Beiträge von Buchungszeichen

    Zitat

    Original geschrieben von ruffryder
    Deine Antwort verstehe ich nicht ganz. Was soll denn das durchchecken bringen?


    Zahlt ihm deswegen der Arbeitgeber das noch ausstehende Geld?


    Außerdem schreibt er doch selber "Dennoch bin ich soweit zufrieden, da ich bisher alles regeln konnte".
    Ich deute das so: Wenn man sich wegen dem Urlaubsgeld einigt, hat er momentan keinen Grund, die Firma zu verlassen.


    Dein Rat mit dem Anwalt ist zwar sicherlich nicht schlecht und meiner Meinung auch ergänzend zu sehen. Ich würde eben 1 bis 2 Züge voraus denken. Wie wird der AG reagieren, wenn er einen Brief vom Anwalt auf dem Tisch hat? Offensichtlich kennt der Chef die Regeln nicht. 3 Jahre ohne Urlaub ist kein Pappenstiel wenn man dazu noch immer Höchstleistung brigen soll. Wenn dann jetzt noch der ganze Anwaltskram dazu kommt, ist es sicherlich von Vorteil, wenn man das ganze von zu hause oder im Rahmen einer Kur betrachten kann.


    @chung77 wie sieht es denn bei den Kollegen aus? Wenn das ganze "Team" so arbeitet, hat evtl. dein Chef bald ein Problem. Der trägt ja die Verantwortung und bekommt sie entsprechend honoriert.

    Mein Tipp an Dich wäre: lass Dich mal richtig von einem Arzt durchchecken. Je nach Alter bieten ja einige Krankenkassen auch spezielle Programme an. Gerade die Psyche leidet, wenn man sich nicht so recht erholen kann... Parallel würde ich mir mal Gedanken machen, ob es nicht an der Zeit ist, neue Ufer anzustreben. Der Arbeitsmarkt ist zwar schwierig aber aus ungekündigter Position hast Du gute Chancen, woanders Deine beruflichen Interessen entfalten zu können.

    Ich möchte eigentlich keine Grundsatzdiskussion über Kabelfernsehen lostreten. Ich kann jedenfalls gänzlich darauf verzichten. Es gibt sehr sehr wenige gute Sendungen. Wenn ich einen Film sehen will, dann kann ich in unsere Stadtbücherei oder ins Kino gehen oder z.B. lovefilm.de nutzen. Beim Radio habe ich noch ein Einsehen. Es gibt den Deutschlandfunk und der ist wirklich gut. Wenn ich Musik hören will, ist meine MP3 Sammlung bzw. meine CD Sammlung die richtige Anlaufstelle.


    Zum Thema Störungsfilter. Es kann auch sein, dass es sich um eine Weiche gehandelt hat. D.h. evtl. wurde bei meiner Oma das Antennenkabel zur Dachantenne nicht gekappt nachdem der Kabelanschluss verlegt wurde. Meine Oma konnte jedenfalls 6 Programme empfangen (ARD, ZDF, SDR, SAT 1, ein Fernsehprogramm aus der Schweiz sowie ein ör Programm).


    Zum Thema Miteigentümer. Wir hatten bereits als das Haus noch im Rohbau war dafür plädiert, eine SAT-Anlage zu installieren (damals war DVB-T gerade in den Startlöchern). Unser Vorschlag wurde mit dem Hinweis abgetan, dass dem Kabelfernsehen die Zukunft gehöre... Einen (schriftlichen) Vertrag habe ich mit der Hausverwaltung nicht abgeschlossen. Mir waren bis dato die von euch geschilderten Vertragsinhalte überhaupt nicht bekannt. Insofern ist ein evtl. vorliegender mündlicher Vertrag nichtig. Ich halte es außerdem rechtlich für höchst problematisch, einen mündlichen Vertrag zu unterstellen, der praktisch bis auf Lebenszeit mit Kabel BW geschlossen worden sein soll. Kabel BW hat mir außerdem eine Kundennummer mitgeteilt.


    Wie sieht es denn aus, wenn ich auch über das Kabel ins Internet und auch über Kabel telefonieren wollte? Bleibt der Preis dann bei den 110.-Euro??? Es wurden jedenfalls neue Buchsen bei uns installiert! Ich möchte aber eigentlich gerne selbst bestimmen ob ich via UMTS, WLAN, DSL, Modem, SAT etc. ins Internet gehe. Imho ist die Vorgehensweise von Kabel BW sittenwidrig.

    Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    Wenn der Kabelanschluß gekündigt wurde, wird entweder die Leitung abgeklemmt oder alle Dosen in der Wohnung verplombt. Dann ist auch der Empfang von öffentlich-rechtlichen Programmen nicht mehr über das Kabelnetz möglich, sondern lediglich über DVB-T.


    Da der DVB-T Empfang bislang noch nicht so gut ist, würde ich einen Störungsfilter (ich kann nicht sagen, ob das die korrekte Bezeichnung ist) bevorzugen. Meine Oma hatte diesen bis 1992 in Ihrer Wohnung und konnte damals neben einigen ör Programmen auch Sat 1 über die Antennenbuchse empfangen.


    Der Service von Kabel BW ist wohl nur gut, wenn es um den Abschluss eines Neuvertrags geht. Ich hatte mich auch dort über die Kündigungsmodalitäten erkundigt aber nur die lapidare Antwort erhalten, dass ich mich an die Hausverwaltung wenden soll.

    Hallo,


    ich wohne in einer Eigentumswohnung bei der der Kabelfernsehanschluss von der Hausverwaltung in der NK-Abrechnung verrechnet wird (ca. 110.- Euro im Jahr). Unser Fernseher ist seit einigen Tagen kaputt und wir werden uns keinen neuen anschaffen. Bei der GEZ ist das Gerät schon abgemeldet.


    Die Hausverwaltung meint, wir können nicht einfach das Kabelfernsehen kündigen. Das müsste angeblich bei der nachsten Eigentümerversammlung in einem Jahr besprochen werden... Den Empfang von öffentlich rechtlichen Radioprogrammen wollen wir beibehalten.


    Ich erinnere mich noch an meine Oma, die bei der Einführung von Kabelfernsehen einen Störungsfilter auf die Antennenbuchse gesetzt bekam. Gibt es heute sowas nicht mehr?


    Es kann doch wohl nicht sein, dass ich 110.- Euro für nichts zahlen soll!

    Hallo,


    ich habe mir über Ebay einen gebrauchten Laserdrucker mit Duplexenheit der Marke Kyocera gekauft. Nach nur ca. 500 Seiten musste ich feststellen, dass das Druckbild nicht einwandfei ist. Der Händler hatte ihn als "A-Ware" und "Top Zustand" beschrieben. In Wirklichkeit war er total verdreckt und wurde vermutlich auf eine niedrigere Gesamtseitenanzahl geflasht. Ich habe die Tonereinheit ausgebaut und musste feststellen, dass die Halterungen der Federelemente, die die Bildtrommel abdecken, auf beiden Seiten gebrochen sind.


    Darauf habe ich die Bildtrommeleinheit (ohne Toner) mit einer Freewaymarke dem Händler zurückgeschickt. Der Ersatztrommel war auch wieder defekt. Der Händler (http://www.delwi.de) hat mir zugesichert, mir eine dritte Trommel zu schicken. Ich habe für den Laserdrucker rund 60.- Euro gezahlt und erwarte dafür keine Wunderdinge. Was ist wenn die dritte Trommel wieder defekt und das Druckbild wieder schlecht ist?


    Eigentlich kann ich doch das Gerät binnen 14 Tagen ohne Angebe von Gründen zurückschicken (habe halt 500 Seiten gedruckt und die 14 Tagefrist ist am 23.07.09 abgelaufen). Verlängert sich die 14 Tagefrist durch mein Warten auf die Freewaymarke (habe ich erst am 14.07.09 erhalten)?


    Sind OKI Drucker besser als Drucker von Kyocera? Ich erwäge das Gerät zu tauschen.

    Also ich habe meine Win 7 Version im Mediamarkt Stuttgart (HBF) gegen 10:30h ohne Probleme bekommen. Ich muss das Betriebssystem nach Aussage des Verkäufers auch nicht schon im Oktober abholen sondern kann es auch zu einem beliebigen Zeitpunkt danach erwerben.


    Ich nutze derzeit eine Vorabversion und die ist zum Surfen & Office ausreichend. Meine offizielle Win 7 Version werde ich wohl erst 2010 abholen (wenn gravierende Bugs mich nicht zwingen, vorher tätig zu werden).