Beiträge von Sunny67

    Ist schon klar! Wenn das in den Bedingungen deutlich drin stehen würde, dann wäre alles klar. Dem ist ja aber nicht so. Nur könnten die ja auch nach "Treu und Glauben" argumentieren nach dem Motto wir geben ihm doch nicht einen Superzins für den Übertrag zu uns und dann überträgt er gleich nach drei Monaten alles unverändert weiter. Wenn die daraufhin einfach eigenmächtig den Zinssatz runtersetzen, dann habe ich mind. erstmal Streß.

    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    ...
    Verlusttöpfe können im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung nicht zwischen Banken hin- und hergeschoben werden. Dies geht nur bei Übertrag mit Schließung.

    Ich habe jetzt drei Antworten von verschiedenen Banken. Danach ist für einen Verlusttopfübertrag immer ein Gesamtübertrag aller Wertpapierpositionen notwendig (gesetzlich vorgeschrieben). Allerdings muß das Altdepot nicht geschlossen werden. Bei letzterem habe ich bisher den Eindruck, daß dieses abhängig von der jeweiligen Bank ist - zumindest deutet deren Betonung darauf hin. Der Gesetzgeber scheint hier keine Schließung vorzuschreiben.


    Das Festgeld kann ich vor der Schließung leider nicht abziehen. Ist ja noch drei Monate gebunden. Meinst Du wirklich, die könnten auf die Idee kommen, den Zinssatz nachträglich zu reduzieren?

    Ja, den nicht verbrauchten Verlust möchte ich dann natürlich in der Zukunft sinnvoll einsetzen. Hat aber nichts mit dem klassischen Verlustvortrag zu tun.


    Wenn ich bei der Variante mit der Verlustbescheinigung dem Finanzamt sagen könnte, verwende bitte in diesem Jahr nur den Betrag X und schreibe mir den Rest für die Zukunft gut, dann wäre mir auch geholfen, aber soweit ich weiß ist das nicht möglich. Daher will ich den Topf auf eine Bank übertragen, wo in diesem Jahr ungefähr Kapitaleinkünfte in der benötigten Höhe anfallen.


    Aber ich glaube, wir entfernen uns zu weit von unserem Threadthema...


    Primär ging's mir darum zu erfahren, ob mich die Targobank sanktioniert, wenn ich die gerade erst für die Aktion zu ihr übertragenen Wertpapiere gleich wieder abziehe. Sekundäre Frage war, ob man die Verlusttöpfe auch ohne Schließung des Altdepots übertragen kann.

    Wenn ich den Verlusttopf übertrage, wird bei der Zielbank nur in Höhe der dortigen Kapitaleinkünfte (in 2011) in Anspruch genommen. Gebe ich dann die Steuerklärung ab, komme ich so auf ein zu versteuerndes Einkommen wo ich (fast) keine Steuern zahlen muß. Lasse ich mir den Verlust bescheinigen und reiche ihn bei der Erklärung mit ein, ist mein Einkommen noch niedriger (aber immer noch positiv) und muß auch keine Steuern zahlen. Nur der Verlust ist jetzt vollständig verbraucht und ich habe dadurch nichts weiter gewonnen.

    Ne, die Steuerklärung werde ich trotzdem machen, da mein Grenzsteuersatz unter 25% liegt. Mit dem VVT-Übertrag will ich die Kapitaleinkünfte etwas drücken, um weniger Steuern und Krankenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.


    Nur zur Vollständigkeit: ich weiß, daß ich mir den Verlusttopf bei der Targobank auch bescheinigen lassen kann und dann mit der Steuererklärung denselben Effekt erzielen würde. Nur dann wäre der Verlust vollständig verbraucht (und damit zum größten Teil nutzlos). Durch den Übertrag würde er nur teilweise angegriffen und ziemlich genau in einer für mich passenden Höhe.

    ehemalige "Zins gegen Depot" Aktion der Targobank


    Habe bei der "Zins gegen Depot" Aktion (4% Festgeld auf das übertragene Volumen für 6 Monate) der Targobank im 3. Quartal teilgenommen.


    Hat sich jemand mal schlau gemacht, ob es für die Festgeldverzinsung schädlich ist, wenn ich jetzt drei Monate vor Ende der Festgeldlaufzeit das Depot weiterübertrage und schließe? Aus den (sehr knapp gehaltenen) Bedingungen der damaligen Aktion geht da nichts daraus hervor.


    Muß dringend dieses Jahr noch den allg. Verlustverrechnungstopf von der Targobank übertragen und denke, daß dafür ein Übertrag des gesamten Depots und Schließung desselben notwendig ist, oder?

    Zitat

    Original geschrieben von prämienjäger
    ...Man könnte sich natürlich an den Ombudsmann der Sparkassen wenden, aber ob ich diesmal dazu Lust habe, weiß ich noch nicht. Damit ist man ja immer auch eine gute Stunde beschäftigt.

    Das würde ich trotzdem schon immer aus Prinzip machen und auch weil ich denke, daß die Banken dann später grundsätzlich anders handeln.


    Vielleicht bin ich ja der einzige hier, aber bei mir gab's keine Probleme mit der Prämie, obwohl ich schon Ende Februar an der damaligen Aktion teilgenommen habe und dann durchgängig Bestandskunde war. Muß allerdings sagen, daß mein neuerlicher Depotübertrag deutlich über dem Mindestvolumen von 5.000 Euro lag und die Aktien immer noch im Depot liegen.

    Hmmm spricht natürlich klar gegen meine Annahme und überrascht mich doch sehr. Danke für die Info!


    Muß man denn nun ewig bei dem Versicherer bleiben, der den Rabatt gerettet hat, oder kann man die Rettung irgendwann dann doch mitnehmen? Ich meine natürlich jetzt nicht den Fall, daß man so lange unfallfrei fährt, daß man wieder in der ursprünglichen Klasse wie vor dem Unfall ist. Die folgenden unfallfreien Jahre sollten (neben der Rettung) auch mitgenommen werden können.

    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß der Rabattretter nutzlos ist - sofern Du schon ein entsprechendes Niveau erreicht hast. Wenn Dir die Versicherung wegen eines Schadenfalles kündigen sollte, dann wird sie der neuen Versicherung die neue Schadensfreiheitsklasse unter Beachtung der Rettungsklausel mitteilen. An der Klasse kann die neue Versicherung m. E. nicht rütteln. Den hat sie so zu schlucken, wie mitgeteilt. Nur dürfte die Aufnahmeprozedur nicht gerade einfacher werden, wenn der Vorversicherer wegen eines Schadenfalles gekündigt hat. Aber kündigt denn eine Versicherung üblicherweise bereits bei einem Schadensfall?


    Mal was anderes: Gibt es eigentlich Versicherungen, die (zu zivilen Konditionen) einen Rabattretter schon bei niedrigeren Stufen (bin derzeit bei 12) anbieten? Mich interessiert übrigens nur Haftpflicht, keine Kasko.