Wie ich weiter oben bereits aufgeführt habe, gehe ich in diesem speziellen Fall davon aus, dass der Käufer Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages hat.
Mir geht es aber darum, festzustellen, dass man nicht generell Anspruch auf Erfüllung hat (was ja für den ein oder anderen Leser auch interessant sein könnte).
Inwiefern man vor Gericht mit einer etwaiigen Klage Erfolg hätte (das sollte man auch nicht vergessen) hängt auch davon ab, wie der Richter entscheidet.
Ich hatte, wie auch oben angesprochen, einen Juristen (Oberjustizrat; langjähriger Richter) nach seiner Meinung gefragt, und er bestätigte meine Sicht der Dinge. Ich denke nicht, dass ein Gegenstand generell dadurch, dass er schwer zu beschaffen ist und für den Käufer einen besonderen Wert hat, auch tatsächlich einen höheren materiellen Wert erhält(natürlich gibt es Ausnahmen); in einem Verfahren dürfte aber eben der materielle Wert interessant sein in Gegenüberstellung zu dem durch den Schuldner zu leistenden Aufwand bei der Beschaffung.
Im Einzelfall sollte wohl jeder, der in so eine Situation kommt, für sich selbst abwägen, ob es sich lohnt, auf seinen Ansprüchen zu beharren; und im Zweifelsfall juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist sicher auch kein Fehler.
[§ 275 III ist aufgeführt, weil er einen ähnlichen Sachverhalt beschreibt, der für Manche auch von Interesse sein könnte.]
Da die letzte gestellte Frage wieder weiter nach hinten gerückt ist, wiederhole ich sie hier nochmals:
Zitat
Original geschrieben von mrhandy
Wenn ich im Laden mit der Kreditkarte zahle, von wem bekommt der Händler eigentlich das Geld? Bei Amex/Diners ist es ja klar, aber wie sieht es bei VISA/MC aus? Bekommt der Händler da das Geld direkt von der kartenausgebenen Bank oder von VISA/MC?
Wird jeder Betrag einzeln gebucht oder bekommen die Händler einmal im Monat eine "große Übeweisung"?