Beiträge von petersandi

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    Original geschrieben von DieTwelf
    Das das schon länger so geht, steht auch in dem Artikel, scheinabr ist es eben aber rest seit heute möglich, freie Geräte zu vertreiben.

    Du meinst mit "dem Artikel" aber nicht die Werbemeldung, die geschätze 20mal den Firmennamen und die Adresse enthält und alle Vorzüge doppelt und dreifach aufzählt?

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    Original geschrieben von HT483
    Wie gesagt, ich habe bisher nur von leuten gehört bei denen es geklappt hat!


    Garantieren kann ich es nicht.

    Genau genommen ist es so:


    Beginnt die Seriennummer des Gutscheins mit 533, dann ist nur Familie möglich.
    Beginnt die Seriennummer des Gutscheins mit 566, dann ist ein 4er-Paket (Film, Sport, Bundesliga, Familie) möglich.


    Reichelt hat beide Serien auf Lager. Ist also wohl etwas Glücksache, was man erhält.


    ;)


    Aber das Angebot ist ohnehin schon wieder offline. Dürfte wohl ein Versehen gewesen sein, da schon Bestellungen seit Freitag oder Samstag glaube ich nachträglich storniert werden.

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    Original geschrieben von scolia
    Nur so als Idee eines Laien:
    Wenn der Bänker die Gefahr sieht, dass das Geld bald nicht mehr auf dem Empfängerkonto ist (-> auf den Kopf gehauen), ist er dann nicht sogar gezwungen sofort zu handeln um einen Schaden für den Absender abzuwenden?

    1. Woher will der Banker diese Gefahr sehen? Er sollte in den wenigsten Fällen Einblick in das Empfängerkonto haben.
    2. Ist nicht gerade die Idee des Girokontos, dass Fluktuation stattfindet, d.h. Geld auf den Kopf gehauen wird? Geldanlagen wird man auf Tagesgeldkonten, Festgeldkonten usw. platzieren.


    ;)

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Und was den zivilrechtlichen Anspruch angeht: was machst Du mit Empfängern, die eine falsche Kontonummer angegeben haben? Da hat der Absender dann eben keinen Fehler gemacht...

    Richtig, da hat der Absender keinen Fehler gemacht. Aber auch hierbei gibt es natürlich einen zivilrechtlichen Anspruch, erst gegen den falschen Empfänger und kann oder will der nicht leisten, dann gegen den richtigen Empfänger mit der falschen Angabe. Oder meinetwegen auch der richtige Empfänger gegen den falschen Empfänger. Oder...


    Jedenfalls hat die Bank keinerlei Veranlassung oder Berechtigung, irgendwelche gebuchten Überweisungen "einfach mal so" zurückzuholen. Das darf nicht sein. Das haben Absender und der/die Empfänger unter sich (ggf. mit Zuhilfenahme eines Richters) zu regeln.



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    Original geschrieben von Erik Meijer
    wie gesagt, ich bin kein Jurist. Ich kann nur aus der Erfahrung berichten, so wie ich es erlebt habe.

    Das wirft dir auch keiner vor und es ist ja gut, dass du deine Erfahrungen berichtest. Ich hätte ein solches Vorgehen nur niemals für möglich gehalten.

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ist insgesamt ne schwierige Kiste: gibt es keinen Anspruch auf Rückbuchung beklagt sich womöglich der Auftraggeber, dass er sein Geld nicht zurückbekommt, gibt es ihn, klagt der Empfänger, dass man ihm das Geld wieder wegnimmt...wie man es macht, macht man es verkehrt. ;)

    Es gibt doch gerade eben einen solchen Anspruch - zivilrechtlich. Kostet Zeit und Geld und hat keine 100%ige Erfolgsgarantie, aber der Absender hat ja auch einen Fehler gemacht. Daher ist es in meinen Augen unfassbar, dass die Banken offenbar auch einfach nach "Nase" zurückbuchen. Das öffnet Missbrauch Tür und Tor.

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    ja.

    Öhm ok. Das ist nicht gut.


    Kannst du als Banker mal eure Rechtsabteilung (sofern vorhanden) fragen, wie die denn die Gefahr eines Schadensersatzanspruchs des Empfängers (entweder ggü. seiner Bank oder ggü. der Absenderbank) sehen?


    Faktisch verbuchte Überweisungen, die ohne Einverständnis des Empfängers rechtswirksam stornierbar sind, führen das ganze System leicht ad absurdum. Denn als Empfänger sehe ich vielfach die Angaben des Absenders gar nicht. Ich KANN also selbst bei bester Kontrolle nicht erkennen, ob der Absender meine korrekten und vollständigen Daten eingegeben hat.

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    Original geschrieben von Erik Meijer
    Jo klar, richtiger Gedanke erstmal, aber flatie trifft es auf den Kopf, auch wenn bei der Überweisung selbst Namensübereinstimmung zur Kontonummer nicht geprüft werden sollte, bei der Nachforschung wird es das und besteht dann eine Abweichung, wird zurückgebucht. Problematisch wirds, wenn der irrtümliche Empfänger nicht flüssig ist...

    D.h. also konkret ausgedrückt, dass Vorkasse-Verkäufe über bspw. eBay damit für den Arsch sind?!?


    Aus Sicht eines Käufers: Ich überweise dem Verkäufer das Geld online, gebe die richtige Kontonummer und aber einen falschen Namen an. Bei Online-Buchung dürfte es 99% der Banken rein auf die Kontonummer ankommen. Existiert diese Kontonummer also, wird das Geld beim Verkäufer aufgebucht. Daraufhin verschickt dieser die Ware. Sobald die Ware angekommen ist, leitet der Käufer einen Nachforschungsauftrag in die Wege, welcher dann ergeben wird, dass Kontonummer und Kontoinhaber nicht übereinstimmen. Das Geld wird somit zurückgebucht.


    Geilomat aber auch. :rolleyes:


    Und das soll die Realität/gängige Praxis sein? Ist das dein voller Ernst? :eek:

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    Original geschrieben von christian682
    Normalerweiße gibt es die Programmpakete Premiere Bundesliga (1 +2 Bundesliga + Internationale Ligen!?) + Premiere Sport (Champions League + andere Sportarten)

    Das "Lustige" ist ja, dass bspw. der DFB-Pokal nicht zu Bundesliga zählt und unter Sport geführt wird.