Beiträge von hurgh

    doch gibt es, aber dazu fehlt den Lobbyisten der Mut.


    PS außerdem verfolgen unsere Wirtschaftsordnung ein anderes System, was du meinst die die Wirtschaftslage.


    Schau mal in die aktuelle Wirtschaftswoche, da sind schön Beiträge drin, wie unsere Wirtschaftsordnung abdriftet.


    So und jetzt zurück zum Thema.

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nein, ganz sicher nicht. Selbst wenn eine große Bank pleite gehen sollte, was die Bundesregierung ganz sicher nicht zuließe, könnten sich die beteiligten Institute keinesfalls ein Scheitern des Fonds leisten. Die würde aufstocken (müssen), andernfalls wäre die Bankenlandschaft tot, weil keiner mehr Geld anlegen würde.


    Und wie sollen die anderen Aufstocken, wenn die schon jetzt keine Liquidität haben? Da bleibt also wieder mal nur der Staat, und wer bezahlt es am Ende? Der Steuerzahler, jeder der diesen profitgeilen Privatbanken noch einen Cent gibt, soll sich bitte bei der nächsten Steuererhöhung freiwillig melden, dass er noch mehr zahlen möchte. Schade, dass dieses amerikanische Denken immer mehr nach Deutschland schwappt und jeder mitmacht.
    Und übrigends konnten sich viele Banken ( auch deutsche) nur durch gelockerte Bilanzregeln retten, ansonsten wären es schon einige weniger.

    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975



    Zweitens ist die DAB Bank im deutschen Einlagensicherungsfonds, d.h. deine komplette Anlage ist geschützt.


    wobei du noch dazusagen musst, dass dieser nicht einmal 5 Mrd. Euro umfasst. Sollte also ne große Privatbank krachen, ist der Fonds am Ende. Da ist das Geld bei den Sparkassen und Genossen sicherer.

    Zitat

    Original geschrieben von vhable
    Bei der letzten Reduzierung der Freibeträge wurde der jeweilige Freistellungauftrag um den gleichen Prozentsatz reduziert.
    Meines Wissens gilt der Freistellungsauftrag für alle ab Eingang gutgeschriebenen Zinsen, also auch rückwirkend für die Periode falls noch nichts ausgeschüttet wurde. Bei einem monatlich ausschüttenden TG-Konto für die vor Eingang des Auftrags ausbezahlten Zinsen natürlich nicht mehr.


    genau so ist es richtig.


    bitte beachtet, dass man seit 2009 keine Freistellungsaufträge mehr löschen kann, sondern nur auf 0 setzten und bis 31.12. befristen muss.

    Zitat

    Original geschrieben von argi_2000
    Der Abrechnung widersprechen - der Vermieter bekommt meines Erachtens KEINE Fristverlängerung für eine fehlerhafte Abrechnung.


    Sonst könnte der Vermieter zunächst eine erhöhte Abrechnung losschicken und danach rumdrucksen, er hätte sich ja an die Fristen gehalten.



    genau so ist es aber richtig, es gilt das motto, lieber 3 mal falsch zuschicken, als die frist nicht zu wahren. eine fehlerhafte abrechnung kann anschließend korrigiert werden.


    genau aus diesem grund ist jede 2 Nebenkostenabrechnung falsch. Ich habe Mitte Dezember um einen Termin beim Betriebskostenhilfeverein gebeten. Der frühste, der frei war, ist am 19.01. mal sehen, was am Montag raus kommt.


    MfG

    Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Aber wieder erst ab einem Geldeingang von 1.250 Euro! Gibts für Azubis das vielleicht in Kostenlos?


    Weiß jemand wann die Prämie ausgezahlt wird? Und muss man erst die 1.250 € überweisen, damit die Prämie freigegeben wird?
    Mindestvertragslaufzeit?


    EDIT: Prämie wird im März 2009 ausgezahlt!


    bei der 60€ Buhl Aktion war die Prämie schon beim ersten mal einloggen auf dem Konto.