Zitat
Original geschrieben von lannie
Wir hatten einen VV-vertrag noch aus 2000, also vor dem Simkarten-Pfand. Kündigung im August letzten Jahres per Einschreiben, nie eine Bestätigung oder eine Ankündigung über den Pfand erhalten, jetzt aber eine Abschlußrechnung (ausgestellt am 30.4.., erhalten am 12.5.), auf der die knapp 30 Euro Pfand auftauchen.
Das Problem ist, dass VV im September 2004 seine AGB geändert hat, so dass für alle Verträge das sogenannte SIM-Karten-"Pfand" gilt, sofern nicht innerhalb einer Frist von 4 oder 6 Wochen widersprochen wurde. Der Rechnung lag damals eine Mitteilung über die Änderung mit entsprechender Widerrufsbelehrung bei, die allerdings wohl von vielen Kunden nicht wahrgenommen wurde. (auch von mir nicht, bzw. erst nach 4 Monaten)
Somit dürfte auch dein Vertrag abgeändert worden sein.
Ob diese einseitige Vertragsänderung durch VV in dieser Form zulässig war, ist eine andere Sache. Zunächst gilt aber auch für dich das Karten-Pfand.
Du könntest dich jetzt natürlich auf einen Rechtsstreit einlassen, die Gültigkeit der abgeänderten AGB für dich bestreiten und so weiter. Ob du damit Erfolg hast weiß ich nicht.
Besser dürfte das sein was du schon gemacht hast, nämlich mitzuteilen (und ggf. zu belegen), dass du die Karte vernichtet hast und VV kein Schaden in der genannten Höhe entstanden ist.
Fraglich ist aber wirklich die Wirksamkeit der AGB. Dort heißt es: "Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von VICTORVOX."....
Da deine SIM-Karte bei Vertragsbeginn in dein Eigentum übergegangen sein dürfte stellt sich wirklich die Frage, ob man dir dieses Eigentum durch eine einseitge Änderung der AGB wieder nehmen kann.
Aber da du nach den neuen AGB auch die Möglichkeit hast, einen geringeren Schaden als die geltend gemachten 29,95 EUR vorzutragen (was du ja gemacht hast), müsste VV jetzt erst mal sagen, warum ihnen ein Schaden in der genannten Höhe entstanden sein soll.
Würde mich interessieren wie es ausgeht. Halt uns auf dem Laufenden.
Andi