wann findet die verlosung denn statt?
Beiträge von 08a_a
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Original geschrieben von lanturlu
In der Berliner Abendschau wurde betont, daß der Täter keinen Migrationshintergrund hat.
Hat irgendjemand eine Ahnung, wann es sich ausbreitete, daß auf am Boden liegende wie wild eingetreten wurde? :confused: :mad:Es könnte damal mit den ersten Neonazis/Skins angefangen haben, ich erinnere mich wie diese früher mit ihren Springerstiefeln gerne immer weiter auf dem Boden liegende eingetreten haben, am liebsten mit Schutzkappe in das Gebiß.
Erinnert sich jemand an andere Gruppierungen, die es früher als diese regelmäßig gemacht haben?
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Original geschrieben von horstie
Das sind so Antworten, wo ich mich frage, was die bringen sollen: Entweder nehvada glaubt Dir, auch wenn Du keinerlei Begründung lieferst und fällt ggf. auf die Nase oder er vertraut Dir genau deswegen nicht und hat im Ergebnis auch nichts davon.Im Ergebnis kann man Dir jedenfalls keine eindeutige Antwort liefern - es kommt immer auf den Einzelfall und auch auf das jeweilige Gericht an. Entscheidend ist die Kausalität: Der Makler muss anfangs nur die Gelegenheit zum Vertragsabschluss und seine Tätigkeit nachweisen hat - aus einem darauf folgenden Vertragsschluss wird dann auf einen urschlichen Zusammenhang zwischen beiden geschlossen und er hat seine Provision verdient. Durch Zeitablauf verneint die Rechtsprechung irgendwann diese Vermutung und erlegt dem Makler die Beweislast für die Kausalität auf, wobei die Gerichte auch einen Zeitablauf von mehreren Jahren allein oft nicht für ausreichend hielten:
z.B. OLG Hamburg, Urt. v. 18.06.2002 - 11 U 229/01:
Allein der Zeitablauf von 3 Jahren zwischen den Bemühungen eines Maklers sowie der Terminsvermittlung eines weiteren Maklers und dem erfolgten Abschluss des Hauptvertrages spricht nicht zwingend gegen eine fortbestehende Kausalität.Der BGH hat sich in einem Urteil 2006 der Ansicht ausgeschlossen, dass jedenfalls bei einem Zeitraum von mehr als einem Jahr zwischen Nachweis und Vertragsschluss die Kausalität nicht mehr von selbst zu bejahen ist:
[URL=http://lexetius.com/2006,1728]http://lexetius.com/2006,1728[/URL]Im Ergebnis hast Du also aufgrund der BGH-Rechtsprechung den Vorteil, dass der Makler für seinen Anspruch die entsprechende Kausalität nachweisen müsste, d.h. dass seine Tätigkeit ursächlich für den Vertragsschluss war. Beim einem "Nachweismakler", der Dir ja letztlich im wesentlichen Objekt und Vermieter benennt, ist diese Tätigkeit natürlich letztlich auch später oft noch ursächlich für den Vertragsschluss. Daher kann es im Einzelfall natürlich nicht schaden, wenn man sebst auch Belege für eine Unterbrechung in der Hand hat. D.h. z.B., dass für eine Weile z.B. die Sache praktisch eingeschalfen war, weil eine oder beide Seiten aufgrund bestimmter Sachlagen gar kein Interesse mehr an einem Vertragsschluss hatten etc.
Fazit: Es gibt durchaus Ansätze, hier ohne Maklercourtage aus der Nummer rauszukommen - ein kompletter Selbstgänger it es aber nun auch wieder nicht.
Und was ändert es an der Tatsache, dass wir beide zum gleichen Schluß gekommen sind, außer das du einen viel längeren und unübersichtlicheren Text verfasst hast?
Für mich zählt das Ergebnis, nicht hätte, wollte, könnte, bei dieser Sachlage kann man eben nur so handeln oder es sein lassen.
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Er hat keine Ansprüche mehr, wenn er meint doch, soll er sie einklagen.
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Original geschrieben von Bülo78
Was hat den die Herkunft damit zutun?Ob Migrationshintergrund oder nicht,solche Idioten kann es überall geben.Ob Deutscher,Türke,Russe oder sonstiges.Man sollte in Zukunft vorsichtiger sein wie man seine Wortwahl wähltNein, nein. Man sollte nicht vorschtiger sein, diejenigen sollten sich mal klarer ausdrücken, und nicht immer herumdrucksen und sich hinter Worten verstecken, damit man eindeutig erkennen kann wessen Geistes Kind sie sind.
Ansonsten habe ich mir gleich schon vor dem anklicken dieses Threads gedacht, dass einige die Migrationskeule schwingen, wollte sozusagen nur meine Vorurteile bestätigt haben, und was sehe ich nach anklicken in den letzten beiden Threads?

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Original geschrieben von cestec
hattet ihr denn auch die Extraausstattung fuer Tonbandanschluss?Bei uns war's Ende der 70er 'nen AEG mit Sensortasten (8 Programm!) und der 'Audioplatine' -> Diodenkabel an (ebenfalls AEG) Cassettenrecorder *seuftz*
Gruss,
c.
der heute andere Musik als damals aufnimmt

Das waren zumindest in de 70ern 5 Programmtasten zuviel.

Wenn nicht sogar bis in die Anfang 1980er.
Ich erinnere mich zwar nicht mehr genau, aber meist fing das Fernsehprogramm recht spät an und hörte direkt ca 22h nach der Tagesschau auf und es kam dieses schöne Testbild.
Sonntags fing das Programm irgendwann gegen 15 h oder so an und es kam direkt Raumschiff Enterprice, kann auch 19 gewesen sein, ist schon lange her. Wer erinnert sich da noch dran?
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Original geschrieben von 08a_a
Selbsteinwahl ist sowas von uninteressant, dafür gibt es 1000 andere bessere Dienste.Übrigens wurde die Türkei aus der Liste gestrichen, auch egal dauerte eh über eine halbe Stunde bis man verbunden wird.
wurde schon am 15.4. bemerkt.

wie gesagt mußte man eh für ein mal telefonieren über 30 Minuten warten und mehr als eine Verbindung am Tag war nicht drin.
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Original geschrieben von onemaster
ich hasse facebook. wo man hinsieht nur noch facebook. wo soll das in jahren noch hinführen?werde fan von blabla,....xxxx-leuten gefällt das...etc...
genauso ist es, mich persönlich stört auch eher der Name im Zusammenhang mit Facebook.
Mit einer Veröffentlichung auf der deltatecc Website wäre es nicht so schlimm, aber gegen facebook habe ich doch schon eine ziemliche Aversion.
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So, ich finde das geht auch zu weit, fehlt nur noch die Adresse.
Reicht ein unlike, oder muß man dann weiterhin befürchten, dass man ein Handy "gewinnt"?
Zusätzlich solltet ihr noch die Bedingungen anpassen, ich habe noch zu den alten Bedingungen mitgemacht und dort steht nichts von einer facebook Veröffentlichung.
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Teilnahmeschluss: 27.04.2011 -
So, hab gerade meine kostenlose Anwaltshotline angerufen und den Fall so dargestellt, als sei ich der gebraucht Handy Käufer.
Der Anwalt meinte wir könnten klagen mit Erfolgsaussicht, es wäre Unterschlagung außerdem wäre eine Anzeige bei der Polizei möglich zwecks Strafverfolgung.
Wer macht den Gegentest mit seiner Anwaltshotline?
Obwohl vor Gericht kann die Sache dann doch wieder ganz anders entschieden werden.