Beiträge von murosama

    Theoretisch ist es teilweise möglich, altes militärisches Gerät zu erwerben. Zumindest für die Bundeswehr kann ich aus meiner Zeit als Soldat noch sagen, dass lediglich KFZ, welche in ähnlicher oder gleicher Ausführung auch regulär für Zivilisten erhältlich waren, verkauft wurden. Panzer, Radpanzer, Flugzeuge und dergleichen wurden definitiv nicht an Zivilisten veräußert (und im Regelfall auch nicht an Armeen anderer Nationen).


    Wer ernsthaft Interesse an dem Erwerb ausgemusterter Kampfflugzeuge hat, für den finden sich auch im Netz Möglichkeiten...


    Bspw.:


    http://airplanesusa.com/aircra…rcraftId=303&ImageId=6189 (1973er MiG -21UM)


    Wie es allerdings mit den Einfuhrbestimmungen in Deutschland aussieht, kann ich nicht sagen...


    Abgesehen davon dürfte das Vorhaben oft, wie von ruag schon angemerkt, am finanziellen Aspekt scheitern ;)

    Re: Welchen Vertrag/Provider für neues Handy?


    Zitat

    Original geschrieben von Noy
    Das Handy ohne Vertrag kaufen und mit ner Prepaid- Karte mit Internet-Flat nutzen wird nicht möglich sein, oder??


    Natürlich ist das möglich ;)


    Je nach anvisiertem Handy kann es allerdings sein, dass man mit einem Vertrag günstiger fährt, als mit einer Prepaid-Karte und einem frei erworbenen Handy...


    Bsp.: iPhone 3GS 16GB;


    - ohne Vertrag ab ca. 800€ zu haben


    - mit T-Mobile Complete 60 für 129,95€ erhältlich + 29,95€ monatlich --> insgesamt 129,95€+24*29,95€+AG 25€= 873,75€ für iPhone 3GS 16 GB und den Vertrag
    - ggf. Relax SMS zubuchen (40 SMS pro Monat für je 5 € )


    - T-Mobile Complete 120: iPhone 89,95€, monatlich 49,95 --> insgesamt 1287,80€


    - o2 Variante: iPhone 3GS für ca. 800€, o2 Inklusivpaket 100 (mit 100 SMS) monatlich 10€ + 10€ Internetpaket M --> insgesamt 800€ + 24*20€ + AG 25€ = 1305€


    -Prepaid wäre preislich ähnlich wie o2

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Jetzt sollen also große teure Autos die Berechtigung haben dürfen zu schnell zu fahren und kleine nicht ?


    Das ist damit sicher nicht gemeint. Wie allerdings weiter oben schon angemerkt, sind manche hochwertigen Autos auf sehr hohe Geschwindigkeiten ausgelegt (Bremsanlage, Fahrwerk, Reifen etc.) und deshalb jenseits der 200er Marke auf dem Tacho im Extremfall (bspw. Vollbremsung, Ausweichmanöver) sicherer als kleine, hochmotorisierte und relativ günstige Wagen. Natürlich darf man die Komponente "Fahrer" nicht vergessen... wer meint, mit seinem Sportwagen trotz ungünstiger Verhältnisse 250 Km/h fahren zu müssen, der gefährdet die anderen Verkehrsteilnehmer naturgemäß stärker als ein vernünftiger Kleinwagenbesitzer.


    Sorry für OT, BTT

    Re: T-Mobile MMS 20


    Zitat

    Original geschrieben von mausi25_ef
    Kann die MMS ordnungsgemäß auf anderen Handys zugestellt werden wenn die MMS vom iPhone abgesand wird?


    Klappt problemlos ;)

    Die Sache ließ mir keine Ruhe... daher hab ich noch mal etwas gegraben.


    Ergebnis: Geschwindigkeitsschätzungen sind in der Tat grundsätzlich als Beweis zugelassen, allerdings nur unter Vorbehalt und ggf. nur unter Zuhilfenahme sehr detaillierter Schilderungen seitens des/der betreffenden Polizisten.


