die Hardware, also die reinen Anschaffungskosten des Laptops sollten dabei das geringste Problem sein... viel problematischer ist doch der Datenverlust, und da hilft keine Versicherung
Beiträge von paul.tt
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Wenn ich in Hamburg bin, dann im Clipper ElbLodge direkt unten am Hafen / Fischmarkt. Einfach Klasse der Blick auf die Elbe und den Hafen.
Dazu noch richtig schöne moderne Apartments mit Küche usw... Service ist auch 1A,
Sehr zu empfehlen!P.S: Am WoEnde gibts hin und wieder günstige Arrangements...
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Original geschrieben von clown28
Hier werden mal wieder ein Widerruf und die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durcheinander gebracht.Die 40 Euro Grenze für die Erstattung der Rücksendekosten bzw. die Tragung selbiger durch den Verkäufer betreffen nur den Fall des Widerrufs. Im Gewährleistungsrecht gibt es keine derartige Vorschrift, hier ist es vielmehr so, dass der Verkäufer alle notwendigen Kosten, insb. auch Wegekosten, zu tragen hat.
Nachdem Du allerdings keine neue Karte bekommen hast / bekommen wolltest, spricht einiges dafür, dass Du den Kaufvertrag widerrufen hast.
Insgesamt ist also maßgeblich, was Du gegenüber dem Verkäufer erklärt hast.
Das wird er selbst nicht mehr so genau wissen...
Die Tatsache aber das der Verkäufer die 5.99 zurücküberwiesen hat lässt sehr stark vermuten das er den Kauf widerufen hat. Denn insbesondere bei einem Artikel für 5.99 wäre es für den Verkäufer ein sehr sehr leichtes Spiel eine funktionierende Karte als Ersatz zu versenden.
Ich würde mir als Verkäufer doch nicht wegen solchen Pfennigbeträgen auch noch eine schlechte Bewertung einhandeln wollen. Ist dann leider doch noch passiert, auch wieder wegen Pfennigen -
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Original geschrieben von senderlisteffm
Dieses Beispiel zeigt wieder eindrucksvoll.Es lohnt sich total, eine Speicherkarte für 5,99 bei irgendwelchen billigst ebay Verkäufern zu bestellen.

Was da wohl der Versand gekostet hat ? 50% vom Kaufpreis ?
Mal ne Frage an den Threadersteller:
Du hast ne Speicherkarte für 5.99€ gekauft, hast dieses als defekt zurückgeschickt, und obwohl der Verkäufer bezweifelt das diese tatsächlich defekt ist, hat er Dir die 5.99€ zurücküberwiesen.
WARUM gibst Du ihm eine schlechte Bewertung ? Wofür ?
Wie die Vorredner schon schrieben, bei allem mit einem Warenwert unter 40€ zahlst DU den Rückversand. Das ist absolut rechtens !
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Original geschrieben von t-tommy1
An welcher Stelle und wozu willst Du denn Entfernungspauschalen eintragen?Gruß
Tommy
Das habe ich mich auch gerade gefragt.
Im Prinzip hat er doch schon Glück das er die wöchentliche Fahrt zum AG nicht versteuern muss, aber jetzt irgendeine Entfernungspauschale anzusetzen wäre ja richtig dreist... -
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Original geschrieben von laudanum
Hallo,ich habe aus den USA eine Computermouse geliefert bekommen, Wert des Artikels 39 Dollar + 15 Dollar Versand, deklariert wurde das Ganze als "Gift", warum musste ich dem Postboten trotzdem 7,34 Euro Zoll in die Hand drücken?
Ich bleibe doch unter der Grenze von 45 Euro!
Gruß
Oliver
Nur weil Gift drauf steht muss kein Gift drin sein !
Und wenn Du so schlau warst das der Absender als Firma erkannbar war, dann nützt Dir die Masche mit dem Geschenk überhaupt nix.Lies mal im allerersten Beitrag hier im Thread, da steht folgender Punkt:
Variante 1: Der Warenwert liegt zwischen 22 und 150 EUR. Dann werden keine Zölle erhoben, aber man zahlt 19% Einfuhrumsatzsteuer
zollfrei ist eben nicht steuerfrei

Und wenn Du nachrechnest, dann hast Du exakt die 19% auf den Warenwert + Versandkosten gezahlt.
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Original geschrieben von RAR
Die Zahlung von Verpflegungspauschalen bzw. Verpflegungsgeld sind eigentlich steuerfrei.Steht nach Ablauf des Steuer_Jahres auf der Lohnsteuerkarte unter Punkt 20: "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit"
Beträge:
24 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden.
12 Euro bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden.
6 Euro bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens acht Stunden.Abwesenheit vom Hauptwohnsitz.
Abwesenheit von einer Arbeitsstätte wenn ich mich nicht irre,
ansonsten hätte jeder Arbeitnehmer ja Anspruch wenn er von daheim zur Arbeit fährt.P.S: Wohnort kann aber auch Arbeitsstätte sein.
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moobicent.de / moobiair.de falls D1 oder D2 vor Ort besseren Empfang hat
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Original geschrieben von series60
es gibt glaub ich einen trick...guck mal selbst bei youtube!ich habe grade youtube geguckt, und wo ist jetzt der Trick ?
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kenne zwar Deine genauen Flugdaten nicht, aber im August könntest Du z.B. mit Iberia für c. 730€ von FRA nach Miami (aber eben mit umsteigen)