Beiträge von Illuminatus

    Zum Thema Einschreiben, ich denke schön, dass man das holen sollte, ist aber nur so ein Bachgefühl schließlich dürfte man seinen Briefkasten ja auch nicht zukleben, nur weil "schlechte" Post kommt.


    Thomas201


    Dazu müsste er unimall ja erstmal erreichen :D



    EDIT:
    Tho007
    Einschreiben gibts halt nur gegen Unterschrift, also den Umschlag.

    Ich hatte ja schon etliche Posts zuvor darauf hingewiesen, dass der Herr Wandewitz mir nicht den Anschein macht, als wäre er aus einer Rechtsabteilung, wenn es der ist, den man neben dem Zusatz "Kundenservice" außerdem noch in google findet, ist er wohl auch eher künstlerisch begabt...


    Und mal schnell die Absenderadresse wechseln ist ja nun wirklich ein Kinderspiel und sollte mit Sicherheit nur der Einschüchterung dienen.


    Hatten hier nicht einige was von eine RSV geschrieben? Was ist denn bisher bei rausgekommen?

    Thomas201


    Ja, viel klarer.


    Also wäre es bei folgendem Szenario ein Motivirrtum(?)
    Unimall stellt das Angebot genau so, wie es online stand online, hofft aber darauf, dass der Link nur Leuten, die z.B. ein Spiegelabo abgeschlossen haben mitgeteilt wird. Dann wäre der Preis zu 0 Eur ja gewollt gewesen und deswegen Stand im Artikelname ja auch "Spiegel:" mit drin.


    richtig verstanden?

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Fehlerhaft war die Annahme deines Angebots auf Abschluss eines "Vertrags" über MS Office 2007 ohne Gegenleistung. Und hier liegt wenn nicht bereits ein Übermittlungsirrtum ein Inhaltsirrtum über die Person des Vertragspartners vor (Vertragspartner nicht berechtigt, Sonderkonditionen zu nutzen), der anders als ein bloßer Motivirrtum zur Anfechtung berechtigt.


    Die Zielgruppe habe ich angenommen, da ja vermutlich nur zu 0 Eur wenn man ein Abo abschließt?


    Die Sonderkondition wurde meiner Info nach beim bestellen abgeprüft, sprich Immaupload. Also ist der Personenkreis berechtigt.


    Die Annahme selbst ist ja nicht ein Grund an sich, sonst könnte sich ja jeder, der sich verkalkuliert hat im nachhinein herausreden. Ich hab mich in meinem Posting direkt auf die Fourmulierungen es der geposteten Mail bezogen. Dort steht
    "Diese Bestellung wurde nicht regulär über unseren Online Shop getätigt.
    Zu diesem Produkt konnte man nur über einen speziellen Link gelangen, der ohne unsere Zustimmung veröffentlicht wurde. "
    Zu Punkt 1. Klar wurde Sie über deren Onlineshop getätigt, der Link direkt zum Artikel war sogar in google drin.
    Punkt 2 lässt mich eben vermuten, dass es ein Angebot für eine bestimmte Zielgruppe(Abo) war, sonst hätten Sie es ja in der Artikelübersicht gelistet.


    Für mich steht die Frage Motivirrtum oder Erklärungsirrtum also schon im Raum

    Ohne jetzt von irgendjemandem eine Rechtsberatung zu wollen, wäre es sehr schön, wenn mir jemand erklären könnte, warum es in diesem Fall um einen Erklärungsirrtum und nicht um einen Motivirrturm geht?


    Denn vertippt im Preis haben sie sich ja nicht, sie haben lediglich ein Produkt zu einem Preis von 0 Eur in Ihren Shop gestellt und es nicht in Ihrer Artikelübersicht gelistet, in der Hoffnung, dass man den Link nicht über Google und Co finden könnte. Also war der Anlass der, das nur denen, denen der Link bekannt ist bestellen können. Im Artikel wurde ja auch nichts von Vorbedingungen geschrieben.


    In der geposteten Mail von Unimall wird auch nicht gesagt, dass es ein Fehler in der Artikelbeschreibung gab, also dort ein Fehler in der Warenanpreisung. Letzendlich ist das Angebot ja so korrekt, nur dass gehofft wurde, dass nur eine bestimmte Zielgruppe den Link erhält.


    Also Motiv oder Erklärungsirrtum?

    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Jetzt ist nur noch das Office Paket für 89€ als Bestseller zu finden:


    hm das dürfte ja so aber leider nicht weiterhelfen...
    EDIT:
    Wenn es einen Screenshot mit den 0 Eur gibt, würde das die Aussage, nicht regulär bestellt ja widerlegen.

    Zitat

    Original geschrieben von nosepope
    Ich empfehle einfach die Sache locker zu nehmen und fair zu bleiben...schließlich gibt es bei Unimall auch noch andere "echte" Schnäppchen: hier klicken für Schnäppchenknaller bei Unimall


    oO noch so eines dieser Angebote, die nur über einen speziellen Link zu finden sind und jetzt ohne unimalls Zustimmung veröffentlicht wurden :D


    5x Versandkosten bitte :D


    EDIT:
    Hier wurde ja erwähnt, dass es der Artikel in die Topliste in deren Webshop geschafft hat, gibt es davon Screenshots?

    chrissniper


    Dein Beispiel hinkt wirklich sehr. Es hat schon seine Gründe, warum Unternehmen in so einem Fall andere Paragraphen/Rechte haben als Kunden.


    frogg13


    Das find ich ja jetzt echt ne linke Nummer, gleich zwei bestellen und dann so tun, als wäre man ganz der Meinung, dass das alle so nicht sein kann :D
    Nimms nicht persönlich, aber glaubwürdig finde ich persönlich das nicht.