    Ein Urteil des OLG Karlsruhe (19.06.2008, Aktenzeichen 1 Ss 25/08) besagt:


    Zitat Anfang


    "Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. 2007, StVO, § 3 Rn. 63; Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. 2008, StVO § 3 Rn. 88 j.m.w.N.). Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37). Um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Grundlagen der Schätzung zu ermöglichen, muss das Urteil in formaler Hinsicht darüber hinaus erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der grundsätzlichen Unzuverlässigkeit dieser Methode bewusst ist und aufgrund welcher Umstände er gleichwohl bestehende Bedenken für ausgeräumt hält (OLG Hamm VRS 58, 380 f.; BayObLG VRS 65, 461 ff.). Weiter ist eine nähere Beschreibung der Bezugstatsachen erforderlich, insbesondere der konkreten Örtlichkeit, an welcher der Verkehrsverstoß begangen wurde, sowie des Blickwinkels, aus welchem der Zeuge diesen wahrgenommen hat. Auch bedarf es der Darlegung der gefahrenen Wegstrecke und der etwaigen Zeitdauer des Verstoßes, um ggf. mittels einer Weg-Zeit-Berechnung die Bekundungen des Zeugen auf ihre Schlüssigkeit nachzuprüfen. Auch eine Schilderung der Lichtverhältnisse kann im Einzelfall geboten sein. Solche detaillierten Feststellungen sind insbesondere dann veranlasst, wenn gegen den Betroffene neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot verhängt werden soll."


    Zitat Ende


    (Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2238.php)


    Trotzdem: So kann man sich täuschen...


    @ Bino-Man: Ich wüsste nicht, weshalb man statt eines stationären "Blitzers" einen Polizisten damit beschäftigen sollte, die Aufgabe eben jenen Blitzers zu übernehmen... daher werden Fahrzeuge mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung höchstwahrscheinlich von einem unauffällig platzierten Zivilfahrzeug zu einem freundlichen Plausch angehalten ;)

    In Österreich ist die Polizei berechtigt, anhand einer Einschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit tätig zu werden (Bußgeld etc.), man hat u.U. kaum die Möglichkeit, sich gegen eine Anschuldigung zu wehren.


    In Deutschland ist dies nich der Fall. Natürlich ist die deutsche Polizei berechtigt, die Geschwindigkeit zu schätzen, allerdings ergibt sich aus solch einer Schätzung kein Umstand, den man nicht anfechten kann.


    Sollte ein Polizist am Straßenrand die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Autos als zu schnell einschätzen und aufgrund dessen (auch zusammen mit einem Kollegen) den Fahrzeughalter ermitteln und Anzeige erstatten, so wird die Aussage der Polizisten wohl kaum als Beweis genügen (es sei denn, weitere Umstände sprechen für die Darstellung der Beamten).

    Die Menge an zusätzlichem Protein, die der Körper durch sportliche Belastung benötigt, halten sich doch sehr in Grenzen; dass man dafür Mittelchen wie Proteinpulver/-riegel oder dergleichen benötigt, wage ich zu bezweifeln.


    Siehe bspw. hier:


    http://www.menshealth.de/food/…ortler-brauchen.80796.htm


    http://www.welt.de/wissenschaf…dem_Sport_verzichten.html


    http://www.dge.de/modules.php?name=News&file=article&sid=283


    Die Quintessenz: Durch eine ausgewogene Ernährung kann man seinen Proteinbedarf auch ohne Zusatzmittel decken.


    Auch nicht unwichtig: Unter letztem Link wird eine mögliche Schädigung der Nieren durch überhöhte Proteinzufuhr erwähnt.

    Zitat

    Original geschrieben von ramius
    Mit einer Push-Application, und sei es nur die Focus app, sollte das Problem doch eigentlich zu lösen sein, oder?


    Genau, ich denke, wem Email-Push nicht zur Verfügung steht, der sollte auch über Push-fähige Programme die Blockrundung verhindern können.