Also ich hab mich auch extrem geärgert, nachdem ich erst einige Wochen nach Ende der Widerrufsfrist festgestellt habe, dass Victorvox mal kurz seine AGB geändert hat mit der oben beschriebenen "Pfandregelung" für die SIM-Karte.
Ich hab dann 2-3 Emails geschrieben dass ich das nicht akzeptieren wollte und das entsprechende Schreiben mit der Änderung der AGB nicht bekommen habe, worauf sie sich natürlich nicht einlassen wollten.
Sie sagten, ich hätte das entsprechende Schreiben im September 2004 mit der Rechnung bekommen und die 4 Wochen seien leider abgelaufen.
Am Ende war es mir zu blöd, dann schick ich die SIM halt zurück.
Aber gestern hab ich in meiner Victorvox-Rechnung wieder was entdeckt wofür die Widerspruchsfrist angeblich schon wieder abgelaufen ist.
Die haben alle Kunden mal so eben auf die Online-Rechnung umgestellt, und wer das nicht akzeptiert, hätte innerhalb von 4 Wochen dem widersprechen sollen. Das hab ich natürlich mal wieder verpasst.
Kommt mir allerdings mehr als fragwürdig vor!
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es sich hier um eine Vertragsänderung und zwar um eine wesentliche handelt, die nicht so einfach einseitig von Victorvox vorgenommen werden kann. Und dann noch entgegen aller Verbraucherschutzregeln das Schweigen des Kunden hierauf als Zustimmung werten. Sollte mich doch wundern, wenn dies nicht gegen die AGB-Regelungen im BGB verstößt. Gibt es nicht noch irgendwelche Juristen hier, die dazu was sagen können?
Ich glaub auf jeden Fall, dass ich mir das diesmal nicht gefallen lasse, hab echt keine Lust auf Online-Rechnung.....
ANDI