Ich würde die Lampe auf keinen Fall zurücknehmen, denn er hat die Lampe vor Ort gesehen und Du hast die Gewährleistung ausgeschlossen. Einen Bildschirmausdruck des Inserates hast Du hoffentlich noch? Wenn Du einen Zeugen für den Zustand der Lampe hast, kannst Du eine Anzeige wg. Betrugsversuch androhen, dann ist bei solchen Leuten meist Ruhe im Stall.
Anwälte sind übrigens sehr begeistert, wenn sie wg. 85 € Streitwert tätig sein sollen, denn das lohnt kaum. Diese Advokat zahlt auch nur festgelegte Gebührensätze.
Sollte er tatsächlich klagen, würde ich das ohne eigenen Anwalt durchziehen, denn meist kommt es zu einem Vergleich und dann zahlt jeder seine Kosten selbst. Die Gerichtskosten sind bei so einem Streitwert niedrig (Weiß da sjemand genauer?). Falls tatsächlich ein Mahnbescheid kommt, musst Du unbedingt Widerspruch beim Gericht einlegen.
Sage doch einfach, dass Du die Sache mal mit einem Bekannten besprechen willst, der bei der Kripo, Abteilung Betrug arbeitet, dann ist schnell Ruhe. 
Wenn jemand gleich solche Drohungen ausspricht, klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken.