Beiträge von DieTwelf

    Hallo,


    habe mir gestern auch zwei Abos bestellt.


    Nun meine Frage zu Bauer.
    In den AGB's stand, dass sich die Bezugspreise verändern können. Bei mehr als 10% bestünde ein Sonderkündigungsrecht.


    Bei wem hat sich der Bezugspreis während des Abos erhöht?

    Frag Sie klipp und klar nach der Anspruchsgrundlage für die Zahlung des Preises!


    Hast du eine Rechtsschutzversicherung?


    Die Frist ist lächerlich! So auch nicht durchsetzbar!

    Hallo,


    eine kleine Verständnisfrage:


    Verstehe ich das richtig, dass man sich die so genannten Guthaben komplett auszahlen lassen kann. Und zwar zu Beginn des Vertrages?


    Wenn ich also einen StudentenVertrag abschließe, OHNE HANDY, und mir das Guthaben auszahlen lasse mache ich noch ca 60€ Gewinn? Ist das richtig?


    Werden mir dann von Vodafone monatlich die Paketgebühren von 7,...€ abgebucht und ich kann die 50 Minuten telefonieren?


    Vielen Dank im Voraus,


    mfg

    Hallo,


    ich glaube auch, dass der Threadersteller länger in der Sonne verweilte :)


    Also ich verstehe die Leute nicht, auf der einen Seite wollen sie tolle, aktuelle, teure Designerware, aber dafür keinen Cent zahlen.
    Wieso gefälschte Sachen kaufen? Zählt allein der Name?


    Für mich wäre es in erster Linie die Qualität, wobei ich sagen muss, dass dieses Label nicht direkt meinen Geschmack trifft :)


    mfg


    PS:
    Ich kann dir leider nicht bei der Suche nach günstigen Quellen helfen.
    Einige wurden bereits genannt, ua ebay

    Die berufen sich auf gar nichts :)


    Das ist eine riesen Sauerei, armen, kleinlauten Kunden ein wenig Servicepauschale aus dem Ärmel zu ziehen.


    Ein Kaufvertrag wurde wie treffend gesagt nie abgeschlossen! :)


    Eindeutig Dissens vorliegend, dass Angebot des Shops wurde zulässig abgelehnt.
    Die Anwältin möchte ich kennen lernen.


    mfg


    PS:


    Hallo an alle, habe mich soeben auch mal angemeledet :)


    Zum nachlesen:
    invitatio ad offerendum
    § 150 II BGB