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Original geschrieben von f l a m 3
Ausserdem wissen wir nicht, ob er nochmal ein Vorbestellungsprozeder wie dieses hier veranstalten wird
Doch, wissen wir. Die Katze lässt das Mausen nicht.
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da hier ja einige User ganz schön auf den Putz gehaun haben.
Dem kann ich nur teilweise zustimmen. Sicher waren unschöne Worte dabei. Aber wenn ich meinen Fall so ansehe (vorbestellt und bezahlt vor Anlieferung der Geräte bei ihm und mein Gerät dann erst 7 Tage nach Anlieferung der ersten Geräte bei ihm erhalten, obwohl die Werbeaussage eine ganz andere war und von 7 Tagen Wartezeit nicht die Rede war), dann ist das auch etwas, wobei ich auch nicht gerade in Jubelarien ausbrechen würde. Aber lassen wir das... 
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Original geschrieben von Yahoo-huhu
Barack Obama in Deutschland - wie seht ihr die Aktion?
Gar nicht. Ich sehe das weder live, noch im TV oder sonstwo.
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Original geschrieben von Dauerposter
Ich habe doch alles Nötige zitiert: Du schriebst, die Alternative der Nachlieferung würde dem Verkäufer lediglich Kosten in Höhe der Versandkosten bescheren.
Ist dem denn nicht so? Der VK widerum kann sich ja an seinen Distributor/Hersteller halten und mit dem abklären, wer den Schaden trägt. Deshalb ist der VK ja auch VK und streicht die Gewinne ein. Evtl. Verluste gehen daher auch zu seinen Lasten.
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deswegen meine Frage, ob die Iphones denn auf Bäumen wachsen würden...
Für den konkreten Fall iPhone hatte ich es ja etwas eingeschränkt (daher auch, dass du nicht alles zitiert hättest), da ggf. eine andere Lieferung erst in Monaten möglich ist.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Bei einem Telefon handelt es sich (ja auch bei einem Iphone) immer noch um ein Konsumgut, keine Wertanlage .. Auch bei eingem pfleglichen Umgang mit derartigen Gerätschaften bleibt der ein oder andere Kratzer nicht aus, sicherlich ist es ärgerlich wenn da gleich am Anfang was dran ist aber schließlich will man das Gerät ja auch nutzen und nicht nur in die Vitrine stellen.
Und was interessiert das? Ob das Gerät im täglichen Gebrauch dann Kratzer und Dellen erhält oder nicht, ob ich selbst welche rein feile oder nicht, ob ich das Gerät in die Vitrine stelle und nur betrachte... Spielt doch alles keine Rolle. Bei Übergabe hat es sie nicht zu haben. Daher ja auch Neuware. Ansonsten könnte ich ja gleich auf den Basar gehen und mir ein Gebrauchtgerät zulegen.
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Und um noch mal grds. zu werden, man sollte §§ immer ganz lesen: (...)
Der einzige Nachteil den der Kunde bei einem Austausch des Geräts gegenüber dem Austausch des Rahmens hätte wäre der Zeitfaktor, da er das Gerät aber sowieso zur Prüfung einschicken müsste (denn der VK muss nicht einfach auf blauen Dunst alles glauben sondern hat das Recht zu prüfen) relativiert sich das auch wieder. Davon ab wurde auch schon mehrfach gerichtlich entschieden, dass kein Anspruch auf ein Leih/Ersatzgerät für die Zeit einer angemessenen Prüfung bzw. Reparatur besteht.
Was wäre bei einem Kauf im Ladengeschäft ohne Einschicken? Da ist eine Prüfung sofort möglich und dennoch muss einer wochenlangen Reparatur zugestimmt werden?
Diese von dir angesprochenen gerichtlichen Entscheidungen verstehe ich ohnehin nicht. Da wird wochenlang (und ja, das ist eben einfach die Regel) etwas geprüft/repariert und der Kunde soll dann mal locker ohne auskommen? Bzw. sich auf eigene Kosten Ersatz für die Zeit beschaffen? Das ist IMHO extrem verbraucherfeindlich.
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Original geschrieben von Dauerposter
Interessante Ansicht.
Welche? Du hast leider das Relevante nicht zitiert bzw. bewusst weggelassen.
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Bei T-Mobile A wachsen die Iphones 3G also in den Fluren auf den Grünpflanzen?
Keine Ahnung, ich vermute mal nicht. Ich bin aber kein Botaniker. Weißt du es?
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Original geschrieben von ChickenHawk
So nicht ganz richtig, aber wie Du selbst schon schreibst das sind dann Äpfel und Birnen. Bei einem Auto dient der Lack zwar auch optischen Gesichtspunkten hat aber auch eine Schutzfunktion. Wenn es tiefe Kratzer im Lack gibt ist u.a. zu erwarten, dass der Wagen innerhalb kurzer Zeit anfangen würde zu rosten, was den Wert mindert und langfristig gesehen auch die Funktion einschränkt.
Und ein Lackkratzer, der die Oberflächenversiegelung nicht beschädigt und daher rein optisch ist? Auch das wird bei einem Neuwagen nicht zu tolerieren sein und als Mangel zählen.
