Beiträge von murosama

    Wer Ausdrücke in der Art wie oben angegeben benutzt und noch dazu mit Gewalt droht, sollte ruhig mal den "Arm des Gesetzes" zu spüren bekommen... nur meine Meinung


    Wenn du Screenshots als Beweismittel nutzen willst, ist vor allem auch Datum und Uhrzeit des Zugriffs von Bedeutung.


    Ich denke im übrigen, die Polizei muß in diesem Fall ermitteln, denn die direkte Androhung von (in diesem Fall ja offenbar sogar extremer) Gewalt ist kein Kavaliersdelikt.

    Hallo,


    Ich überlege schon längere Zeit, einen "News"-(oder "Neuigkeiten", "Pressemeldungen" etc.) Thread zu starten. Insbesondere wären für mich die Foren "iPhone" und "Provider & Netzbetreiber" interessant, ich denke mal, zumindest letzteres dürfte auch für etliche andere Nutzer von Interesse sein.


    Die Idee, die mir vorschwebt, sieht folgendermaßen aus:


    Ein Thread, in dem Mitglieder nur Neuigkeiten (inklusive Link zur Quelle) posten; ohne Kommentar, also nur die eigentliche Meldung der entsprechenden Seite.


    Der Vorteil davon wäre, dass man einen übersichtlichen Thread mit einer Zusammenfassung der neuesten Pressemeldungen hätte. Bei Bedarf könnte man ja einen einzelnen separaten Diskussionsthread eröffnen, in dem man die jeweiligen Meldungen kommentieren kann ( also einen Thread für die Diskussion über alle Meldungen; könnte natürlich ausarten...).


    Die Frage ist jetzt: Könnte man einen solchen Thread testweise eröffnen, oder gab es das schon mal in der Vergangenheit und es wurde jetzt bewusst ausgeklammert?

    Zitat

    Original geschrieben von DUSA
    In der Entwicklungspsychologie gibt es den Begriff der Objektpermanenz. Wer einen Säugling zu Hause hat kann es testen: nimmt man die Rassel und hält sie dem Säugling vor's Gesicht, existiert für ihn die Rassel. Geht sie aus dem Blickfeld raus, indem man sie hinter dem Rücken versteckt, weiß der Säugling nicht, dass die Rassel noch da ist.


    Super Vergleich ! :top:


    ( ...und das meine ich ernst ;) )

    Zitat

    Original geschrieben von lexo321
    Da Waffen allgemein gar keinen Sinn für mich haben, weil sie in meinen Augen nur dazu dienen anderen Schaden zuzufügen soll es mir nur recht sein wenn das Waffengesetz verschärft wird.


    Aber ob Paintball auch dazu gehört wage ich zu bezweifeln aber Politiker halt.


    Paintball- oder "Gotcha"-"Markierer" zählen zweifelsohne zu den Waffen und unterliegen den Bestimmungen des Waffenrechts (wie auch weiter oben schon völlig richtig festgestellt).


    Dass von ihnen eine Gefahr ausgeht, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Vor Jahren hatte ich selbst öfters mit einigen Freunden ein paar Runden in einem Gotcha Park ausgefochten. Einmal bekam ich einen Schuss aus nächster Nähe auf den Kehlkopf (an der Maske vorbei), was zu minutenlangen Atembeschwerden führte.


    Allerdings geht es bei dem Verbot wohl nicht um die Waffen an sich, sondern eben um das "Spielprinzip".


    Theoretisch wäre der Erwerb der Waffen damit nicht illegal, aber es gäbe keine ausgewiesenen Plätze mehr, um gegeneinander anzutreten. Wahrscheinlich würde das, wie weiter oben bemerkt, dazu führen, dass man eben auf den örtlichen Wald ausweicht, womit das Gesetz ad-absurdum geführt würde.


    Aber, nur weil das schon öfter hier aufgetaucht ist: Es handelt sich definitiv um Waffen. Weiter oben wurde ein Baseballschläger als Gegenbeispiel genannt mit dem Argument, dieser sei ja auch gefährlich. Genau deshalb zählt ein Baseballschläger auch zu den Waffen und das Führen ist nur vom/zum Spielfeld/Training erlaubt.


    [Ich weiss nicht, zur Zeit neige ich irgendwie zum OT-Posten... gelobe Besserung ;) ]

    Zitat

    Original geschrieben von 31509
    kostet das nicht extra für jedes MB > 300MB? Warum sollte gedrosselt werden wenn man bezahlen muss?


    Nein, nur beim Complete 60 und beim Complete XS wird der Verbrauch nach dem Inklusivvolumen (200MB) mit 0,49€ pro MB in Rechnung gestellt; bei den anderen Complete-Verträgen wird "nur" gedrosselt, ohne dass Kosten entstehen.

