Die Sache mit den Harleys ist so nicht ganz richtig. Das Prüfzeichen ist vorgeschrieben, die angesprochenen Nußschalen haben es nicht. Werden auch mit dem Hinweis verkauft. Sieht man in jedem Polo, Luis oder wie auch immer. Mit der fehlenden Schutzkleidung ist es ebenso, interessiert sehr selten jemanden, bis es zum Unfall kommt. Ich hab dazu den passenden Vortrag gehört, und Glück gehabt weil erst ab mehr als "Motorroller" vorgeschrieben.
Selten wird da aber mal jemand wegen angehalten. Wäre mir eigentlich auch egal, wenn der Träger meint er ist es sich nicht wert... Ob der Sheriff da nun 10€ nimmt oder nicht.
Was die Mobilitätshilfen angeht...
In den Eisenbahnunternehmen in denen ich bisher so tätig war, sind alle Fahrzeuge mit Kennzeichen vom Transport ausgeschlossen gewesen. Die mit Verbrennungsmotor auch ohne Kennzeichen.
Das betrifft sowohl Rentnerbuggys ausm ADAC-Heft wie auch die schweren "Rollstühle" mit Kennzeichen. Insbesondere bei denen wurde das Gewicht angeführt. Bei den Rollstühlen gabs auch nie Streß, wenn man den Leuten sachlich die Gründe erklärt. Meistens sind die dann wieder losgezogen und kamen später in Begleitung mit einem leichteren Rollstuhl wieder. (u.a. deswegen gibt's ja auch die Begleiter-Freifahrt)
Abgesehen davon gab's im letzten Stand unserer Beförderungsbedingungen den Passus "mehrachsige, einspurige ..." Nachdem irgendwann diese "Fahrräder" mit Zwillingssitzplatz oder einfacher Kiste vorn immer populärer wurden.
Ich würde wegen einem Segway im Zug auch keinen Aufstand machen, solange das Teil geschoben wird und entsprechend gesichert nicht im Weg rumsteht. Fahrradkarte und gut ist.
Was das kostenfreie Mitnehmen angeht, da hast Du recht. Als Handgepäck kannst du das machen. Ich würde dann aber von Dir sehen wollen wie du das Teil in den Zug trägst, ansonsten -> Fahrradkarte ![]()
(ich hab als Zugbegleiter noch nie eine geklatscht bekommen, die Leute sind nach einem Lacher einsichtig und wir finden eine Lösung)