Beiträge von Marco76

    Zitat

    Original geschrieben von jhh
    Drehen und Wenden brauch + will ich gar nix!
    Es geht um Deine unzutreffenden Begriffsbestimmungen, die hier zu einer Verunsicherung führen können/dürften...


    Die Bestellung ist ein Begriff, der umgangssprachlich den gesamten Prozess des Rechtsgeschäfts von der Abgabe einer Willenserklärung bis zum Erhalt der Ware definiert.
    Der Vertrag ist mit Annahme durch den Händler geschlossen, und beinhaltet die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen.


    Beides, Bestellung und Vertrag, sind erst mit Erhalt der Ware vollständig erfüllt.
    Und nur darum geht es hier.


    Die Bestellung beinhaltet quasi den Vertrag. Ich hab das nicht dazu geschrieben, darum kommt es falsch rüber.


    Aber es ändert ja nix, zur Debatte steht der Zeitpunkt der Auszahlung.
    Und da schreibt Handyzek "Abschluß der Bestellung".


    Und die ist nach Erhalt der Ware abgeschlossen.

    Zitat

    Original geschrieben von echter-elch
    @ pasen


    DIN ist schön und gut, aber passt hier nicht. Du hast eine Willenserklärung und damit ein ANgebot abgegeben und Handyzek hat es durch Bestätigung angeniommen. Die Angaben hier sind nur eine invitatio ad offerendum


    Das ist auch soweit richtig.
    Ich glaube pasen verwechselt Vertrag und Bestellung.
    Der Vertrag ist mit Annahme durch Handyzek geschlossen.
    Die Bestellung ist jedoch erst mit dem Erhalt der Ware abgeschlossen(beendet).


    Handyzek schreibt "Die Auszahlung wird circa 8 Wochen nach Abschluß der Bestellung überwiesen."


    Da kann man jetzt höchstens noch rätseln, ob er den Vertragsschluß meinte, oder den Abschluß der Bestellung.


    Aus meiner Sicht ist das soweit alles korrekt.


    Ich habe auch einen Vodafone-Anschluß beauftragt, und bekam die Auszahlung auch erst, nachdem ich die 1te Rechnung vorlegen konnte. Daher empfinde ich das als OK.

    Zwei Dinge:


    1. Inkasso einzuschalten bei so einer Sache finde ich mehr als traurig.
    2. Bestellung ist mit Erhalt der Ware abgeschlossen. Ob das jetzt beim Surf-sofort-Paket nach Erhalt des Sticks ist, oder nach Schaltung der DSL-Leitung, ist Auslegungssache.


    Ich tendiere jedoch eher zu letzterem.


    Ich glaube, eure Kommunikation war nicht besonders.

    Zitat

    Original geschrieben von elsobi
    Die Angebote hier im Forum sind selbstverständlich nicht bindend. Es handelt sich nur um die Aufforderung an die Kunden, dem Händler seinerseits ein Angebot zu den beschriebenen Konditionen zu machen. Erst wenn der Händler den Antrag des Kunden annimmt, kommt ein Vertrag zu Stande. Allerdings bezieht sich das Angebot des Kunden auf die Konditionen, die der Händler hier im Forum angibt. Nimmt der Händler ein solches an (beispielsweise durch Schaltung des Vertrages beim Mobilfunkanbieter), kann er sich später schwerlich darauf berufen, dass sein Thread hier im Forum rechtlich unbedeutend ist.


    Zwar ist er nicht rechtlich bindend in dem Sinne, dass bereits mit jedem Kundenauftrag ein Vertrag zu Stande kommt, aber jedes Kundenangebot bezieht die in TT genannten Infos mit ein. Und wenn der Händler dann annimmt, ist er abgesehen von Ausnahmefällen (Irrtum etc.) nicht schutzwürdig.


    Das ist korrekt. Das posten eines Angebotes ist rein rechtlich nur die Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.


    Erst die Tage gabs mit Handyflash deswegen Knatsch, weil er still und leise die Preise angehoben hatte. War sein Recht.