Also, ich sage jetzt mal als Händler etwas dazu...
Wenn ich ein Fahrzeug ankaufe befrage ich den Kunden ob er von Vorschäden weiß, selbst wenn es dies verneint bin ich in der Pflicht mich davon zu überzeugen. Macht der Verkäufer dabei bewusst falsche Angaben, so habe ich die schlechten Karten, da ich in meiner Werkstatt sowas selbst festzustellen habe. Da wird so voraus gesetzt.
Schäden die oberhalb der Bagatellgrenze liegen muss ich beim Verkauf natürlich angeben. Also wie in dem hier besprochenen Fall sollte ich den Schaden erkennen und muss den dann auch angeben. Bei kleineren Schäden, die die Bagatellgrenze trotzdem schnell überschreiten können, habe ich das Problem diese zu erkennen. Leider muss ich trotzdem dafür haften.
Verschweige ich einen Schaden, so hat der Käufer die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten, in solchen Fällen übrigens bis zu einer Dauer von 10 Jahren !!! Natürlich muss der Käufer beweisen, dass der Schaden nicht bei Ihm entstanden ist, z.B. mit Hilfe des Vorbesitzers.
Daher muss ich vier Punkte im Kaufvertrag ungefragt angeben (wenn die zutreffen):
- Unfallschäden
- Importe
- Mietwagen
- Taxi
Führe ich einen Punkt nicht auf, so kann der Käufer davon ausgehen, dass er nicht zutrifft.
Es gibt aber immer schwarze Schafe. Ich hab in den 90gern mal einen Ford Escort mit 167.000 km nach einem Unfall verkauft (Totalschaden). Wie der Zufall es wollte fand ich ihn später bei einem Händler wieder. Dort war er unfallfrei und hatte 67.000 km auf der Uhr. So schnell kann es gehen
:p