Beiträge von mario.meininger

    Du hast nie versucht sie zu verkaufen. Obwohl sie dir gar nicht gehört, sondern dir nur zugeteilt wurde. Dann ist alles im Butter, nicht so für den Threadersteller. Du wärst in einem Verfahren geschützt, und derjendige der Scheingeschäfte betreiben wollte verliert seine Nummer. Es gab genügend Gerichtsurteile in dieser Richtung in letzter Zeit, die immer wieder den Handel mit Rufnummern als Grundlage hatten.

    Und was macht man, wenn man mit der Karte gerade im Ausland ist? Übrigens wurde die Mailbox trotz der Aussage in der FAQ aktiviert:


    Zitat

    Wenn Sie das Handy angeschaltet haben, ist Ihre Mailbox im Ausland automatisch aus. Es können also keine Nachrichten hinterlassen werden. Ist Ihr Handy ausgeschaltet, so können Nachrichten auf Ihrer Mailbox hinterlassen werden. Es entstehen dabei für Sie keine Roaminggebühren. Nur, wenn Sie die hinterlassenen Nachrichten abhören, wird der jeweilige Auslandstarif abgerechnet.


    Irgendwie habe ich das Gefühl, die Antwort stammt noch aus Eplus-Zeiten

    Weil es durch dich verschuldet ist, so einfach ist das. Du wolltest einen nichtigen Vertrag über den Verkauf einer Rufnummer tätigen. Ob du gutgläubig davon ausgegangen bist, die Rufnummer verkaufen zu dürfen, oder es schon vorher wußtest, dass der Vertrag gegen § 4 V TNV verstößt und daher nach § 134 BGB nichtig ist, spielt dabei keine Rolle. Nun hast du den Salat. Und jetzt spielst du den Unschuldigen und versuchst darzulegen, dass jemand der sich als Rufnummerverkäufer betätigt hat, keine Instrumente kennt sich vor ungewünschten Nummerübertragung zu schützen. Sorry, aber das kann ich einfach nich so recht glauben.

    Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Wen Du den Thread hier richtig gelesen hättest, würdest Du festgestellt haben,
    dass hier einzig und allein die Rufnummer gereicht hat, um diese zu übernehmen.
    Es waren keine weiteren Daten des rechtmäßigen Inhabers erforderlich.


    Ich habe aufmerksam gelesen und so richtig glaube nicht an der Story. Es ist im Normalfall nicht ausreichend, nur die Rufnummer zu kennen. Offensichtlich wurde vermutlich im Zuge eines geplatzten Verkaufs auch weitere Daten übermittelt - etwa Simkartennummer, PUK oder Geburtsdatum. Die Daten lassen sich problemlos ändern, indem man eine neue SIM Karte ordert oder die Karte an eine neue Vertrauensperson umschreibt, es sei denn das geht nicht weil man sie nicht korrekt registriert hat oder man ist gar nicht der rechtmäßige Besitzter.