Beiträge von petersandi

    Kann es sein, dass Stuttgart (- London) - New York und zurück im September beides Mal nicht ohne übernachten in London geht? Zurück ist klar, aber hin? Da gibt es zwar um 7:55 (Ankunft in LHR) einen Flug, aber der günstige Weiterflug bereits um 8:55 ist viel zu riskant. Und der Flug um 10:25 verteuert die Sache dann. :(



    Ansonsten... irgendwelche Tipps für Silvester ab Stuttgart? Ziel ist relativ egal, am Liebsten USA, aber gerne auch Asien o.ä. Ich suche nun seit Stunden. Das einzige, was ich bislang zu brauchbaren Preisen gefunden habe, ist Shanghai für 344 EUR (26.12. - 03.01.).


    Müssen es bei dieser Aktion eigentlich auch wieder mind. 7 Tage sein?

    Zitat

    Original geschrieben von s.ude
    Laut http://www.fahrgast-rechte.de/…schuren/vzbv_Ratgeber.pdf gibt es kein Rücktrittsrecht bei im Internet gekauften Fahrkarten.

    Dem stimme ich zu.


    Zitat

    Für mich sind die Ebay-Tickets Fahrkarten. Ich sehe im Moment nicht, wo der Unterschied zum Online-Kauf einer regulären DB-Fahrkarte sein soll. Da gibt es durchaus auch Angebote mit relativ weitem Gültigkeitszeitraum, ebenso Angebote, wo die Reisestrecke im Vorhinein noch nicht klar ist (Ländertickets). Immerhin sind beim Ebay-Angebot Art der Beförderungsleistung (Hin- und Rückbeförderung auf einer innerdeutschen Bahnverbindung) und möglicher Zeitraum genau definiert, wie bei anderen Tickets auch.

    Da ist der Unterschied. Für mich sind die eBay-Käufe eben keine Fahrkarten. Der Unterschied zu einer bahn.de-Fahrkarte ist der, dass bei diesem Gutschein weder Zeitpunkt noch Strecke eindeutig bestimmt sind. Auch ein Länderticket hat dieses, da ist es auf genau einen Tag und alle Strecken im Bundesland y bestimmt.



    Zitat

    Ansonsten kann ich deinen Ratschlag, einfach nicht zu zahlen, nur bedingt unterstützen. Wenn die Bahn will, geht die Sache sofort den regulären hausinternen "Mahnweg", mit entsprechenden angeschlossenen Inkasso-Schuppen. Auch wenn man noch so im Recht ist, bedeutet das erstmal Ärger und Arbeit.

    Jein. Ärger bedeutet es ja sowieso. Allerdings liegt es bei Nichtzahlung dann an der Bahn, den Nachweis zu erbringen, dass ein Widerruf nicht wirksam ist.
    Wobei dieser Ratschlag eher als "Was würde ich tun" zu sehen ist. Raten würde ich dies sicherlich nicht jedem.


    Aber lassen wir das. Wir werden an dieser Stelle sicherlich keine endgültige Lösung finden...

    Zitat

    Original geschrieben von Marian_78
    Kann jemand von Euch die Rechtslage einschätzen, ob man von den Ebay-Käufen bei der Bahn zurücktreten kann?

    siehe Meinung von Sunnymouse_NRW und s.ude


    Ich bin anderer Ansicht. Für eine Beförderungsleistung muss klar definiert sein, was von wo wohin befördert werden soll. Dies ist hier nicht gegeben. Weiterhin ist nicht vereinbart, wann die Beförderung erfolgt. Beides geschieht erst, wenn der Käufer dieses auf dem Blatt Papier ausfüllt. Bis dahin ist das Blatt Papier KEIN Beförderungsvertrag, sondern lediglich eine Option auf einen selbigen. Somit ist IMHO § 312b III Nr. 6 BGB nicht anwendbar.


    Die Einschränkung des Gesetzgebers hat einen Grund, und der ist bei der Bahn nicht gegeben. Der Bahn ist es komplett egal, ob im Zug X an Tag Y eine Nase mehr oder weniger mitfährt. Sie erleidet keinen Schaden, wenn ein bestimmter Fahrgast sein "Ticket" storniert. Anders sieht das aus, wenn Busunternehmer Müller seinen 60sitzigen Reisebus versucht mit 60 Rentnern für eine Reise nach sonstwohin zu füllen. Wenn 60 Personen gebucht sind, muss er weiteren Personen absagen. Wenn jetzt aber 10 Mann in letzter Sekunde widerrufen dürften, wäre die Fahrt auf einmal unrentabel, weil er in der kurzen Zeit keine 10 Ersatznasen bekommt. In einem solchen Fall ist die Ausnahme vom Widerruf gerechtfertigt, bei der Bahn jedoch nicht.