    Re: iPhone-Neuling sucht guten RSS-Reader und VoIP-Client


    Zitat

    Original geschrieben von Affenfreund
    Außerdem suche ich noch einen VoIP-Client der zusammen mit Sipgate funktioniert und zwar auch über HSDPA. Fring verweigert bei mir den Anruf wenn ich nicht mit einem WLAN verbunden bin, und Nimbuzz behauptet Dial-Up VoIP wäre zur Zeit nur für Anrufe zu Nimbuzz-Freunden verfügbar. Was immer das heißen mag.


    (Vorhin direkt übersehen. )


    Apple untersagt (wohl in Absprache mit den Exklusiv-Vertriebspartnern AT&T und T-Mobile) zur Zeit den Entwicklern, Software mit der Möglichkeit, VOIP Telefonate über das Mobilfunknetzwerk jeglicher Provider zu führen, über den AppStore zu vertreiben.


    Zitat Wall Street Journal (30.03.2009):


    "Mr. Durchslag said Apple's terms of service for software distributed through its iPhone App Store forbid Skype from accessing the AT&T 3G data network."


    [http://online.wsj.com/article/SB123836849558067525.html]


    Zumindest auf offiziellem Weg wirst du da also nichts finden. Zum Thema Jailbreak kann ich nichts sagen.

    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Danke für die schnelle Antwort. Der Wertunterschied im Gegensatz zum Ladenpreis ist enorm. Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich auf die Kaufvertragserfüllung bestehe, mal schauen was er dazu sagt.


    Es würde sich für dich lohnen, auch noch über Google zu suchen, denn es gab vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall: Auktionsgegenstand war ein (wenn ich mich recht erinnere) neuer Passat, der Verkäufer war mit dem erzielten Preis nicht zufrieden und wollte das Geschäft für nichtig erklären lassen. Wenn mich nicht alles täuscht, erging aus dem Urteil, dass ein Verkäufer nicht nachträglich den erzielten Endpreis für zu niedrig erklären kann und der Käufer einen Anspruch auf den Wagen hatte.


    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Hm... es ist doch so, dass von Verkäufern angebotene Artikel auch vorrätig sein müssen...


    Grundsätzlich: Ja.


    Aber: Wird es als unzumutbar betrachtet, den Gegenstand zu besorgen, da der Aufwand (damit meine ich den Arbeitsaufwand, nicht den Preis der Ware) für die Neubeschaffung den eigentlichen Warenwert übersteigt , so könnte ggf. ein Zurücktreten vom Kaufvertrag seitens des Verkäufers akzeptiert werden.


    Bsp.: Man ersteigert den Schaltknauf eines Ford Fiesta, Baujahr 1988. Der Verkäufer bemerkt jedoch nach Abschluss des Kaufvertrages, dass er den Schaltknauf nicht mehr auf Lager hat; lieferbar ist er weder über den Großhändler noch über Ford selbst. In diesem Fall könnte es für den Verkäufer zu aufwendig sein, den (im Wert sehr geringen) Schaltknauf zu beschaffen.


    [Bitte korrigieren, wenn falsche Ansicht]

    Re: Re: Re: Re: Re: Kreditkarte:130 Euro abgehoben aber nur 50 Euro belastet auf der Rechnung


    Zitat

    Original geschrieben von real_proximus
    Protokoliert ein Geldautomat wie viel Geld er pro Kunde ausgibt und wieviel Geld er pro Kunde auf dem Konto belastet? Falls nicht kann man doch gar nicht feststellen, wer die 80€ die am Ende des Tages fehlen erhalten hat, oder? Rein interessehalber.


    Alleine aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und um Mißbrauch vorzubeugen dürfte jeder Geldautomat protokollieren, wann wieviel Geld an wen ausbezahlt wurde, welchem Konto der Betrag belastet wurde und ob der Vorgang insgesamt fehlerfrei ablief. Die Daten werden sicherlich nicht täglich kontrolliert, aber früher oder später wird ein Buchungsfehler (denke ich) auf jeden Fall bemerkt. Wahrscheinlich spätestens dann, wenn der Automat neu befüllt wird.


    Obwohl man vielleicht denken würde "Ich kann dann ja immer noch behaupten, ich hätte es nicht bemerkt.", gehe ich davon aus, dass ein Richter es sehr wohl anders bewerten könnte. Ob es als Straftat bewertet wird, hängt wahrscheinlich auch davon ab, ob die Möglichkeit, seine Daten einzusehen (Kontoauszüge, Buchungsübersicht etc.) bestand und ob es als Pflicht angesehen wird, diese Daten zu überprüfen. Ich würde es jedenfalls nicht ausprobieren...