Beiträge von murosama

    Allerdings sollte man den Vertrag nicht in der Annahme abschließen, dass es immer funktionieren wird. Ich habe schon von Kunden gehört, die eine Complete-Sim nicht mehr in einem Surfstick nutzen konnten. Schau dir mal die Beiträge in diesem Forum und in "Mobiles Internet" durch, da sollte was dazu zu finden sein.


    (p.s.: Jau, jetzt is' alles klar ;) )

    Wie ich weiter oben bereits aufgeführt habe, gehe ich in diesem speziellen Fall davon aus, dass der Käufer Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages hat.


    Mir geht es aber darum, festzustellen, dass man nicht generell Anspruch auf Erfüllung hat (was ja für den ein oder anderen Leser auch interessant sein könnte).


    Inwiefern man vor Gericht mit einer etwaiigen Klage Erfolg hätte (das sollte man auch nicht vergessen) hängt auch davon ab, wie der Richter entscheidet.


    Ich hatte, wie auch oben angesprochen, einen Juristen (Oberjustizrat; langjähriger Richter) nach seiner Meinung gefragt, und er bestätigte meine Sicht der Dinge. Ich denke nicht, dass ein Gegenstand generell dadurch, dass er schwer zu beschaffen ist und für den Käufer einen besonderen Wert hat, auch tatsächlich einen höheren materiellen Wert erhält(natürlich gibt es Ausnahmen); in einem Verfahren dürfte aber eben der materielle Wert interessant sein in Gegenüberstellung zu dem durch den Schuldner zu leistenden Aufwand bei der Beschaffung.


    Im Einzelfall sollte wohl jeder, der in so eine Situation kommt, für sich selbst abwägen, ob es sich lohnt, auf seinen Ansprüchen zu beharren; und im Zweifelsfall juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist sicher auch kein Fehler.


    [§ 275 III ist aufgeführt, weil er einen ähnlichen Sachverhalt beschreibt, der für Manche auch von Interesse sein könnte.]


    Da die letzte gestellte Frage wieder weiter nach hinten gerückt ist, wiederhole ich sie hier nochmals:


    Zitat

    Original geschrieben von mrhandy
    Wenn ich im Laden mit der Kreditkarte zahle, von wem bekommt der Händler eigentlich das Geld? Bei Amex/Diners ist es ja klar, aber wie sieht es bei VISA/MC aus? Bekommt der Händler da das Geld direkt von der kartenausgebenen Bank oder von VISA/MC?
    Wird jeder Betrag einzeln gebucht oder bekommen die Händler einmal im Monat eine "große Übeweisung"?

    Zitat

    Original geschrieben von Raptorpower
    Hallo
    Gibt es eigendlich ein Programm mit dem man Bilder per Bluetooth verschicken kann?


    Soweit ich weiß, funktioniert momentan nur das Telefonieren per Headset über Bluetooth. Alle anderen Funktionen (wie bspw. Datentransfer) sind von Apple nicht in die Firmware implementiert.


    Allerdings wird sich das aller Vorraussicht nach mit der Firmware 3.0 ändern; dann kann man möglicherweise auch Bilder per Bluetooth übertragen.

    Ich habe jetzt noch die Absätze 2 & 3 des § 275 BGB herausgesucht:


    (2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht . Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.


    (3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.



    Damit das hier nicht zu weit OT geht und keiner die letzte Frage überliest, wiederhole ich diese hier noch einmal:


    Zitat

    Original geschrieben von mrhandy
    Wenn ich im Laden mit der Kreditkarte zahle, von wem bekommt der Händler eigentlich das Geld? Bei Amex/Diners ist es ja klar, aber wie sieht es bei VISA/MC aus? Bekommt der Händler da das Geld direkt von der kartenausgebenen Bank oder von VISA/MC?
    Wird jeder Betrag einzeln gebucht oder bekommen die Händler einmal im Monat eine "große Übeweisung"?

    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Oh murosama hat ja seinen Beitrag ergänzt.
    Also die Beschaffungskosten werden sicherlich nicht den Kaufpreis übersteigen. Es handelt sich um neue Ersatzteile für ein Auto, die noch produziert werden und noch verkauft werden (im Laden würde ich eben das dreifache dafür bezahlen). Der Händler hat sich jetzt gemeldet und meinte, dass er nur Sonderposten verkaufen würde und er diese Ersatzteile nun nicht mehr auf lager hat und es sich um einen EDV Fehler handeln würde - dies hat doch allerdings doch keine rechtliche Relevanz?!


    Ich habe jetzt noch einen Juristen nach seiner Meinung gefragt. Es verhält sich wohl so, wie von mir oben beschrieben. Im BGB gibt es wohl einen entsprechenden Passus, der sich mit der "Unverhältnismäßigkeit" befasst und den von mir geschilderten Sachverhalt regelt.


    In dem speziellen Fall hier gehe ich allerdings davon aus, dass man einen Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages hat.

    Ich nehme diese Aussagen nicht von ebay, sondern ich vermute, dass ein Richter so entscheiden könnte, da in oben genanntem Beispiel der Aufwand den Warenwert übersteigen könnte und derartige Fehler bei einem größeren Lager und entsprechend aufwändiger Verwaltung meines Erachtens nicht ausgeschlossen werden können. Entsteht dem Verkäufer dadurch ein erheblich größerer Schaden als dem Käufer und bewegt sich der Schaden, der aus dem Rücktritt des Verkäufers für den Käufer entsteht, in einem sehr niedrigen Bereich, so halte ich dieses Ergebnis sogar für wahrscheinlich. Wäre interessant, die Meinung eines Juristen dazu zu hören (kann ich eventuell später nachliefern).

    In den Tarifen Complete XS und Complete 60 ist keine Flatrate enthalten, sondern lediglich ein Inklusivvolumen von 200 MB. Jeder darüber hinausgehende Verbrauch wird laut Vertrag mit 0,49€ pro MB in Rechnung gestellt.


    Deshalb wäre interessant, wie das mit den 350 MB gemeint war ;)

    Zitat

    Original geschrieben von carmecon
    Kind spielt Paintball und begeht Amoklauf - Symptom wird zur Ursache (Korrelation = Kausalität)


    Eben, genau dieser Aspekt wird nie genauer betrachtet. Es gibt meines Wissens keine Untersuchungen dazu, ob jemand aggressiv wird, weil er eine bestimmte Tätigkeit ausübt (bspw. "Killerspiele"/"Paintball" spielen) , oder ob jemand eine bestimmte Tätigkeit ausübt, weil er aggressiv ist. [Bitte beachten: Ich will damit nicht sagen, dass jeder, der eine solche Tätigkeit ausübt, als aggressiv anzusehen ist. Es geht mir nur um die Problemfälle, die mit derartigen Tätigkeiten in Verbindung gebracht werden können!]


    (Mit "aggressiv" meine ich hier, dass man Aggressionen anstaut und dieses sich dann in physischer Gewalt gegenüber Anderen äußert oder dass man die Tendenz bzw. das Verlangen, selbiges zu tun, aufbaut.)

    Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    @all,
    Ist Bogen schiessen eigentlich verboten, wie es mit Paintball geschehen soll? Darf ein Sportbogenschütze seine Sportausrüstung eigentlich daheim aufbewahren?


    Nur, um zum eigentlichen Thema zurückzukommen: Nicht die Waffen sollen verboten werden, sondern der "Gotcha -Sport"...


    Nebenbei: Natürlich darf ein Bogenschütze seine Ausrüstung zuhause aufbewahren...