Obwohl der 39-jährige NL-Türke Erol P. mit Haftbefehl gesucht wurde, hatte er am 9. März das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt nach einem Sorgerechtsprozess unbehelligt verlassen können. Anschließend lauerte er seiner 38-jährigen Ehefrau auf, die er ebenso erschoss wie seine 18-jährige Tochter. Die Rechtsanwältin der ermordeten Ehefrau hatte den Familienrichter auf den Haftbefehl(wegen Vergewaltigung einer anderen Frau) gegen den als gewalttätig geltenden Erol P. vor Beginn des Sorgerechts-Prozesses aufmerksam gemacht. Daraufhin hatte der Familienrichter die Staatsanwaltschaft alarmiert. Dort hatte er nach Darstellung der Justizministerin lediglich “eine Servicekraft” angetroffen, die es jedoch unterließ, die Verhaftung von Erol. P einzuleiten.
versagen der deutschen justiz im grossen und kleinen !!! erol p. sollte botzem umlegen. der wird warscheinlich auch von richter riehe zum anti agressions training geschickt.