Beiträge von Sunny67

    PSD RheinNeckarSaar


    Ist für die 2*50 Euro Kundenwerbeaktion die Eröffnung eines Tagesgeldkonto mit kurzzeitiger Einzahlung von 2.500 Euro ausreichend?


    Kann das Werbeformular einfach zusammen mit den Eröffnungsunterlagen geschickt werden, oder muß man dem Neukunden erst im Vorfeld über dieses Formular ein Infopaket zukommen lassen?


    Werden weiterhin fleißig Gebietsfremde akzeptiert?

    Zitat

    Original geschrieben von pvr
    sunny: Hattest du bei mehrfacher Teilnahme immer den gleichen Berater oder bist du vorsorglich gleich zu ner anderen Filiale? ...

    Immer die gleiche "Beraterin" in immer derselben Filiale. Beratung war nicht. Bin wohl bekannt dafür, daß ich mir eh nichts aufschwatzen lasse... Nur kurz Smalltalk und dann gleich wieder weg. Alles ganz easy.

    Re: Überweisungsdauer Commerzbank


    Zitat

    Original geschrieben von DarioM
    ...
    Die einzig mir bekannte Bank, die es schafft, _ALLE_ Überweisungen noch taggleich zu buchen und auch Überweisungen zu Sparkassen ist die COMMERZBANK AG. Dabei handelt es sich um Überweisungen, die ich overnight eintippe, also gegen Mitternacht. Der Cut-Off liegt irgendwo bei 08.00 Uhr. Danach geht das Geld Richtung Sparkassen erst am nächsten ein. Davor immer am gleichen Tag ;o)

    Gilt das auch für deren Direktbanktochter Comdirect?

    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    ...Wenn die Bank die Verpflichtungen nach den seit dem letzten Jahr gültigen Bestimmungen zur Optimierung der Geldwäscheprävention ernst nimmt, dann befinden sich die meisten hier auf einem schmalen Grat und dürften sich - wie ich - oft an der Schwelle zur Abgabe einer Verdachtsmeldung befinden...

    Was sind denn üblicherweise die Folgen einer Verdachtsmeldung? Eine Hausdurchsuchung wird doch bestimmt nicht gleich erfolgen, oder?

    Re: Re: Re: Re: Verluste aus WP-Verkauf vor Einführung der Abgeltungssteuer


    Zitat

    Original geschrieben von chrisnx
    ...
    4. Hier gilt es zunächst zu prüfen, ob ggf. eine Erstattung im Ausland in Frage kommt. Der verbleibende Betrag wird grundsätzlich (aber für den Einzelfall u.a. per DBA zu prüfen) auf die dt. KESt-Schuld angerechnet. Aus dem Stegreif weiss ich aber nicht, wie es sich gestaltet, wenn die ausl. Quellensteuer letztendlich höher als 25% (+SolZ/KirchenSt) verbleibt - tendenziell würde ich annehmen, dass max. die dt. Steuerschuld berücksichtigt würde. Gibt es solche Fälle überhaupt? Spontan fällt mir hier CH mit 35% Verrechnungssteuer ein, welche jedoch Erstattungsmöglichkeiten vorsieht.

    In Deutschland werden maximal(!) 15% ausländische Quellensteuer auf die deutsche Einkommenssteuer angerechnet. Wenn Du mehr bezahlt hast und ein Doppelbesteuerungsabkommen eine Erstattung vorsieht, mußt Du bei den ausländischen Behörden eine Erstattung beantragen oder Deine Bank macht das (ev. gegen Gebühr). Letzteres nennt sich wohl Vorabbefreiung. Diese Vorabbefreiung ist für die Banken ziemlich aufwendig, so daß diese in der Regel nicht mehr angeboten wird. Mir ist nur die Comdirect bekannt. Habe mal vor Jahren bei etlichen Banken angefragt, weil mich die Steuerabzüge bei meinen südkoreanischen und ungarischen Aktien störten. Alle Abzüge über 15% waren verloren.


    Wenn jemand andere Banken kennt, wo noch die Vorabbefreiung möglich ist, dann wäre ich für eine entsprechende Info dankbar.