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Ob bei einem I-Phone nun ein Kratzer am Kartenslot ist oder nicht wird auch langfristig gesehen auf die Funktion des Telefons keinen Einfluss haben. Und verkauft wird das Ding nunmal als Telefon und muss sich hinsichtlich der Funktion auch daran messen lassen, "gut aussehen" ist nunmal keine verkehrswesentliche Eigenschaft eines Telefons.
Naja... so schlecht ist das Beispiel mit einem Auto gar nicht. Auch dessen (Grund-)Funktion ist es zu fahren und nicht gut auszusehen. Dennoch wird niemand irgendwelche Lackkratzer bei einem Neuwagen akzeptieren.
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Nur wir geraten hier ein wenig OT, sollte sich also ein Kenner des Ösi-Rechts hier rumtreiben darf er dem TE auch gerne sachbezogen antworten.
Das ist sicher richtig. Aber damit ist er glaube ich in einem AT-Rechtsforum besser aufgehoben. Obgleich ich mich über einen Kenner des AT-Rechts hier auch freuen würde.
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Ach so ok, so meinst du das. Da hast du natürlich recht.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Wir reden hier von einem kleinen optischen Mangel (bei dem eh noch fraglich ist, ob es tatsächlich ein Mangel im Sinne des BGB wäre). Das Gerät selbst ist in seiner Funktion dadurch in keiner Weise eingeschränkt. ... Durch den Tausch kann der TE auch nicht besser oder schlechter telefonieren als vorher, er fühlt sich nur besser.
Anderer Fall: Ein Neuwagen mit einem fetten Kratzer auf der Seite wird ausgeliefert. Ist das auch ok? Denn das Auto ist in der Funktion nicht eingeschränkt, es fährt ja trotzdem.
Wobei das zugegebenermaßen ja Äpfel vs. Birnen ist, da bei einem Autokratzer idR. deutlich höhere Kosten anfallen bzw. ein Austausch wirklich schwer bzw. teuer wird. Aber dennoch: Ich erhalte Neuware und will dann auch, dass sie neu und ohne Beschädigungen ist.
Ein Handy, und insbesondere ein iPhone, hat doch nicht nur die Funktion Telefon (oder Internet, SMS...). Gut aussehen soll es ja nebenbei auch noch.
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Könnte mir daher schon vorstellen, dass so mancher Richter der nicht ganz so Handyverrückt ist so einen Kratzer als im Bereich des akzeptablen sieht.
Das kann ich mir auch. Aber vor Gericht und auf hoher See...
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Original geschrieben von sevotharte
und dann gestern noch,, zwarn alter m5, aber holla.. einfach n geiler sound :top:
Seit wann gibt es denn einen Neueren? Das ist doch der Aktuelle? :confused:
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Original geschrieben von ChickenHawk
Das der Käufer bei einem Neugerät immer auf einen Austausch bestehen kann ist so nicht korrekt. Der VK kann die vom K gewählte Form der Mängelbeseitigung ablehnen, wenn diese unverhältnismäßig ist.
Damit hast du zwar recht. Dennoch tritt § 439 III BGB bei einem Handy quasi nicht ein. Unverhältnismäßige Kosten liegen laut Rechtsprechung im Elektronikbereich AFAIR ungefähr bei mind. 10% des Warenwerts. Bei der Option Neugerät fallen allerdings nur Portokosten für den Austausch an, wenn überhaupt. Also deutlich weniger.
Und da Handys im Allgemeinen Massenware und keine Unikate sind, besteht auch keine Unmöglichkeit.
Wobei man hier möglicherweise schon auf Letzteres abzielen könnte, wenn tatsächlich erst ab Oktober (wie behauptet) wieder Geräte lieferbar sind. Zumal ein Coverwechsel wohl unproblematisch machbar ist.
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Das gilt aber alles nur in D bzw. nach dem BGB. Sowie ich den TE verstanden habe reden wir hier aber über einen Kaufvertrag aus Österreich, da braucht man mit BGB gar nicht erst anfangen sondern müsste wissen ob und wie die Regelungen dort aussehen...
Das ist das Problem.
Das österreichische Recht basiert zwar komplett auf dem deutschen, aber wie wie das im Einzelfall aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Irre ich mich oder hatten schon mehrere User berichtet, dass für den Active Data eine MultiSIM bestellbar, aktivierbar und gleichzeitig nutzbar war? :confused: :apaul:
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Eine Frage hätte ich noch... bei wem sind derzeit eigentlich noch FreiSMS zum Vertrag dazu zu bekommen (jeweils als Schüler/Student)? Insbesondere für die kleinen Tarife interessiert mich das, also wenig GG bzw. kleines Freiminutenpaket.
Bei T-Mobile gab es das mal, aber ich finde dazu selbst für Schüler/Studenten nichts mehr.
Bei Vodafone gibt es unglaubliche 40 FreiSMS.
Bei E-Plus gibt es wohl nur noch bei Zehnsation 100 FreiSMS.
Bei o2 gibt es (bis morgen) 100 FreiSMS (und mehr, je nach Tarif).
Bei vybemobole gibt es 100 FreiSMS.
Sehe ich das richtig?