Beiträge von paul.tt


    Das wird er selbst nicht mehr so genau wissen...
    Die Tatsache aber das der Verkäufer die 5.99 zurücküberwiesen hat lässt sehr stark vermuten das er den Kauf widerufen hat. Denn insbesondere bei einem Artikel für 5.99 wäre es für den Verkäufer ein sehr sehr leichtes Spiel eine funktionierende Karte als Ersatz zu versenden.
    Ich würde mir als Verkäufer doch nicht wegen solchen Pfennigbeträgen auch noch eine schlechte Bewertung einhandeln wollen. Ist dann leider doch noch passiert, auch wieder wegen Pfennigen

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Dieses Beispiel zeigt wieder eindrucksvoll.


    Es lohnt sich total, eine Speicherkarte für 5,99 bei irgendwelchen billigst ebay Verkäufern zu bestellen. :D


    Was da wohl der Versand gekostet hat ? 50% vom Kaufpreis ?



    Mal ne Frage an den Threadersteller:


    Du hast ne Speicherkarte für 5.99€ gekauft, hast dieses als defekt zurückgeschickt, und obwohl der Verkäufer bezweifelt das diese tatsächlich defekt ist, hat er Dir die 5.99€ zurücküberwiesen.


    WARUM gibst Du ihm eine schlechte Bewertung ? Wofür ?


    Wie die Vorredner schon schrieben, bei allem mit einem Warenwert unter 40€ zahlst DU den Rückversand. Das ist absolut rechtens !

    Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    An welcher Stelle und wozu willst Du denn Entfernungspauschalen eintragen?


    Gruß


    Tommy


    Das habe ich mich auch gerade gefragt.
    Im Prinzip hat er doch schon Glück das er die wöchentliche Fahrt zum AG nicht versteuern muss, aber jetzt irgendeine Entfernungspauschale anzusetzen wäre ja richtig dreist...


    Nur weil Gift drauf steht muss kein Gift drin sein !
    Und wenn Du so schlau warst das der Absender als Firma erkannbar war, dann nützt Dir die Masche mit dem Geschenk überhaupt nix.


    Lies mal im allerersten Beitrag hier im Thread, da steht folgender Punkt:


    Variante 1: Der Warenwert liegt zwischen 22 und 150 EUR. Dann werden keine Zölle erhoben, aber man zahlt 19% Einfuhrumsatzsteuer


    zollfrei ist eben nicht steuerfrei :-)


    Und wenn Du nachrechnest, dann hast Du exakt die 19% auf den Warenwert + Versandkosten gezahlt.


    Abwesenheit von einer Arbeitsstätte wenn ich mich nicht irre,
    ansonsten hätte jeder Arbeitnehmer ja Anspruch wenn er von daheim zur Arbeit fährt.


    P.S: Wohnort kann aber auch Arbeitsstätte sein.