    Wirklich eindeutig oder unstrittig ist die Sache aber nicht. Das wurde, soweit ich weiß, höchstrichterlich bislang nicht geklärt. Wenn du also noch nicht bezahlt hast, hast du keine Probleme. Dann liegt es an DB, dies klären zu lassen. Falls du bezahlt hast, bist du auf den guten Willen von DB angewiesen - oder du klagst.

    Zitat

    Original geschrieben von amikaro80
    Kann es wirklich passieren, dass die Zugfahrt zur Stehparty mutiert? Oder macht die Bahn in ICEs relativ schnell einen "Aufnahmestopp"?

    Ja. Nö.


    Meine Erfahrung beruht bspw. gerade im ICE auf dem Weg zum Oktoberfest. ;) Da wird schon gestopft bis der Arzt kommt. Allerdings, du hast doch eine Platzreservierung... da sehe ich keine Probleme.

    Zitat

    Original geschrieben von E51-user
    Und dass es billiger wird, wenn man mehr auf einmal kauft, ist ja auch kein Geheimnis...

    Was man allerdings in den FAQ erst einmal ausschließt. ;)


    Gibt es einen Mitfahrer-Rabatt, wenn ich 2 Fahrkarten bestelle?
    Nein, es gelten die Preise des jeweiligen Angebotes.


    Zitat

    Trotzdem, insgesamt irgendwie alles mit fadem G'schmäckle ;)

    Absolut. Beim ersten Angebot ist es ja noch zu akzeptieren. Da kann man das Argument bringen, dass bisherige Tickets dieser Art über Lidl für 49 und über Tchibo für 58 EUR verkauft wurden und "man" daher weiß, dass man nicht mehr als höchstens 70 EUR bspw. bieten sollte. Wie viel dann aber tatsächlich geboten wird, liegt außerhalb des Machtbereichs von DB.


    Man könnte auch vermuten, dass die erste Ladung ab 1 EUR als tatsächliche Schnäppchen für deutlich unter 66 EUR gedacht waren und wer dort nicht zum Zuge kommt dann eben als "Trostpreis" die Teile zum Festpreis von 66 kaufen kann. Nur lief das eben wegen Bietfiebers komplett aus dem Ruder. :D


    Bei dieser Aktion morgen (so sie denn wie erwartet nun kommt) lassen sich aber wenig Argumente finden. Ein Großteil der bisherigen Besteller hat 2 oder mehr Pakete geordert, das war auch so absehbar. Nun diese 2er-Pakete günstiger anzubieten, ist dann schon gewagt.


    Naja, ist der Ruf erst ruiniert, ... ;)


    Zitat

    Original geschrieben von s.ude
    Die Bahn "darf" bei PayPal-Zahlung eigentlich nicht ohne Versandnachweis schicken bzw. wenn sie es doch tut, hat sie nach den PayPal-AGB im Zweifel Pech.

    Das "darf" sie auch bei sonstiger Zahlweise nicht. Als gewerblicher Anbieter gibt es keinen Gefahrenübergang und es liegt an DB, den Nachweis der Auslieferung zu erbringen. Vermutlich hat man solchen "Schwund" einfach einkalkuliert.

    Zitat

    Original geschrieben von VW-Bus Fahrer
    Also ich und meine Freundin sind am überlegen ob wir heute zuschlagen und 2 Tickethefte kaufen oder morgen ein Ticketheft kaufen.

    Siehe s.ude


    Ansonsten warte doch sicherheitshalber bis 0:00 Uhr, da werden die neuen Angebote eingestellt. Die aktuellen werden bis dahin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht aufgebraucht sein.

    Zitat

    Original geschrieben von s.ude
    Nach petersandis' Post habe ich gerade mal ins Blaue geraten und - siehe da - http://www.bahn.de/p/view/home/special/faq_ebay_paris.shtml gibts schon auf dem Server - obwohl noch nirgendwo verlinkt ;).

    LOL, frei nach der Übersicht unter http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3199259#post3199259 (die ich auf die gleiche Weise erlangt habe, nur eben auf dem eBay-Server) sind damit die ganzen Bedingungen schon einsehbar.


    edit: Oder so... :)

    Zitat

    Original geschrieben von mrhandy
    Hat man da auch einen Anspruch auf Erstattung

    Ja, wenn in der Einladung nicht angegeben ist, dass keine Erstattung stattfindet.


    Zitat

    oder wirkt sich das dann direkt auf die Auswahl aus wenn man danach fragt?

    Offiziell nein. Inoffiziell...? ;)


    Wenn du dir unsicher bist, dann melde die Ansprüche doch erst nach deiner Absage an. Dann kann dir keiner mehr etwas übel nehmen.


    Viele Firmen bieten die Erstattung (wenn nicht ausgeschlossen) aber beim Termin dann gleich von sich aus an.