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Original geschrieben von maximumhandy
OT:
Dieser Thread ist eine konkrete Rechtsberatung. Dafür gibt es Rechtsanwälte. Bei so einem Streitwert ist da auch nicht teuer und muss letztlich eh vom Gegner getragen werden (bei Obsiegen, was hier ja recht klar ist).
Gerade im Vollstreckungsrecht gibt es 1000 Fallstricke - wenn man sich da durch eine Forum im Internet (dazu noch eine Telefon-Forum) beraten lässt ist das Risiko sehr sehr hoch einen Fehler zu machen und nicht mehr an sein Geld zu kommen ...
das sehe ich anders. Die Kosten gerade bei so einem geringen Wert sollte man doch ins Verhältnis setzen. Ein Anwalt macht oft auch nicht mehr als Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid. Das kann man für weniger Geld auch selbst machen, insbesondere wenn das Risiko da ist das man evtl. garnix bekommt. Denn dann muss man den Anwalt zusätzlich zahlen.
Und nur weil man ja wahrscheinlich eh gewinnt einen Anwalt nehmen und die Kosten dem Verlierer aufwälzen ist ja auch nicht gerade toll. Vielleicht hat er ja die EUR 350,- doch noch irgendwie, wenn dann aber noch EUR 300,- Anwaltsgebühren drauf kommen ist es ärgerlich.
Und nach meiner Erfahrung gibt es eben keine 1000 Fallstricke, dafür habe ich dies schon oft genug selbst gemacht ohne grosse Probleme. Wie gesagt, kann man bei Fragen auch zum Rechtspfleger bei einem Gericht gehen und nachfragen. Ich persönlich befürworte es nicht den Anwälten solche 'einfachen' Fälle in den Rachen zu werfen.
Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid widerspricht muss man eh normalerweise zum Anwalt, dann kann der sich weiter damit beschäftigen.
Grüße
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Original geschrieben von yogibear
Dass Du einen Vollstreckungsbescheid hast, bedeutet ja noch nicht zwangsläufig, dass Du auch vollstrecken musst (oder irre ich mich da?).
ja das ist richtig.
Wobei ich mir nicht sicher bin ob dies nicht in irgendeinem Schuldnerregister vermerkt wird. Soweit ich weiss ist ein "nichtwidersprochener Mahn/Vollstreckungsbescheid" im System gespeichert und kann von Auskunfteien/Schufa? abgefragt werden. Es sieht natürlich nicht toll aus wenn soetwas drin steht. Daher hört man eigentlich oft die Empfehlung dem Bescheid zu widersprechen und dann eine Lösung zu finden. Würde mich freuen wenn evtl. jemand etwas hierzu sagen kann der sich mehr damit auskennt.
Grüße
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Original geschrieben von isvo
Auch Cortal Consors bietet jetzt ein Girokonto an:
https://direktbank.cortalconsors.de/girokonto/
Offensichtlich keine Auslandsgebühren bei Benutzung der VISA. Weder bei Bargeldabhebungen, noch bei sonstigen Transaktionen. Das vereint die Vorteile der DKB Visa und der Gebührenfrei Mastercard Gold.
Und eine absolute Neuheit: Die zweite Karte ist keine Maestro, sondern eine V-Pay! Das scheint mir die erste V-Pay auf dem deutschen Markt zu sein. Offensichtlich hat Visa genug von der Mastercard/Maestro-Übermacht im deutschen Debitcard-Bereich.
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ich kapiere jetzt aber nicht ganz:
Ist das bezahlen im Ausland nun wirklich kostenfrei, d.h. keine Gebühr wenn ich in USA o.ä. zahle?
Umrechnung ist klar, aber mittlerweile gibt es ja Banken die bis zu 2% für den Auslandseinsatz verlangen... :flop:
Danke an diejenigen die mir auf die Sprünge helfen 
Grüße
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Original geschrieben von Erik Meijer
ich finde die Antwort sehr uneindeutig. Da steht ja, dass bereits jetzt die Zinsen zu versteuern sind. Und das ist nicht in jedem Falle richtig.
nunja, ein wenig in google suchen und man findet genauere Infos.
Direkt hier von einem Anbieter: LBS zur Abgeltungsteuer
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Der Freistellungsauftrag ist ab 2009 in jedem Fall erforderlich, auch wenn Sie bisher - z.B. durch den Bezug von Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage - von der Zinsabschlagsteuer befreit waren. Hintergrund ist, dass diese Befreiungstatbestände bzw. die Bagatell-Regelungen für Zinsen (Zins inkl. Bonus nicht höher als 1 %) entfallen.
Grüße
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Original geschrieben von noksie
Hast du ne (zuverlässige) Quelle, in der das steht?
Bisher waren ja WoP/<1%/<10€ Zinsen frei.
