ZitatOriginal geschrieben von hottek
die stelle ich mir irgendwie lustig vor:
"ich schickte einer Geschäftspartnerin einen Screenshot einer Überweisung die wegen fehlender Deckung nicht ausgeführt wurde, diese Tatsache verschwie ich meiner Geschäftspartnerin. Diese wiederum behauptet dass Sie die Ware abgeschickt hat, die Ware kommt aber nicht an. Meinen Fehler mit der Deckung meines Girokontos habe ich wissentlich nicht behoben und bin meiner vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist weiterhin nicht nachgekommen. Meine Geschäftspartnerin ebenfalls nicht. Ich stelle deshalb Strafantrag wegen eines versuchten Betrugs."
Hmm, für den Straftatbestand des Betruges ist u. a. Vorsatz erforderlich und dem muß man ihr erst mal nachweisen. Die kann sich jedoch gut herausreden.
Zunächst wollte sie, dass ich die Überweisung beauftrage, ihr den Bildschirmausdruck sende und Sie am nächsten Tag früh zur Post geht. Das hat sie nicht eingehalten und mir die Einlieferungsnummer trotz mehrmaliger Nachfragen nicht gesandt. Damit war sie hier auf jeden Fall in Verzug und ich habe Verdacht geschöpft. Erst hatte sie angeblich wg. ihrer 3 Kinder und dann wg. der Arbeit keine Zeit.
Mittlerweile bin ich froh, dass die Überweisung nicht ausgeführt wurde, denn sie scheint auch etwas schusselig zu sein und ich frage mich, ob ich jemals für die 1200 € Ware bekommen hätte. Die E-Mails von ihr beinhalten viele Rechtschreibfehler und Widersprüche und manche Fragen beantwortet sie einfach nicht. Wie gesagt, wenn sie die Vereinbarung eingehalten hätte, wäre es gar nicht aufgefallen, dass die Überweisung nicht ausgeführt wurde.
Würdest Du bei so vielen Ungereimtheiten ihr tatsächlich 1200 € als Vorkasse überweisen? ![]()
Ich werde jetzt sehr viel vorsichtger sein, denn das hätte für mich böse ins Auge gehen können. :mad:
