Beiträge von fotograf

    Ich habe es per Mail gestern ABend probiert und folgende Antwort erhalten:


    entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.


    Leider sind durch technische Probleme die erforderlichen Daten zur 24 monatigen Grundgebühren- und Anschlußgebührenbefreiung nicht auf Ihrem Vertrag erschienen.


    Die 24 monatigen Grundgebühren- und Anschlußgebührenbefreiung stehen Ihnen zu und werden in Ihrem Vertrag berücksichtig und gegebenfalls gutgeschrieben.


    Mit freundlichen Grüßen


    debitel AG


    Niederlassung Elmshorn


    Talkline Platz 1


    25337 Elmshorn


    Email: onlineshopsupport@talkline.de


    Fax: 0 41 21 - 41 49 08


    Weitere Informationen finden Sie unter http://www.Talkline.de (Kundenservice)


    Diese eMail wird im Team bearbeitet. Eine Speicherung beantworteter Fragen findet nicht statt. Bitte senden Sie bei Rückfragen den vollständigen Schriftwechsel mit, danke.


    debitel AG, Niederlassung Elmshorn, Talkline-Platz 1, 25337 Elmshorn, Telefon: 0180-5-38 38*, Fax: 04121/41 - 49 50, Sitz der Gesellschaft: Stuttgart, Registergericht: AG Stuttgart HRB 19835, Ust-ID-Nr.: DE 147506742, St.-Nr.: 19 291 02993, VOrstan: Oliver Steil (VOrsitzender), Lars Dittrich, Jochim Preisig, Vors. des Aufsichtsrates: Prof. Dr. Helmut Thoma, Commerzbank Elmshorn, Kto.-Nr.: 5977400, BLZ: 221 400 28 , BIC: COBADEFFXXX, IBAN: DE87 2214 0028 0005 9774 00,


    E-Mail: info@talkline.de, http://www.talkline.de, http://www.debitel.de *0,14 Euro je Minute aus dem Festnetz der T-Com Preise aus den Mobilfunknetzen können abweic

    Bei debitel steht eben etwas anderes:


    Eine Mitnahme der Mobiltelefonnummer ist ab 1. November 2002 möglich und wird Ihnen von debitel als Serviceleistung angeboten. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen:


    1. Voraussetzung für die Mitnahme der Mobiltelefonnummer ist die ordnungsgemäße Kündigung Ihres Vertrages beim bisherigen Mobilfunkanbieter (Achtung: Kündigungsfrist und -prozedere des bisherigen Anbieters beachten – normalerweise 3 Monate).
    2. In aller Regel erhalten Sie binnen 10 Tagen nach der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung von Ihrem bisherigen Mobilfunkanbieter.
    3. Danach gehen Sie zu einem debitel Vertriebspartner (z.B. debitel center, EP, SNS, MediaMarkt... ) und geben dort die Rufnummern-Portierung in Auftrag – am besten nehmen Sie Ihre Kündigungsbestätigung und Ihre alte Rechnung mit, damit alle relevanten Daten für eine erfolgreiche Portierung vorliegen.
    4. Eine Rufnummern-Portierung ist nur auf einen neuen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten möglich.
    5. Wenige Tage vor dem Portierungstermin erhalten Sie eine neue debitel-card (SIM-Karte). Die neue Karte wird in der Regel am Tag nach Ende des alten Vertrages innerhalb weniger Stunden freigeschaltet (frühestens ab 01. November 2002).
    6. Alle weiteren Details erfahren Sie bei Ihrem debitel Händler.



    WICHTIG: Solange keine ordnungsgemäße Kündigung des alten Mobilfunkvertrages durchgeführt worden ist, kann die Mobiltelefonnummer nicht mitgenommen und der dazu gehörige debitel Auftrag Rufnummern-Portabilität nicht entgegen genommen werden! Der Auftrag zur Rufnummern-Portierung kann frühestens 4 Monate vor Ende des jetzigen Vertrages gestellt werden. Ihre bisherige Mobiltelefonnummer kann bis maximal 1 Monat nach Abschaltung des bisherigen Vertrags wegportiert werden (generell erst ab dem 01. November 2002 möglich).

    Mal eine Frage, die Credit Europe Bank ist ja nun beim Tagesgeld mit 5,75% ziemlich weit oben. Würdet ihr euer Geld dort anlegen in der jetzigen Finanzmarktkrise? Ist dieses Unternehmen davon betroffen? HAtte heute im Focus ein Bild con der ICICI Bank in Indien mit der Bildunterschrift: "Panik in Hyerabad stürmten Kunden am vergangenen Montag eine Filiale der ICICI-Bank nach Gerüchten über eine Schieflage."


    Wie ich eben auf der Credit Europe Seite sehe, haben die Ihre EInlagensicherung verändert:


    "
    Allgemeine Information


    Die deutsche Niederlassung der Credit Europe Bank N.V. ist Mitglied des niederländischen Einlagensicherungssystems. Durch das niederländische Einlagensicherungssystem wird jedem Anleger ein Einlagenschutz bis zu einem Betrag von € 100.000 gewährt (Stand 7.10.2008)."


    Damit sind nun also 100.000 statt 20.000€ abgesichrt? zu 100%?