Beiträge von lchris
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Ein Konto auf vodafone.de anlegen, und dort dann mittels Kundenkennwort die Nummer hinzufügen. Dann in der App mit dem Benutzernamen (meist E-Mail) und Passwort des Kontos einloggen via Wlan.
Danke, das Problem ist leider, dass diese Prepaidkarten sehr alt sind und somit kein Kundenkennwort existiert oder bei der ein und anderen Karte verloren ging.
Ich habe zwar für eine einzelne Karte einen Zugriff ins Konto via Internet, aber auch in diesem Konto kann ich keine anderen/weiteren Simkarten hinzufügen.
Eine Karte wurde auch von einem Mitarbeiter im Shop auf eine fremde Person / Adresse registriert, so dass ich mich zumindest bei dieser Karte nicht bei der Hotline melden kann. Aber um dieses Problem soll es jetzt nicht gehen.
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Das folgende Problem wird auf den vodafone Forum Seiten schon viel diskutiert, ohne dass dort eine Abhilfe angeboten wird:
Es funktioniert seit ca. 3 Wochen der Login in die Mein Vodafone App über SMS nicht mehr, es kommt die bekannte Fehlermeldung "Das hat nicht funktioniert".
Eine Neuinstallation der App oder das Löschen des Cache bringen nichts.
Ein Login in die App über das Mobilfunknetz würde funktionieren, jedoch habe ich keinen Internettarif auf der CallYa-Karte gebucht:Den App-Zugriff benötige ich aber, um z.B. das 100MB App-Geschenk buchen zu können (und genau das geht auch nur in der App).
Hat jemand einen Tipp, der zur Lösung des Problems führt? Danke!
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Vor ein paar Jahren war esim.me für mich auch der Einstieg ins Thema eSIM. Langsam werden aber immer mehr Handys eSIM unterstützen, meine aber noch nicht. Und der Standard wächst auch. Mit dem Standard für eSIMs, GSMA SGP.22 V2.3.0 (30. Juni 2021), welcher derzeit von den meisten eSIM-fähigen Handys und physischen eSIMs wie esim.me unterstützt wird, gibt inzwischen ja den Standard Version V3.1 (1. Dezember 2023) . Da wird noch einiges zu erwarten sein.
Wie wir schon gesehen haben, ist durch die alte eSIM-Standardisierung die Rechteverwaltung (ARA-M) uneindeutig spezifiziert, so dass sich die Rechteverwaltung bei Profilen von AT&T sowie Vodafone sowie der im eSim-Chip in die Quere kommen. Ein Vorreiter bei den physischen eSIM ist hier wohl nicht esim.me, sondern estk.me. Dort sind in der teuren Variante sogar schon Funktionen integriert, welche erst im neuen Standard ab V2.31 beinhaltet sind, nämlich das Nachladen von Profilen über deren Cloud-Server oder über einen eigenen LPA-Server.
Du kennst dich ja recht gut aus, daher eine Frage:
Ich habe eine vorhandene eUICC Karte (Adapter), die nur via externem Kartenleser mit eSim-Profilen beschreibbar ist. Über eine App wie easyEUICC geht es nicht, da diese App einen ARA-M auf der eUICC Karte erwartet, der nicht vorhanden ist.
Kennst du ev. Software, mit der ich einen solchen ARA-M auf der eUICC-Karte hinterlegen könnte, so dass ich sie auch mit einer App (also ohne externen Kartenleser) direkt beschreiben kann? Insbesondere geht es mir um das Disablen / Enablen von Profilen, da speziell für diese lokalen Operationen unterwegs ein Kartenleser sehr lästig ist. Danke.
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Gibt's eine Quelle für diese Theorie?
eSIM Chips sollten doch einfach kaufbar sein.
Die eSim Chips sind an sich einfach käuflich (oder man bittet einfach einen Handy-Reparaturshop um defekte iPhones und lötet den Chip selber aus der Platine heraus).
Aber: Es geht hier nicht nur um die Hardware sondern auch um die Firmware / Software. Und wer gemäß GSMA-Standard die Installation von eSim-Profilen auf solche Karten ermöglichen will, der muss sich entsprechend akkreditieren und zertifizieren lassen: Und das kostet eine Stange Geld.
Und nur dann gibt es eben entsprechende Keys / Zertifikate, die in der Firmware / Software abzulegen sind usw.Willst du hingegen nur auf deiner persönlichen Ferieninsel oder Campingplatz auf dem Privatgrundstück ein privates mobiles Funknetz installieren (und entsprechende Geräte bereitstellen), dann geht das auch und meinem Verständnis nach technisch gesehen deutlich einfacher und kostengünstiger.
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Ihr könnt doch die App durch einen Online-Virenscanner wie virustotal laufen lassen, dann sieht man recht gut, ob die apk halbwegs sauber ist oder nicht und zu welchen Internet-URLs gefunkt wird oder nicht.
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Wenn ich mich nun mit meinem "normalen" Sipgate-Account dort einloggen kann, bin ich ja quasi auf der SatellitAPP mit meiner Fest- und Mobilfunknummer gleichzeitig erreichbar und könnte über die vorhandene SIM-Karte weiterhin SMS empfangen.
Natürlich nicht, da man sich in die App ja nur mit der Festnetz- oder der Handynummer/Mail einloggen kann.
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Ich habe vor Kurzem eine Rufnummer zu Netzclub portiert, es gab auch den Bonus in Höhe von 10 €. Die dafür abgeschaltete Original-Rufnummer der Netzclubkarte ließ sich danach aber nicht portieren und wurde mit "Ihre angegebene Rufnummer ist bei dem von Ihnen ausgewählten Anbieter nicht bekannt." abgelehnt.
Den Bonus i.H.v. 10 EUR gibt es ja sinngemäß gerade dafür, dass der Provider keine eigene Rufnummer (für die er ja selber "zahlen" muss) bereitstellen muss. Im genannten Fall eben dafür, dass die Rufnummer an den Provider eben wieder zurückgeht und nach einer Zeit wiederverwendet werden kann.
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Das ist mal mal Käse. Die Aussage dass das so zulässig sein soll kannst du belegen?
Ich habe nirgends geschrieben, dass das so zulässig ist und werde auch keine rechtssicheren Belege einbringen wollen oder können. Mein Satz begann mit "Ev." (eventuell).
Es scheint (Konkunktiv!) so auszusehen, dass manche Provider dies so handhaben oder so sehen wollen: Irgendeinen Grund muss es ja haben, dass das Guthaben des Kunden nicht ausgezahlt wird: Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Provider z.B. über keinerlei liquiden Mittel mehr verfügt, um jetzt 10 oder 60 EUR auszuzahlen nach einer Kündigung. -
Grundsätzlich ja, allerdings hast du dich als Gegenleistung für die SIM-Karte und den kostenlosen Datentarif verpflichtet, SMS entgegenzunehmen, so dass dir auf diesem Weg Werbung gezeigt werden kann. SMS nicht anzunehmen ist also strenggenommen vertragsbrüchiges Verhalten von dir. Eine Kündigung per SMS nicht zu empfangen, obwohl du diesen Empfangsweg zugesichert hast, könnte gegen Treu und Glauben verstoßen. Ob du unter diesen Umständen damit argumentieren möchtest, die Kündigung nicht bekommen zu haben, weil dein Endgerät über längere Zeit nicht empfangsbereit war oder die Karte in der Schublade lag, bleibt dir natürlich selbst überlassen.
Die Simkarte muss gemäß Vertrag sicher nicht ständig im Netz eingebucht sein (um etwaige SMS zu empfangen). Vereinbart wurde nur, dass Werbe-SMS zugestellt werden dürfen/können. Vertraglich wurde auch nicht vereinbart, dass die Werbe-SMS gelesen werden müssen. Bei der Kündigungs-SMS ist es das Risiko des Kunden.
Der Netzbetreiber erkennt aber, sobald eine Karte sich ins Netz einbucht: Er könnte dann zu diesem Zeitpunkt eine Kündigungs-SMS zusenden. Diese gilt dann als zugestellt.Aber darum geht es eher weniger: Der Netzbetreiber kann ja jederzeit kündigen und wenn dies dem Kunden gar nicht auffällt, dann kann dieser höchstens "Schadenersatz" für die Zeit des Ausfalls ab dem Zeitpunkt des Bemerkens für ein paar Tage oder Wochen gerichtlich einklagen: Aber genau das macht natürlich niemand und das wissen auch die Provider: Schadenersatz für eine nicht genutzte Schubladenkarte wird vor Gericht aber kaum Bestand haben.