Ist dem jetzt nicht mehr so ab 2009?
aus dem Stehgreif nicht. Steht aber eigentlich in jedem Bericht über die Abgeltungsteuer (Finanztest, Börse Online, Euro usw...) Einfach mal suchen. Fakt ist das es so ist.
Grüße
PS: Über google ist schnell was zu finden bsp: http://www.test.de/themen/steu…/1663930/1663930/1663955/
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Original geschrieben von Kaan
Ich bekomme ... festhalten... 0,5 % Zinsen 
Dafür aber einen günstigen Darl. Zins wenn er in die Zuteilung kommt.
Das war mir afaik wichtiger als son popliger Zins.
Muss bei 0,5% nichtmal nen FSA stellen 
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übrigens musst Du ab 2009 sehr wohl einen FSA stellen. Ansonsten wird der Zins pauschal der Abgeltungsteuer unterworfen. Die Grenze die es aktuell gibt ist dann nicht mehr vorhanden.
Grüße
PS: Manchmal muss aber auch rechnen ob der günstige BSK Zins wirklich so gut ist. Du könntest ja das Geld auch für 5% auf ein Tagesgeldkonto anlegen. Dadurch kann das Darlehen später auch ruhig mehr kosten ohne das es Dich effektiv mehr kostet. Da muss man wirklich mit dem spitzen Bleistift rechnen. Insbesondere da bei den Minizinsen oftmals sehr hohe monatliche Tilgungsraten (bis zu 1,6% der Bausparsumme je nach Anbieter) gefordert werden.
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habe das Gerät gestern bekommen.
Nur mal meine ersten kurzen Eindrücke (im Vergleich zum 6300):
- Gesprächspartner hört sich dumpfer an, nicht so klar und hell
- Mikro scheint 'windempfindlicher' zu sein, selbst bei wenig Wind werden diese durch das Mikro aufgenommen
+ Empfang scheint besser zu sein (natürlich bei GSM)
+ Haptik ist gut und kommt wertig rüber
- Annahme-/Aufnahmetaste ist etwas gewöhnungsbedürftig ist aber dem billigen Preis geschuldet. Separate Tasten wären mir lieber
Kurzfazit: Die Empfindlichkeit bei Wind stört mich bisher sehr, das muss ich noch etwas mehr beobachten. Auch das die Sprache nicht so klar ist, ist für mich ein Problem. Ich gebe mir noch diese Woche ansonsten kehre ich wieder zum 6300 zurück...
Grüße
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Original geschrieben von peteradolf86
Eine Sache habe ich noch nicht ganz verstanden, und zwar subventionieren die regionalen Gasversorger das ganze nur bei einem Erdgasantrieb oder auch bei Autogas?
nur bei Erdgas. Und ein nachträglicher Umbau auf Erdgas ist IMHO nicht möglich und auch nicht so sinnvoll immerhin ist das Tankstellennetz noch dürftiger und die Reichweite noch geringer.
Grüße
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Original geschrieben von peteradolf86
Und Gas hat zumindest steuerliche Vorteile noch die nächsten Jahre, das darf man auch nicht vergessen.
das heisst aber nicht das es sich ewig lohnt. Auch Diesel hat einen steuerlichen Vorteil der aber durch den höheren Preis für Diesel gegenüber Benzin mittlerweile verpufft ist. Wenn Autogas zu sehr nachgefragt wird steigt auch hier der Preis für das Grundprodukt da hilft Dir Deine Steuerersparnis auch nur solange wie der Preis in Summe immer noch geringer ist.
Grüße
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Original geschrieben von BigBlue007
Und dass man sich als Arbeitnehmer umschauen darf, was es sonst noch so am Markt gibt, ist ja nun wirklich eine absolute Selbstverständlichkeit. Nicht nur, aber natürlich erst recht in Zeiten, in denen die Arbeitgeber umgekehrt schließlich auch nicht zimperlich sind. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mehr gebrauchen kann, fragt er ihn ja vorher auch nicht um Erlaubnis, ob er z.B. ins Ausland abwandern darf... 
das stimmt schon. Nur wenn man einen Job hat bei dem viel Projektarbeit anfällt bzw. man erst eine längere Vertrauensbeziehung zu Kunden/Mandanten aufbauen muss hat man einfach als Arbeitnehmer ein Problem. Der Arbeitgeber wird solche Projekte bzw. Kunden/Mandanten die eine längere Bearbeitungszeit brauchen nur noch im Ausnahmefall durch den "bekannt Abwanderungswilligen" Arbeitnehmer betreuen lassen, da er ja jetzt weiss das dieser sich umschaut und evtl. mitten in der Realisation o.ä. den Job beendet. Um dieses Risiko auszuschliessen wird er ihn ingesamt weniger einbeziehen.
Das man sich umschaut ist sicher legitim, doch muss ich das meinen Arbeitgeber nicht auf die Nase binden denn das ist für das aktuelle Jobverhältnis kontraproduktiv.
Grüße