr ein Update machen laßt?Ich sage immer die Wahrheit, denn einen Fehler, der gefixt wird, den habe ch bestimmt

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Original geschrieben von DaFunk
Normalerweise sind Handys generell vom Umtausch ausgeschlossen.
Es sei denn, das Handy ist nachweislich defekt.... aber dann greift die Garantie...
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Ein kleines Problem.
Meine Mutter hat einen Vertrag, welcher zum 14 Januar 2003 gekündigt wurde. Nun wurde sie gestern angerufen und hat sich was aufschwatzen lassen (ich hasse die Leute jetzt schon dafür)
Und zwar folgendes:
Der Vertrag wird sofort vom Telly (Twincard) auf den Telly Smile (4,95€ GG + 5€ Umsatz) geändert, ab dann neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Dazu gibt es ein NOKIA 3410 für 1€.
Nun haben wir diskutiert und nun ist meine Mutter nicht mehr ganz sicher, ob sie das wirklich will? Kann man davon noch zurücktreten? Muß da nicht noch was unterschrieben werden, denn ich kann mir vorstellen, das die Telekom direkt das Handy neben neuen Vertragsunterlagen sendet. Ist mene Mutter nun verpflichet, den Vertrag (obwohl sie noch nichts unterschrieben hat), zu erfüllen, oder kann sie die Sachen unbenutz wieder zurückgeben??
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Das mit den 14 Tagen bezieht sich zum einen nur auf fehlerhafte Ware, die dann getauscht, gewandelt oder zurückgegeben werden kann. Mobilfunkverträge bzw. die Verlängerungen sind davon jedoch ausgeschlossen, wenn man einmal sich entschieden hat, bekommt der Provider sein Geld von dem jeweiligen Hersteller und das geht nicht mehr rückwirkend...
Auch das Fernabgesetz greift hier nicht, da du den Vertrag persönlich gemacht hast -
Das war jetzt natürlich extrem Fördernd zur Lösung des Threads... *kopfschüttel*
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So gut wie keine Angebote im Handybereich, außer einem 6310 für 1€ im E+ Tarif (wenn mich nicht alles täuscht, dann waren es die Prof. Tarife).
Ansonsten wären noch erwähnenswert, ein SEG DVD Player für 75€ (ausverkauft) und DVDs für 9,99€
Titanic
Pulp Fiction
Jackie Brown
Galaxy Questund für 3,99€
Daylight.
Das wars aber auch schon, was richtig herausstechend war.
Rohlinge (50 Spindel / 800MB) für 12,98€